Für den Anleger ist es u.U. schwierig, eine korrekte Aufteilung seines Sparerfreibetrages bei den verschiedenen Banken für seine jeweiligen Anlagekonten vorzunehmen, weil diese Aufteilung von verschiedenen Faktoren beeinflußt werden, wie z.B. unterjährige, zum Teil sehr kurzlebigen Veränderungen( Tagesgeld/Festgeld) der Zinskonditionen oder wegen Kursschwankungen bzw. Ein-/Auszahlungen des Kapitals.
Um unter Berücksichtigung der o.e. Faktoren eine zeitnahe Steuerung und Anpassung der beantragten Sparerfreibeträge vornehmen zu können, habe ich bei den jeweiligen Banken angefragt, mir eine aktuelle Aufstellung der aufgelaufenen Zinserträge zur Verfügung zu stellen, damit ich
a) die sachliche und rechnerische Richtigkeit der ermittelten Zinserträge prüfen kann und
b) ich eine Basis für eine evtl. notwendige Anpassung der Freistellungsaufträge habe.
Diese Anfrage wurde für den Punkt a) ablehnend beschieden. Ich hätte nur die Möglichkeit die zum Zeitpunkt der Abfrage aufgelaufenen Zinserträge in Summe einsehen zu können. Eine Prüfungsmöglichkeit , ob diese in Summe ausgewiesenen Zinserträge sachlich und rechnerisch korrekt sind , wird mir von den Banken nicht zur Verfügung gestellt.
Eine Begründung für diese Ablehnung wurde mir, auch auf Nachfrage, nicht gegeben.
Dies ist für mich insoweit nicht nachzuvollziehen, da die Basisdaten für die Ermittlung der Zinserträge den Banken vorliegen müssen.
Weiß jemand , ob es für die Banken eine Auskunftspflicht gibt, diese Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen?