Fernwärme Anschluß ist im Aufbau und kann er gekündigt werden nach Preiserhöhung

  • Im Finazntip Ratgeber habe ich gelesen, dass es ein Sonderkündigungsmöglichkeit bei Preiserhöhungen gibt.

    Im meinen Fall wird derzeit der Anschluß für Fernwärme verlegt. Während diese Baumaßnahme hat der Versorger eine Preiserhöhung ab Januar 2025 veröffentlicht. Der Arbeitspreis verdoppelt sich und die Grundgebühr vervierfacht sich. Die erwarteten Jahreskosten erhöhen sich dadurch ca. 3000€.

    Da noch keine Wärme geliefert wird, kann ich dann den noch ruhenden Vertrag kündigen?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Konkrete juristische Frage in einem Internetforum ? Sehr kritisch, weil Forenbetreibys kostenpflichtig abgemahnt werden können.


    Ich würde den Vertragspartner mit der Frage konfrontieren und im Zweifelsfall Rechtsrat einholen.

  • Konkrete juristische Frage in einem Internetforum ? Sehr kritisch, weil Forenbetreibys kostenpflichtig abgemahnt werden können.

    Wieso eine konkrete juristische Frage?


    Wenn schon diese Frage hier nicht mehr beantwortet werden darf, dann ist dieses Forum sinnlos.

  • Und wer soll in genau diesem Fall hier wen auf welcher Rechtsgrundlage abmahnen können?


    Oder darf die Frage auch nicht beantwortet werden weil es sich (diesmal wirklich) um eine konkrete Rechtsfrage handelt? ;)


    Zur Ausgangsfrage: Du könntest Dich an die Verbraucherzentrale wenden, Stichwort Energierecht (nicht falsch abbiegen zu "Energie sparen"). In NRW https://www.verbraucherzentral…-gasliefervertraegen-1482 . Das Angebot ist in den Bundesländern meist ähnlich, aber im Detail unterschiedlich. In NRW ist es als Beratung zu Strom- und Gaslieferverträgen ausgeschrieben, ich könnte mir aber vorstellen, dass auch bei Fernwärme etwas geht.

  • Hallo PuuUli,


    verstehe ich Sie richtig, Sie haben schon einen Fernwärmevertrag abgeschlossen, nur der Anschluss ist noch nicht gelegt?


    Zwei Punkte können und sollten Sie selbst erledigen:


    Den unterschriebenen Vertrag ganz genau lesen und herausbekommen, wie die Kündigungsregeln sind.


    Und bitte klären, hat Ihre Kommune einen Anschlusszwang ausgesprochen? Müsste im Amtsblatt der Kommune zu finden sein.


    Gruß Pumphut