Fällt eine Steuerzahlung bei einer Ausgleichszahlung an einen Miterben an

  • Hallo,

    Ich vererbe eine Immobilie, Einfamilienhaus, Wert 600000€ < 200m², Erbe A bleibt nach dem Erbfall > 10 Jahre dort wohnen, an meine 2 Kinder zu gleichen Teilen, Erbe A und Erbe B.

    Erbe A will im Erbfall das Haus alleine erben und dann an Erbe B über einen Zeitraum von 20 Jahren 300000€ auszahlen.

    Meine steuerliche Frage lautet:

    Kann Erbe A die Zahlung an Erbe B steuerlich geltend machen, wenn ja bei welcher Steuerabgabe (Einkommensteuer?). Oder nur den Betrag bis 400000€ Erbschaftssteuer Freibetrag.

    Muss Erbe B die monatliche Zahlung von Erbe A als Einkommen versteuern, obwohl es vererbt wurde und nicht Erbschaftssteuer pflichtig ist.

  • Elena H. 1. Dezember 2024 um 20:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich vererbe eine Immobilie, Einfamilienhaus, Wert 600000€ < 200m², Erbe A bleibt nach dem Erbfall > 10 Jahre dort wohnen, an meine 2 Kinder zu gleichen Teilen, Erbe A und Erbe B.

    Erbe A will im Erbfall das Haus alleine erben und dann an Erbe B über einen Zeitraum von 20 Jahren 300000€ auszahlen.

    Ich sortiere mal:

    Du hast ein Einfamilienhaus, in dem Du gerade wohnst. Wenn Du in ferner Zukunft mal in die ewigen Jagdgründe eingehen wirst, wird Dein Haus 600 T€ wert sein (Du bist ein guter Prophet, wenn Du das heute schon weißt!).

    Du hast 2 Kinder, die das Haus zu gleichen Teilen erben sollen. Ein Kind will selber einziehen und das Geschwister dann über 20 Jahre auszahlen.

    Habe ich das richtig verstanden?

    Für mich ist das ein Darlehen, das Erbe B dem Erben A gibt. Das gehört zu diesem Zeitpunkt dann ordentlich geschrieben. Erbe A sollte dem Erben B auch einen angemessenen Zins zahlen, schon des Finanzamtes wegen.

    Ich würde mir das von einem lokalen Rechtsanwalt aufsetzen lassen, vorzugsweise einem, der sich mit Erbrecht auskommt. Hast Du denn ein Testament? Wer hat Dir denn das aufgesetzt? Steht dort das mit dem Haus so schon drin?

    Kann Erbe A die Zahlung an Erbe B steuerlich geltend machen.

    Nein, mit welcher Begründung auch? Erbe B nimmt hier die Position der Bank ein, er vergibt ein schlichtes Darlehen an sein Geschwister.

    Muss Erbe B die monatliche Zahlung von Erbe A als Einkommen versteuern, obwohl es vererbt wurde und nicht Erbschaftssteuer pflichtig ist.

    Die Zahlung insgesamt nicht, den Zinsanteil der Zahlung aber wohl. Mit Erbschaftsteuer hat das aber nichts zu tun.

    Deine diesbezüglichen Vorstellungen sind wolkig, weswegen ich ja geraten habe, sich vor Ort beraten zu lassen.

    Wäre ich Erbe B, würde ich mich auf die Konstruktion übrigens nicht einlassen. Brüder und Schwestern sind keine Geldinstitute, für Darlehen gibt es Banken. Schon aus Gründen des Familienfriedens würde ich als Erbe A ein passendes Darlehen aufnehmen (Eigenkapital kann dabei nicht schaden) und das Geschwister bar auszahlen. Klarer Schnitt, klare Sache. Es wird schon schwierig genug, sich dann über den Preis des Hauses zu einigen. Erbe A wird es herunterrechnen wollen (weil er dann weniger zu zahlen hat), Erbe B wird es hochrechnen (weil er dann mehr bekommt). Und der Zeitpunkt Deines Abfluges ist ja unklar. Wer weiß, wie dann die Immobilienpreise stehen?

  • Immer interessant, solche Dinge zu lesen.

    Gerade irren ja wieder aktuelle Meldungen über Gerichtsentscheidungen zu dieser berühmten Zehnjahresfrist durch die Presse.

    Dieses Konstrukt ist hier allerdings nicht relevant.

    Da ich gerade solch einen Fall miterlebt habe, würde ich dem TS (der wieder einmal eine konkrete, rechtliche und steuerrechtliche Frage stellt…) die fachliche Beratung durch einbAnwalty empfehlen, das auf Erbrecht spezialisiert ist.

    Mit Darlehen hat es übrigens alles gar nichts zu tun.

    Werden A und B in diesem Fall zur gleichen Teilen als Erbys eingesetzt, müssen sie sich eben auseinandersetzen.

    Wie sie es dann hinbekommen?

    In Fachkreisen wird in solch einem Fall empfohlen nur ein einziges Erby einzusetzen, dem dann im Testament die Auflage erteilt wird, die Hälfte des Wertes der Immobilie dem anderen Menschen auszuzahlen.

    Wie er das dann hinbekommt und ausgestaltet?

    Natürlich ist dann im Zweifelsfall das Geld wie unter Fremden beizubringen.

    Wenn nötig eben Darlehen.

  • Hallo Billy Sunday,

    Ich vererbe eine Immobilie,

    Ich hoffe, das dauert noch eine Weile. Bis dahin kann sich das Erbrecht (wenig wahrscheinlich) oder das Erbschaftssteuerrecht (schon wahrscheinlicher) ändern. Und auch Erbe A könnte ggf. kein Interesse am Haus mehr haben.

    Sie laufen Gefahr, bei einer tricky Regelung nach heutigen Verhältnissen und Recht, dass die Kinder im Erbfall plötzlich Probleme bekommen. Wenn Sie der Meinung sind, beide Kinder sollen zur Hälfte erben, müssen Sie nicht einmal ein Testament schreiben. Überlassen Sie es den Kindern, wie sie im Erbfall unter Berücksichtigung der dann geltenden steuerlichen Regelungen das Gesamterbe verteilen.

    Gruß Pumphut