Kleingewerbe als Rentner

  • Hallo.

    Ich habe ein Kleingewerbe (Fußpflege), was ich in einem ganz kleinen Rahmen betreibe als Rentnerin. Durchschnittseinkommen im Jahr circa 3000 €. Jedes Jahr gebe ich das bei der Steuererklärung brav und ordentlich an.

    Muss ich das eigentlich oder darf ich als Rentner bei einem Kleingewerbe dies als steuerfreien Zuverdienst ansehen?

    Kann ich mein Kleingewerbe abmelden und trotzdem die Fußpflege weiter betreiben?

    Wie gesagt, ich betreibe dies nur für Freunde und gute Bekannte aber der Aufwand bei der Steuererklärung ist immer riesengroß. Vielleicht kann mir jemand helfen das wäre super.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Die Gewinnerzielungs- und die Wiederholungsabsicht bleiben doch bestehen, oder nicht?


    Da kann ich mich nicht vorstellen, dass die Finanzverwaltung das so locker sieht.


    Vielleicht kann jemand aus den steuerberatenden Berufen etwas dazu sagen.


    Die Frage nach dem Versicherungsschutz würde ich auch klären.