Debeka Rentenversicherung mit Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich bzw. meine Eltern haben 2020 für mich als Studentin eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei der DEBEKA abgeschlossen. Mit Arbeitsbeginn (2022) hat sich diese in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt.

    Ich würde nun gerne nur die BU weiterführen und die RV abkoppeln.

    Mein Vertreter sagte mir, es gelten für mich die Tarifbedingungen der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BEUZI 01/2020), und hier gibt es den Paragraph 11 zum abkoppeln tatsächlich nicht. In den Tarifbedingungen der BU (die ich online gefunden habe) gibt es den Paragraph zum abkoppeln.

    Auf meinem ursprünglichen Versicherungsschein ist die "Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZI (01/20))" genannt.

    Allerdings steht auf meinen aktuellen Unterlagen "Es gilt die Standardregelung der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung" (BUZI-S 01/20), da sich das ja mit dem Berufseinstieg geändert hat. Ich frage mich, ob es sein kann, dass dennoch die Tarifbedingungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gelten, obwohl ich diese ja theoretisch nicht mehr habe bzw. diese umgewandelt wurde, oder ob dann nicht die Bedingungen der "BUZI-S (01/20)) gelten müssten, wenn das auf meinen aktuellen Unterlagen steht. Kann mir evtl. jemand helfen?


    Ich weiß grade nicht mehr weiter und habe leider allmählich das Vertrauen in den Vertreter verloren... Er hat mir schon einmal ein falsches Dokument geschickt und ich fühle mich nicht besonders gut beraten.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • So genannte Vertreter genießen nicht ohne Grund seit mindestens 75 Jahren im Deutschland der modernen Zeit einem besonderen Ruf.


    Natürlich hat dein Vertreter keinerlei direkte Sachkompetenz. Das hat nur die Hauptverwaltung der Versicherung, die im Zweifelsfall immer deine direkte Anlaufstelle ist.

    Dort sitzen die richtigen Sachbearbeiterinnen..


    Richte deine Frage konkret an die Versicherung.

    Sollte es nicht möglich sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung separat weiterzuführen, solltest du eine komplett neue abschließen, die deinen Bedürfnissen entspricht.

  • Ich weiß grade nicht mehr weiter und habe leider allmählich das Vertrauen in den Vertreter verloren...

    Hatte hier schonmal die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung in Koblenz geposted. Solche Vertriebler kannst du getrost ignorieren:

    Die zuständige Fachabteilung nennt sich wohl "Lebensversicherung/Aufnahme" und die sind per Mail zu erreichen unter leben-vertrag (at) debeka.de oder der Durchwahl - 16 00 (nach der in den letzten Schreiben angegebenen und üblichen Rufnummer in Koblenz)!


    Wärst du denn noch gesund genug für einen Neuanschluss einer BU? 2020 ist noch nicht so lange her und je nach aktueller beruflicher Situation gibt es ggf. auch passendere BUs?


    Die Rentenversicherung macht wirtschaftlich gesehen in aller Regel keinen Sinn, der würde ich in so einem Fall nicht nachtrauern. Hast du all die anderen Threads über diese kombinieren Debeka-Verträge aus der letzten Zeit hier gesehen und gelesen?

  • Konkret z.B. diese Threads:

  • Allerdings steht auf meinen aktuellen Unterlagen "Es gilt die Standardregelung der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung" (BUZI-S 01/20), da sich das ja mit dem Berufseinstieg geändert hat. Ich frage mich, ob es sein kann, dass dennoch die Tarifbedingungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gelten, obwohl ich diese ja theoretisch nicht mehr habe bzw. diese umgewandelt wurde, oder ob dann nicht die Bedingungen der "BUZI-S (01/20)) gelten müssten, wenn das auf meinen aktuellen Unterlagen steht. Kann mir evtl. jemand helfen?

    Sind das die Bedingungen?

    https://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/lebens-rentenversicherung/BLV90.pdf


    Da gibts den Passus mit dem Recht auf Rauslösung in Paragraph 11. Warum sollte dieser nicht gelten, wenn diese Versicherungsbedingungen gelten?

  • Sind das die Bedingungen?

    https://www.debeka.de/content/…tenversicherung/BLV90.pdf


    Da gibts den Passus mit dem Recht auf Rauslösung in Paragraph 11. Warum sollte dieser nicht gelten, wenn diese Versicherungsbedingungen gelten?

    Das sind die Tarifbedingungen für die Tarife die ab dem 01.01.2025 abgeschlossen werden/wurden.

    Verträge aus 2020 müssen andere Tarifbedingungen haben. Die sollten damals bei Abschluss ausgehändigt worden sein.

    Wichtig ist, dass die BU-Absicherung mit einem neuen Eintrittsalter berechnet wird. Also die Konditionen aus 2020 wird es nicht mehr geben.