Wohnrecht, Erbe

  • Hallo,

    meine Mutter ist 87 und ich 59. Seit dem Tod meines Vaters bewohnt sie das ihr gehörende Einfamilienhaus alleine, und so soll es auch bleiben, solange sie lebt. Wenn Sie ihr Haus mir überschreibt und sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lässt, und ich sie überleben sollte, habe ich dann überhaupt noch irgendwas mit dem Finanzamt und sonstigen Sachen zu tun? Und könnte ich dadurch später (Sie besitzt noch weiteres höheres Vermögen und Einnahmen) Erbschaftssteuer sparen?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Mutter ist 87 und ich 59. Seit dem Tod meines Vaters bewohnt sie das ihr gehörende Einfamilienhaus alleine, und so soll es auch bleiben, solange sie lebt.

    Berliner Testament, wie üblich?

    Wenn Sie ihr Haus mir überschreibt und sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lässt, und ich sie überleben sollte, habe ich dann überhaupt noch irgendwas mit dem Finanzamt und sonstigen Sachen zu tun?

    Möglicherweise jetzt, denn der Eigentumsübergang soll ja zeitnah geschehen. Hast Du vor, nach dem Tod Deiner Mutter in dieses Haus einzuziehen? Wieviel ist das Haus wert und wie groß ist es (mehr als 200 m² Wohnfläche oder nicht)?

    Und könnte ich dadurch später (Sie besitzt noch weiteres höheres Vermögen und Einnahmen) Erbschaftssteuer sparen?

    Das ist möglich, hängt aber (wie in allen juristischen Dingen) immer von den Details ab.


    Als Sohn hast Du grundsätzlich einen Erbschaftsteuerfreibetrag/Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 €. Wenn Du das Familienheim mit einer Wohnfläche unter 200 m² übernimmst und auch 10 Jahre dort mit Erstwohnsitz wohnst, fällt dieses aus der Erbschaftsteuerberechnung heraus und Du hast die 400.000 € für andere Werte frei.


    Den Freibetrag gibts alle 10 Jahre neu. Wenn Dir Deine Mutter jetzt was bis zu 400.000 € schenkt, kannst Du in 10 Jahren steuerfrei nochmal 400.000 € erben. Frage halt: Wird Deine Mutter 97?


    Es ist möglicherweise auch eine Option, wenig Erbschaftsteuer in Kauf zu nehmen, um viel Erbschaftsteuer zu vermeiden. Man muß sich das immer im Einzelfall mit konkreten Zahlen anschauen, mit allgemeinen Richtlinien kommst Du nicht weiter.

  • Hallo mapo,

    Wenn Sie ihr Haus mir überschreibt und sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lässt,


    Wenn Sie ihr Haus mir überschreibt und sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lässt,

    Ganz konkret: Das „Überschreiben“ ist eine Schenkung und löst grundsätzlich Schenkungssteuer aus. Ob bei Ihnen auch, hängt von vielen Details ab. Falls, wie Sie andeuten, doch ein erhebliches Vermögen vorhanden ist, sollten Sie etwas Geld in die Hand nehmen und sich bei einem auf Erbschafts- und Erbschaftssteuerrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.


    Gruß Pumphut