200k für Kind in ETFs angelegt. Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll?

  • Hallo,


    durch ein Erbe hat mein Kind 200k erhalten, welche ich in drei ETFs (thesaurierend, auf ihren Namen) angelegt habe.
    Der Grundfreibetrag 2024 liegt bei 11.784 €.

    Diesen möchte ich mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung geltend machen.

    Natürlich wurde der Grundfreibetrag bei weitem überschritten.

    Ist es richtig, dass wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten die Nichtveranlagungsbescheinigung nicht ausgestellt wird? Wird in diesem Video behauptet:

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    Wenn dem so ist, bedeuted dies doch, dass ab dem ersten Euro Steuern bezahlt werden müssen.


    Grüße, Detlef

  • Wenn dem so ist, bedeuted dies doch, dass ab dem ersten Euro Steuern bezahlt werden müssen.

    Eine NV Bescheinigung führt ja nur dazu, dass die Bank keine Steuern abführt.

    Wenn deiner Tochter keine NV Bescheinigung ausgestellt wird, dann steht ihr ja trotzdem der Grundfreibetrag zur Verfügung.

    Die Bank führt dann zwar die Steuer ab, aber deine Tochter bekommt diese über die Steuererklärung zurück.

    Natürlich wurde der Grundfreibetrag bei weitem überschritten.

    Das leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein. Die ETF sind thesaurierend. Das bedeutet es greift die Vorabpauschale. Diese ist bei 200.000 ETF Vermögen aber nicht im Bereich von 10.000 Euro, sondern deutlich drunter. Darum würde mich interessieren, warum der Grundfreibetrag überschritten wurde. Wurden Wertpapiere verkauft und dabei Gewinne realisiert?

  • Also generell ist eine NV Bescheinigung eine sinnvolle Sache, wenn du (also das Kind) Kapitalerträge oder sonstige Einkommen erzielt, die in Summe unterhalb des Grundfreibetrags sind aber ggf. höher als der Sparerpauschbetrag. Soweit sogut. Damit kannst du dann verhindern, dass die Bank auf die Erträge anfallende Abgeltungssteuer einbehält.


    Damit du so eine NV Bescheinigung für das Kimd bekommst, musst du beim Finanzamt das ganze beantragen. Hier hilft ein Blick in Formular NV 1 A: https://www.formulare-bfinv.de…on/invoke.do?id=034042_08


    Denn das Finanzamt möchte von dir für den Verlanlagungszeitraum = das Jahr in dem die NV Bescheinigung gelten soll, eine Schätzung der zu erwartenden Einkommen bzw. Kapitalerträge.


    Ich nehme mal an, das Ganze wird nur dann positiv beschieden, wenn du Erträge erwartest, die eben unterhalb des Grundfreibetrags liegen.


    Die Frage lautet also: welche Erträge schätzt du denn? Welche Höhe an Ausschüttungen, Kursgewinnen bei Verkauf, oder ggf. fällige Vorabpauschale ist für das Depot zu erwarten?


    Nun ist ja ohnehin bald Mitte Dezember, und die NV Bescheinigung wird nur mit bestimmten Fristen ausgestellt. Vielleicht möchtest du dich alternativ dazu mit dem Thema Günstigerprüfung auseinandersetzen. Das geht über die Einkommensteuererklärung. Hier schaut das Finanzamt, ob möglicherweise der persönliche Einkommenssteuersatz des Kindes geringer ausfällt als die 26,375% Abgeltungssteuer und Soli. Und setzt diesen dann an. Gibt auch einen Rechner vom Finanzamt; lohnt sich bis um die 20.000€ Erträge. Aber erfordert natürlich Angaben in Anlage KAP. Vorteil: geht auch 4 Jahre rückwirkend noch, wenn die Frist für die NV etwas knapp wäre.


    Übrigens; sollte das Kind in der GKV Familienversichert sein, bitte dringend die Einkommensgrenzen der Familienversicherung prüfen. Die liegen beträchtlich niedriger.

