Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgelehnt

  • Liebes Forum,

    in meinem EStB wurde mir leider der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht anerkannt. Grund hierfür: Mein Nochehemann hat sich nach über einem Jahr immer noch nicht umgemeldet. Ich hab es beim Bürgeramt gemeldet, hab mit dem Labo Kontakt gehabt die eine Auszugmitteilung von mir gefordert und erhalten hatten. Bei der Polizei ist es ebenfalls hinterlegt. Mehr kann ich einfach nicht machen, zahle Miete und Co alles alleine und erhalte nur Kindesunterhalt von ihm.

    Trotzdem heißt es ich gelte nicht als alleinerziehend weil er bei mir gemeldet ist. Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Ich finde das ganze so unfair.

    Beste Grüße

  • Elena H. 22. November 2024 um 10:10

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • hab mit dem Labo Kontakt gehabt

    (...)

    Bei der Polizei ist es ebenfalls hinterlegt.

    Hallo Pju - für mich stellt sich zunächst die Frage, was "Labo" ist und was die Polizei mit einer Wohnsitzmeldung zu tun hat.

    Du kannst beim Finanzamt Widerspruch einlegen, was innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Steuerbescheids passieren muss. Genaue Frist und Vorgehensweise sind im Steuerbescheid beschrieben.

    Hat das Finanzamt als Begründung für die Ablehnung angegeben, dass der Grund die fehlende Abmeldung ist?

    In der Steuererklärung muss das Datum der Trennung eingetragen sein. Ist da das richtige Datum drin? Hast du dem Finanzamt das "Dauerhafte Getrenntleben" mitgeteilt? Dafür gibt es Formulare.


    Zitat


    Mehr kann ich einfach nicht machen, zahle Miete und Co alles alleine und erhalte nur Kindesunterhalt von ihm.

    Das verstehe ich nicht. Der Unterhalt dient dazu, die Kosten der Kinder zu decken. Also täglichen Bedarf, aber auch eine entsprechend größere Wohnung und anteilig Nebenkosten.
    Für deinen eigenen Bedarf bist du selbst verantwortlich, auch finanziell.

  • Bitte das Einwohnermeldeamt, den getrennten Ehemann von Amtswegen abzumelden. Du hast sicherlich die neue Adresse und das Auszugsdatum. Nach § 6 Bundesmeldegesetz ist die Meldebehörde verpflichtet, dass Melderegister zu berichtigen, wenn es unrichtig ist. Dann wird dort von Amtswegen geprüft. Am besten schriftlich, dann hast du einen Nachweis für deinen Widerspruch beim Finanzamt.

    Vlt kannst du ihn auch selbst dazu bewegen, da er sich nicht innerhalb von 14 Tagen umgemeldet hat - d.h. Verwarngeld bis Bußgeld, letzteres ist höher und wahrscheinlich, da schon 1 Jahr.

    Das mag geringer ausfallen, wenn er sich aus eigener Initiative korrekt ummeldet.