Hallo zusammen,
ich bzw. meine Eltern haben 2020 für mich als Studentin eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei der DEBEKA abgeschlossen. Mit Arbeitsbeginn (2022) hat sich diese in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt.
Ich würde nun gerne nur die BU weiterführen und die RV abkoppeln.
Mein Vertreter sagte mir, es gelten für mich die Tarifbedingungen der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BEUZI 01/2020), und hier gibt es den Paragraph 11 zum abkoppeln tatsächlich nicht. In den Tarifbedingungen der BU (die ich online gefunden habe) gibt es den Paragraph zum abkoppeln.
Auf meinem ursprünglichen Versicherungsschein ist die "Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZI (01/20))" genannt.
Allerdings steht auf meinen aktuellen Unterlagen "Es gilt die Standardregelung der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung" (BUZI-S 01/20), da sich das ja mit dem Berufseinstieg geändert hat. Ich frage mich, ob es sein kann, dass dennoch die Tarifbedingungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gelten, obwohl ich diese ja theoretisch nicht mehr habe bzw. diese umgewandelt wurde, oder ob dann nicht die Bedingungen der "BUZI-S (01/20)) gelten müssten, wenn das auf meinen aktuellen Unterlagen steht. Kann mir evtl. jemand helfen?
Ich weiß grade nicht mehr weiter und habe leider allmählich das Vertrauen in den Vertreter verloren... Er hat mir schon einmal ein falsches Dokument geschickt und ich fühle mich nicht besonders gut beraten.