  • Durch ein Erbe hat mein Kind 200k erhalten, welche ich in drei ETFs (thesaurierend, auf ihren Namen) angelegt habe.

    Der Grundfreibetrag 2024 liegt bei 11.784 €.


    Diesen möchte ich mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung geltend machen.

    Natürlich wurde der Grundfreibetrag bei weitem überschritten.

    Wieso denn das?


    Als Einkommen gilt die Vorabpauschale, das sind nach Teilfreistellung 200 T€ * 2,29% * 70% * 70% (zweimal 70%!) oder etwa 2450 €. Wo ist der Grundfreibetrag da überschritten?


    Auf diese 2450 € fällt (2450 -1000)*26,375% = 595 € Steuer an, die Du sinnvollerweise zum Jahreswechsel auf ihrem Verrechnungskonto deponierst. Wenn die Steuer nicht abgezogen werden kann, erfolgt Meldung ans Finanzamt. Das will man ja nicht, wenn man sich keine unnötige Arbeit machen möchte.

    Ist es richtig, dass wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten die Nichtveranlagungsbescheinigung nicht ausgestellt wird?

    Stimmt. Das kommt in Deinem Fall aber nicht in Betracht.

    Wenn dem so ist, bedeuted dies doch, dass ab dem ersten Euro Steuern bezahlt werden müssen.

    Dem ist nicht so. Im Fall von Kapitaleinkünften würde dann Abgeltungsteuer einbehalten. Das führt hier aber weg vom Thema. Andere steuerliche Konstellation.

  • Also generell ist eine NV-Bescheinigung eine sinnvolle Sache, wenn du (also das Kind) Kapitalerträge oder sonstige Einkommen erzielt, die in Summe unterhalb des Grundfreibetrags sind aber ggf. höher als der Sparerpauschbetrag.

    Stimmt. Das ist dann eine sinnvolle Sache.


    Eine für Eltern sehr viel wichtigere Grenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der ein Kind familienversichert bleiben darf. Die liegt bei etwa 500 € im Monat, also 6000 € im Jahr, dazu den Sparerfreibetrag, macht zusammen etwa 7000 € im Jahr. Darüber wird Kranken- und Pflegeversicherung fällig, kostet minimal etwa 2800 €/a.

  • Das leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein. Die ETF sind thesaurierend. Das bedeutet es greift die Vorabpauschale. Diese ist bei 200.000 ETF Vermögen aber nicht im Bereich von 10.000 Euro, sondern deutlich drunter. Darum würde mich interessieren, warum der Grundfreibetrag überschritten wurde. Wurden Wertpapiere verkauft und dabei Gewinne realisiert?

    Als Einkommen gilt die Vorabpauschale, das sind nach Teilfreistellung 200 T€ * 2,29% * 70% * 70% (zweimal 70%!) oder etwa 2450 €. Wo ist der Grundfreibetrag da überschritten?

    Das habe ich komplett falsch verstanden.
    Ich dachte die Bank nimmt als Berechnungsgrundlage den (fiktiven weil reinvestieren) Gewinn der in einem Jahr erziehlt wurde als Grundlage. Und 2024 war das bei 200k eine Menge.


    Hab echt keine Ahnung. Zum Glück habe ich nur in ETFs investiert.

  • Ich dachte die Bank nimmt als Berechnungsgrundlage den (fiktiven weil reinvestieren) Gewinn der in einem Jahr erziehlt wurde als Grundlage. Und 2024 war das bei 200k eine Menge.

    Das tut sie zum Glück nicht. Du solltest für deine Tochter also problemlos eine NV Bescheinigung beantragen können, da bei 200.000 Euro die Vorabpauschale (wie oben von Achim geschrieben) irgendwo im Bereich etwas über 2.000 Euro liegen wird.

    Ihr seid damit noch weit vom Grundfreibetrag entfernt und auch von der Grenze für die Familienversicherung.