Steuern

  • Ich lese allenthalben, daß ein Kind einen Schenkungsfreibetrag von 400.000 € hat und zwar vom Vater u n d von der Mutter. Wenn es um Enkel geht finde ich immer die Angabe "von Großeltern kann der Enkel bis zu 200.000 € schenkungssteuerfrei" erhalten. Von jedem der 4 Großelternteile, die ein Kind in der Regel hat?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich lese allenthalben, daß ein Kind einen Schenkungsfreibetrag von 400.000 € hat und zwar vom Vater u n d von der Mutter. Wenn es um Enkel geht finde ich immer die Angabe "von Großeltern kann der Enkel bis zu 200.000 € schenkungssteuerfrei" erhalten. Von jedem der 4 Großelternteile, die ein Kind in der Regel hat?

    Genau so ist es, Voraussetzung ist nur, dass der geschenkte Betrag auch tatsächlich auf einem "eigenen" Konto des Großelternteils zur Verfügung stand.
    Also "Oma" kann nicht mit einer Überweisung, die sie unterzeichnet (...weil sie Vollmacht hat...), einen Betrag von "Opas" Konto an einen Enkel verschenken und "Opa" macht von seinem Konto einen weiteren Übertrag.

  • Und wie läuft das dann, wenn Oma und Opa nur ein gemeinsames Konto haben (beide sind eingetragene Inhaber und haben eigene Zugangsdaten), von dem sie aus überweisen können? Könnte dann jeder einzeln von diesem Konto wiederum bis zu 200.000 € steuerfrei übertragen?

  • Und wie läuft das dann, wenn Oma und Opa nur ein gemeinsames Konto haben (beide sind eingetragene Inhaber und haben eigene Zugangsdaten), von dem sie aus überweisen können? Könnte dann jeder einzeln von diesem Konto wiederum bis zu 200.000 € steuerfrei übertragen

    wenn Auftrag "A" von Oma veranlasst wurde und Auftrag "B" von Opa, dann ist das so.

    Jeder Schenker hat einen bestimmten Freibetrag, bis zu dem Schenkungen steuerfrei bleiben. Durch geschicktes Timing und Aufteilung der Schenkungen können diese Freibeträge optimal genutzt werden.

  • Herzlichen Dank allen Unterstützern in der Sachbeurteilung. Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2025. GFP