BIB zum ISIN: IE00B4L5Y98 - Wie hoch ist das Risiko der Willkür von Blackrock ?

  • Hallo zusammen,


    im BIB des von Finanztip empfohlenen iShares Core MSCI World UCITS ETF, ISIN: IE00B4L5Y983 stehen ein paar Dinge, die mich sehr beunruhigen:


    Laufzeit:

    Der Fonds hat keine feste Existenzdauer oder Laufzeit. Dennoch kann der Fonds unter bestimmten Umständen, wie im Verkaufsprospekt des Fonds beschrieben, nach schriftlicher Mitteilung an die Anteilinhaber einseitig gekündigt werden, vorbehaltlich der Einhaltung des Verkaufsprospekts des Fonds und der geltenden Vorschriften.


    Was geschieht, wenn BlackRock Asset Management Ireland Limited nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?

    Die Vermögenswerte des Fonds werden verwahrt durch seine Verwahrstelle, die State Street Custodial Services (Ireland) Limited (die „Verwahrstelle“). Im Falle einer Insolvenz der Verwaltungsgesellschaft sind die Vermögenswerte des Fonds, die von der Verwahrstelle verwahrt werden, nicht betroffen. Dennoch kann der Fonds im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle oder einer in ihrem Namen handelnden Person einen finanziellen Verlust erleiden. Dieses Risiko wird allerdings zu einem gewissen Grad abgemildert durch die Tatsache, dass die Verwahrstelle rechtlich verpflichtet ist, ihre eigenen Vermögenswerte von denen des Fonds zu trennen. Die Verwahrstelle ist zudem gegenüber dem Fonds und den Anlegern haftbar für jeden Verlust, der unter anderem aus ihrer Fahrlässigkeit, ihrem Betrug oder ihrer vorsätzlichen

    Nichterfüllung von Pflichten entsteht (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen). Als Anteilinhaber des Fonds können Sie keinen Anspruch auf das britische Financial Services Compensation Scheme oder einen anderen Entschädigungsplan in Bezug auf den Fonds geltend machen, falls der Fonds nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen.


    In wie weit kann man sich bei einer langfristig angedachten Anlage auf solche Formulierungen einlassen ?

    Liegt hier nicht ein hohes Risiko der Willkür von Blackrock vor ?

    Vielen Dank für eure Einschätzung.


    wolf1a

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Hilfreichste Antwort

    In wie weit kann man sich bei einer langfristig angedachten Anlage auf solche Formulierungen einlassen ?

    Liegt hier nicht ein hohes Risiko der Willkür von Blackrock vor ?

    Vielen Dank für eure Einschätzung.

    Ein ETF ist ein Fonds. Fonds gibt es als Anlageform seit einigen Jahrhunderten.

    Und ja, Fonds haben wie jedes Finanzprodukt ein Risiko. Fonds können u.a. aufgelöst oder verschmolzen werden.

    Das hat dann aber zumeist wenig mit 'Willkür' zu tun, sondern eher mit den Interessen der Fondsgesellschaft.

    Jährlich werden weltweit wohl hunderte Fonds geschlossen (und hunderte neu aufgelegt ;) )

    Ich empfehle Dir einfach dazu den folgenden Artikel zu lesen:

    Wenn der ETF von der Bildfläche verschwindet
    Die Angst vieler Anlegerinnen: eine Fondsauflösung. Wie und wann genau ein ETF aufgelöst wird und was das für Investoren bedeutet, erfährst du hier.
    www.finanzfluss.de


    Niemand wird Dir garantieren können, dass der ETF/Fonds in den Du heute oder morgen investierst auch in 5, 10 oder gar 40 Jahren noch existieren wird.

    ETF gibt es jetzt seit rund 30 Jahren. Und wer weiß, evtl. erfindet die Finanzindustrie in einigen Jahren wieder etwas Neues und das löst dann die ETF als bevorzugtes Anlageinstrument ab. :/

  • Die Verwahrstelle ist zudem gegenüber dem Fonds und den Anlegern haftbar für jeden Verlust, der unter anderem aus ihrer Fahrlässigkeit, ihrem Betrug oder ihrer vorsätzlichen

    Nichterfüllung von Pflichten entsteht (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen). Als Anteilinhaber des Fonds können Sie keinen Anspruch auf das britische Financial Services Compensation Scheme oder einen anderen Entschädigungsplan in Bezug auf den Fonds geltend machen, falls der Fonds nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen.

    ... was ist schon sicher ... ???

    Ein gewisses (Rest-)Risiko gibt es bei jeder Geldanlage.
    Unterstellen wir einmal, du hast eine Einlage (keine Wertpapiere) bei einer Sparkasse oder einer Volksbank.

    Dort findest du unter dem Punkt "Einlagensicherung" folgendes:

    "Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern."

    Ähnlich klingt es bei der Gruppe der Genossenschaftsbanken.
    Neben der gesetzlichen Einlagensicherung (€ 100.000,00) pro Kunde gibt bei beiden Gruppen die sogenannte Institutssicherung - es soll eben verhindert werden, dass eine Bank Konkurs anmelden muss und die dortigen Einlagen gefährdet sind.


    Eine ähnliche Konstruktionen findet sich beim "freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.", der ebenfalls im Falle einer "Bank(en)schließung" eine höhere Entschädigung als die vorgeschriebenen € 100.000,00 verspricht.


    Was aber, wenn einmal eine ganz große Bank aus dieser Gruppe in "Schieflage" gerät? Sind dann die Sparkasse, die Volksbank "Kleinkleckersdorf" oder der Einlagensicherungsfonds auch noch in der Lage, die Einlagen des "großen Bruders" zu retten ?????

    Also auch hier gibt es zumindest ein -wenn auch überschaubares- (Rest-)Risiko.
    Fazit: Ohne ein gewisses Grundvertrauen läuft nichts ....

  • Der irritierte Fragesteller nennt in Text und Titel voneinander abweichende ISIN und sorgt damit für weitere Irritation.


    Der im Text angeführte ETF hat ein Volumen von 80 Mrd. € (!). Willkürliche Verschmelzungen o.ä. sind daher wohl eher nicht zu erwarten.

    Ein wie schon zuvor beschriebenes Risiko besteht naturgemäß.


    Gegenüber dem Vortag fällt ein gewisser Kurszuwachs auf. Aber das ist ein anderes Thema. Des einen Leid... 8)

  • Wolf1a

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  • Wolf1a

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