Geld ganz einfach #216: Fensterscheibenreparatur durch Vermieter oder Mieter?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Saidi : Musste am Ende des Podcasts wegen Deiner kaputten Fensterscheibe schmunzeln, weil Du im Brustton der Überzeugung davon ausgehst, Dein Vermieter sei für die Reparatur zuständig. Das dachte ich auch... bis meine zusätzlich zur Hausrat abgeschlossene Glasversicherung den Schaden an unserer gemieteten Fensterscheibe problemlos reguliert hat. Ich verstehe es nach wie vor nicht, aber so ist's gelaufen. Vielleicht gibt's hier ja jemanden, der es erklären kann. :)


    Übrigens mit ein Grund, warum ich die Glasversicherung nicht so "unnötig" finde, wie sie von Finanztip gerne dargestellt wird. ;)

  • Hallo Giskard,


    selbstverständlich ist Ihr Vermieter für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung zuständig und verpflichtet. Fenster gehören sicherlich dazu. Allerdings kann Ihr Vermieter anschließend auch beim Verursacher des Fensterbruches Regress nehmen. Falls Sie das waren, vorsätzlich oder fahrlässig, dann bei Ihnen.


    Nach den Musterbedingungen des GDV zur Glasversicherung genügt, wie bei allen Sachversicherungen, ein Versicherungsinteresse für die Sache. Der Versicherungsnehmer muss nicht Eigentümer sein. Glasversicherungen sind übrigens Cash Cows bei den Versicherungsgesellschaften.


    Und falls Sie nicht Verursacher des Glasbruches waren, hat sich Ihr Vermieter schon bedankt?


    Gruß Pumphut