Steuerliche Absetzbarkeit von Pflichtteil

  • Hallo,

    meine Frau ist als Alleinerbe ihrer Eltern eingesetzt worden mit der Maßgabe die Hälfte des Wertes des Hauses an ihr Geschwister auszuzahlen. Dies haben wir gemacht.

    Da wir jetzt eine Hälfte des Hauses vermieten wollen (während wir die andere Hälfte als Wochenendwohnung nutzen), würden wir gerne diese Kosten (oder auch Teile hiervon) als Hauserwerb für die Vermietung abschreiben.

    Der Steuerfachmann von Haus und Grund sagte, dass dies möglich ist (sagte aber nicht wie), aber Google-Recherchen meinerseits (ohne einschlägige Rechts-Kenntnisse) sagen eher, dass dies nicht möglich ist.

    Ich würde bitten, das Dilemma aufzulösen.

    Vielen Dank im voraus

    Ralph

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Ralph,


    Google liefert zunächst alles und nichts. Hier ist eher entscheidend, auf welchen Seiten etwas steht (Ausführungen von z.B. haufe.de würde ich tendenziell eher trauen als vermieten-wie-max-muster.de).


    So wie ich es verstehe, wurde die Schwester ganz normal ausbezahlt und somit das Erbe auf beide Kinder gleich verteilt. War es eine vorweggenommene Erbfolge (sprich: leben die Eltern noch) oder handelt es sich um einen "richtigen" Erbfall?


    In meinen Augen (Achtung: Laienmeinung) kann die Ausgleichszahlung als Anschaffungskosten gewertet werden. Die Abschreibungen auf diese Anschaffungskosten sind im Rahmen der Vermietung steuerlich absetzbar. Gleiches gilt auch für Kreditzinsen, falls der Betrag finanziert wurde. In diesem Fall kommt aber hinzu, dass die Immobilie nicht zu 100% vermietet wird, sondern nur teilweise. Daher können die Kosten auch nur anteilig in der Steuererklärung angesetzt werden.


    Eine rechtssichere Antwort kann aber nur ein Steuerberater liefern. Ansonsten einfach mal beim Finanzamt anrufen. Die Mitarbeiter dort beißen nicht und auf die Aussage des eigenen Sachbearbeiters kann man sich in der Regel auch verlassen, schließlich bekommt der den Vorgang auch früher oder später auf den Tisch.


    Disclaimer: Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ich selber kein Steuerberater oder Mitarbeiter im Finanzamt bin und es sich nur um meine Meinung als Laien handelt. Allerdings kenne ich auch einen Fall, in dem der Gebäudewert laut Gutachten als Anschaffungskosten akzeptiert wurde, obwohl kein Geld gezahlt wurde. Es wurde jedoch ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen, welches den Wert der Immobilie komplett gedeckt hat. Nachdem das Wohnrecht erloschen ist, wird das Haus nun regulär vermietet und die Abschreibungen auf den Wert des Gutachters werden vom Finanzamt als abzugsfähige Kosten akzeptiert.

  • Hallo Meins23,

    es ist nicht ganz so wie du schreibst. Meine Schwiegereltern sind verstorben und meine Frau ist Alleinerbin. Von dem Wert des Hauses hat die Schwester meiner Frau die Hälfte des Wertes als ihren Pflichtteil erhalten.

  • Es ist nicht ganz so wie du schreibst. Meine Schwiegereltern sind verstorben und meine Frau ist Alleinerbin. Von dem Wert des Hauses hat die Schwester meiner Frau die Hälfte des Wertes als ihren Pflichtteil erhalten.

    Durch die Brust ins Auge. Die Eltern sind verstorben, eine Tochter soll das Haus erben und die Hälfte des Wertes an ihre Schwester auszahlen. Für mich ist das ein normaler Erbfall mit gesetzlicher Erbfolge. Nichts "Alleinerbin". Nichts "Pflichtteil". Der Pflichtteil wäre ein Viertel des Hauswerts gewesen.


    Der Erbfall spielt aber eigentlich keine Rolle. Deine Frau ist jetzt alleinige Eigentümerin des Hauses, das offensichtlich aus mehreren Wohneinheiten besteht.


    Was willst Du da jetzt "abschreiben"? Hat Deine Frau denn ein Darlehen aufgenommen, um ihre Schwester auszahlen zu können?

  • Hallo Laternenschein,


    ich beteilige mich auch einmal gern am Erbrechts- Rätselraten der hier agierenden Laien. Nach den bisherigen Informationen kapituliere ich aber und m.E. ist es auch Ihr Grundproblem mit unterschiedlichen Auskünften, dass Sie den Sachverhalt sehr widersprüchlich darstellen.

    Meine Schwiegereltern sind verstorben

    Eher unwahrscheinlich, dass beide Schwiegereltern gleichzeitig verstorben sind. Was erbt Ihre Frau nach wem? Nur das Haus als ganzes oder auch noch Geld und sonstige Wertgegenstände. Macht das Haus letztendlich den Erbwert aus?

    meine Frau ist Alleinerbin. Von dem Wert des Hauses hat die Schwester meiner Frau die Hälfte des Wertes als ihren Pflichtteil erhalten.

