Auch der selbständige Finanzproduktefachverkäufer von nebenan kann Bausparverträge verkaufen, obwohl er weder festangestellter Mitarbeiter einer Bank noch der Bausparkasse ist. Für den Verkauf erhält er selbstverständlich eine Provision, just deretwegen tut er das ja.
Wäre es anders, gäbe es keine Seiten im Netz wie etwa diese hier oder diese.
Na ja: Du hast behauptet, ich habe bezweifelt. Das heißt: Du solltest den angefragten Beleg für Deine Behauptung liefern. Hörensagen ist eher ein schwacher Beleg.
Es geht ja gar nicht darum, ob eine Provision gezahlt wird, sondern ich habe geschrieben wann diese Provision fließt.
Wenn du Vermittler wärest und würdest mir einen solchen Vertrag verkaufen, was glaubst du, wann du deine Provision von der Bausparkasse bekommst? (egal ob freier Verkäufer oder Angestellter einer Bausparkasse in deren Filialen)
- Sofort, wenn du die Unterlagen mit deinem Namen bei der Zentrale einreichst?
- Mit Verzögerung, wenn der Kunde (...in diesem Fall ich...) der Verpflichtung zur Zahlung der Abschlussgebühr nachgekommen ist und damit den Vertrag "einlöst", wie es so schön bei der LBS heißt.
Denk' einfach mal darüber nach....
Deine beiden Beiträge, dass der Vermittler einen Teil der Provision an den Kunden zurückgeben kann, ist ein ganz anderes Thema und ist nicht Gegenstand der eigentlich gestellten Frage. Die Weitergabe einer Provision war bis 2014 strikt verboten und wenn es geschah, dann gab es Ärger, wenn es an's Tageslicht kam.
Heute ist es offenbar "geduldet" - aber probiere das mal bei deinem Sparkassen- oder Volksbankberater. Vermutlich wird er deine Forderung "abwimmeln".
Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass ein Bank-Mitarbeiter von einem Vertragsabschluss nicht immer (finanziell) profitiert weil ausschließlich das Kreditinstitut die Provision vereinnahmt.