Allerdings - so mein Kenntnisstand - fallen bei Rebalancing auch auf Fondsebende Steuern an. Für das reine Rebalancing schrumpft daher der Vorteil ggfls. Vieleicht weiß hier ja jemand, wie das läuft?
Keine Ahnung ob das so stimmt...
Zitat von ChatGPTBei einem Mischfonds, der aus Aktien und Anleihen besteht, fallen auf Fondsebene in der Regel keine direkten Steuern bei Käufen und Verkäufen von Wertpapieren im Fondsvermögen an. Dies liegt daran, dass Fonds als Sondervermögen in Deutschland steuerlich privilegiert sind. Die Besteuerung erfolgt in erster Linie auf Ebene des Anlegers.
Steuerliche Aspekte im Detail:
- Fondsebene:
- Auf der Ebene des Fonds gibt es in Deutschland keine Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer, wenn der Fondsmanager innerhalb des Fonds Wertpapiere (Aktien, Anleihen, etc.) kauft oder verkauft.
- Allerdings unterliegt der Fonds selbst der sogenannten Investmentsteuerreform (seit 2018). Hierbei wird ein Teil des Fondsvermögens pauschal mit 15% Körperschaftsteuer auf inländische Dividenden und Immobilienerträge belastet. Dies betrifft jedoch nur bestimmte Erträge, nicht die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren.
- Anlegerebene:
- Die Besteuerung erfolgt, wenn der Anleger:
- Anteile verkauft: Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen unterliegen der Abgeltungssteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
- Ausschüttungen erhält: Erträge, die der Fonds an die Anleger ausschüttet, sind ebenfalls steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungssteuer.
- Thesaurierungen vorliegen: Auch thesaurierte Erträge (Erträge, die im Fonds verbleiben und nicht ausgeschüttet werden) werden steuerlich berücksichtigt. Sie werden dem Anleger jährlich zugerechnet und besteuert.
- Teilfreistellung:
- Für Mischfonds gilt die sogenannte Teilfreistellung, die Anlegern einen Steuerfreibetrag auf Erträge gewährt, um die steuerliche Belastung auf Ebene des Fonds teilweise auszugleichen.
- Für Mischfonds liegt die Teilfreistellung bei 15% der Erträge.
- Bei Fonds, die einen höheren Aktienanteil haben (mindestens 51%), beträgt die Teilfreistellung 30%.
Fazit:
Auf Fondsebene entstehen keine Steuern durch Käufe und Verkäufe von Aktien oder Anleihen. Die Besteuerung erfolgt auf Anlegerebene bei Verkauf der Anteile, bei Ausschüttungen oder bei jährlicher Berücksichtigung von thesaurierten Erträgen. Die Teilfreistellung kann dabei einen steuerlichen Vorteil bieten, je nach Fondsstruktur und -anteil.
Zitat von ChatGPTDie LifeStrategy-Produkte von Vanguard sind Mischfonds, die aus einer Kombination von Aktien- und Anleihe-ETFs bestehen. Diese Fonds gelten steuerlich als Investmentfonds gemäß der deutschen Investmentsteuerreform 2018. Die Frage, ob auf Fondsebene Steuern anfallen, hängt davon ab, welche Ertragsarten im Fonds anfallen und wie diese steuerlich behandelt werden.
Steuerliche Behandlung auf Fondsebene:
- Fondsebene: Keine Steuern auf Käufe und Verkäufe von ETFs:
- Auf der Ebene des LifeStrategy-Fonds fallen keine direkten Steuern auf Kapitalgewinne durch Käufe oder Verkäufe von ETFs innerhalb des Fondsvermögens an.
- Fondsmanager können ETFs kaufen oder verkaufen, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen auf den Fonds hat.
- Ertragssteuerliche Belastung auf Fondsebene:
- Inländische Dividenden: Inländische Dividenden (z. B. von deutschen Unternehmen) unterliegen einer pauschalen Körperschaftsteuer von 15%. Diese wird direkt vom Fonds abgeführt.
- Andere Erträge: Ausländische Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne innerhalb des Fonds sind in der Regel steuerfrei auf Fondsebene.
- Anleihenerträge: Zinsen aus Anleihen und ähnliche Erträge unterliegen keiner direkten Besteuerung auf Fondsebene.
Steuerliche Behandlung auf Anlegerebene:
- Ausschüttungen und Thesaurierungen:
- LifeStrategy-Produkte können Erträge ausschütten oder thesaurieren. Thesaurierte Erträge werden dem Anleger jährlich zugerechnet und sind steuerpflichtig (Abgeltungssteuer).
- Teilfreistellung:
- Da es sich bei LifeStrategy-Fonds um Mischfonds handelt, gilt die Teilfreistellung:
- 15% der Erträge sind steuerfrei, da der Fonds sowohl aus Aktien- als auch aus Anleihe-ETFs besteht.
- Wäre der Aktienanteil höher (über 51%), würde die Teilfreistellung auf 30% steigen.
- Verkauf von Fondsanteilen:
- Beim Verkauf der Fondsanteile durch den Anleger wird der Gewinn (Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) mit der Abgeltungssteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert.
Fazit:
Auf Fondsebene fallen bei den LifeStrategy-Produkten von Vanguard keine Steuern auf Käufe und Verkäufe der ETFs an. Lediglich inländische Dividenden unterliegen einer pauschalen Steuerbelastung von 15%. Die Hauptsteuerpflicht entsteht auf der Ebene des Anlegers, sei es durch Ausschüttungen, thesaurierte Erträge oder Gewinne beim Verkauf der Anteile. Die Teilfreistellung von 15% reduziert die Steuerlast auf Anlegerebene moderat.
Ich glaube Punkt 2 Teilfreistellung stimmt nicht ganz. Die 15% gibt es erst beim LS40. Der LS20 hat mit 20% Anleihen 5% zu wenig.