    Wie schon die Vorschreiber betont haben, ist der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbes in Geld. Bei zwei Kindern erbt jeder die Hälfte und der Pflichtteil ist dann für einen 25% und nicht die Hälfte. Oder gab es neben dem Haus noch sonstige Werte in gleicher Größenordnung?


    Oder ist Ihre Frau gar nicht Alleinerbin, sondern ihre Schwester erbt zu gleichen Teilen und die Eltern haben eine Teilungsanordnung (einer Haus, der andere Geld) getroffen und Ihre Frau hat ihrer Schwester sozusagen die Haushälfte abgekauft?


    M.E. hat der genaue Ablauf des Erbzuges Einfluss auf die steuerlichen Auswirkungen bei der Vermietung.


    Gruß Pumphut

  • Hallo und danke für die Antworten

    aber es geht mir darum, ob diese Anschaffungskosten im Rahmen der Vermietung steuerlich absetzbar sind. Ich möchte in der Steuererklärung angeben, dass ich nicht nur die Renovierungskosten hatte, sondern auch die Anschaffungskosten aus der Auszahlung des Pflichtteils. Diese sollen dann über den üblichen Zeitraum abgeschrieben werden. Hier wäre für eine halbwegs sichere Aussage dankbar.

  • Hallo Pumphut,

    die Schwiegereltern sind nacheinander verstorben. Als zuletzt meine Schwiegermutter starb hat sie meine Frau als Alleinerbin eingesetzt (steht so im notariell beglaubigten Testament). Meine Schwägerin sollte dabei die Hälfte des Hauswertes erhalten. Von allen anderen Werten (Hausrat, Konten etc.) hat sie nichts erhalten. Deshalb hat meine Schwägerin mehr als den reinen Pflichtteil erhalten, aber nicht die Hälfte des Gesamtwertes, der ihr als Erbin zustehen würde.

  • Laternenschein, möchtest Du gerne

    Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses „Mehr“ an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor.

    hören? RNr. 14.

  • Die Ausgleichszahlung sind also Anschaffungskosten. Aber Anschaffungskosten für das ganze Haus (wenn es nicht real geteilt ist und es eine klare Zuordnung im Testament gibt).


    Wenn nun die eine Hälfte selbst genutzt wird und die andere Hälfte vermietet, dann kann also zunächst nur die Hälfte der Ausgleichszahlung (Viertel des Wertes) als Anschaffungskosten angesetzt werden.


    Die andere Hälfte des Hauses wurde geerbt. Hier gelten also weiter die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers zu 50%.

  • Hallo Laternenschein,


    ich verstehe es jetzt so; Ihre Frau ist Alleinerbin und Ihre Schwägerin hat ein Vermächtnis erhalten, beziffert auf die Hälfte des Hauswertes in Geld. Dieses Vermächtnis ist größer als der Pflichtteil.


    Nun ist die Frage; reichte das Geld in der Erbmasse (Hausrat können wir vernachlässigen) aus, um das Vermächtnis zu erfüllen?

    Falls ja, hat Ihre Frau für das Haus m.E. keine Erwerbskosten gehabt. Damit wäre bei Vermietung auch nichts steuerlich absetzbar.

    Falls aber das Geld in der Erbmasse nicht für das Vermächtnis gereicht hat, musste Ihre Frau eigenes Geld einsetzen. Dieses eigene Geld wäre nach meiner unmaßgeblichen Laienmeinung Erwerbskosten, die steuerlich absetzbar wären.


    Und dann sollten Sie das Testament noch einmal genau durchlesen, wurde der Geldwert des halben Hauses oder das halbe Haus als Vermächtnis bestimmt. Im letzteren Fall hätte Ihre Frau ihrer Schwester das halbe Haus abgekauft.


    (Ich setze einmal voraus, dass wegen des Alters des Hauses keine ursprünglichen und übergegangenen Anschaffungskosten mehr ansetzbar sind.)


    Pantoffelheld: Es geht hier aber nicht um Betriebsvermögen.


    Gruß Pumphut

  • Zu der eigentlichen Frage kann ich nichts beitragen, aber ich empfehle den Einwurf von Pantoffelheld zu beachten:


    Wenn das Haus z.B. vor 20 Jahren gebaut wurde, können die damaligen Kosten der (Schwieger-)Eltern noch 30 weitere Jahre abgeschrieben werden.

    Wenn wie gehofft durch die Auszahlung der einen Hälfte eine neue Afa für die Haushälfte gestartet wurde, müsste sich der Gesamt-Afa aus AltAfa/2 + NeuAfa/2 zusammensetzen.


    Beim Finanzamt müsste man im Zweifel als Erbe die Afa-Tabelle der Eltern (oben AltAfa) erhalten können.