Entlastungsbetrag nicht anerkannt

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe eine Frage zu meinem Steuerbescheid:

    Es wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgelehnt und dadurch 4740€ vom Gesamtbetrag der Einkünfte nicht angerechnet. Zusätzlich Situation:

    Seit 2 Jahren sind mein Expartner und ich getrennt (nicht verheiratet, 3 gemeinsame Kinder, gemeinsames Sorgerecht) und üben das Wechselmodell mit exakt 50:50 aus. Der Hauptwohnsitz der Kinder ist in unserer alten gemeinsamen Wohnung, in der mein Expartner wohnt. Ich beziehe aber das Kindergeld.

    Macht es Sinn, Einspruch zu erheben? Oder ist mit dem Hauptwohnsitz beim Vater klar, dass ich kein Anrecht auf die Entlastung habe?


    Vielen Dank und schönes Wochenende!

    PS: Unterhalt wird keiner geleistet, es gibt auf beiden Seiten keinen neuen Partner, der mit in der Wohnung lebt.

  • Das sind die Untiefen der Gesetzgebung. Formal leben die Kinder bei deinem Ex und der hat dann Steuerklasse 2 und du schaust in die Röhre. Falls Kinderbetreuungskosten relevant sind, kann er sie steuerlich geltend machen und du nicht, auch wenn du evtl. einen Teil davon tatsächlich zahlst.


    Bei einem Wechselmodell mit 50:50 wird doch normalerweise nicht Unterhalt von einem Elternteil an den anderen gezahlt, sondern entsprechend der Einkommen geteilt. Da sollte bei deinem Ex die geringere Steuer oder höhere Erstattung einfließen und in dem, was zu an Unterhalt zahlst (oder erhältst) berücksichtigt werden.


    Das Justizministerium arbeitet gerade an einer Änderung des Unterhaltsrechts. In den Entwürfen habe ich bisher jedoch nichts gefunden, dass diese Situation, die du hier beschreibst, geändert werden würde. Schreib doch mal eine E-Mail dort hin und frage an, wie deine Situation zukünftig berücksichtigt werden wird.