Ruhezeit - Wann kann ich einen Nebenjob ausüben?

  • Hallo,

    neben meinem Vollzeitjob (40 Stunden pro Woche) habe ich auch ein Nebenjob (max. 8 Stunden pro Woche).

    Es wird vom Mitarbeiter bereits akzeptiert, da ich die Grenze einer Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche nicht überschreite.

    Allerdings habe ich kürzlich einen Text über Ruhezeiten gesehen und bin etwas verwirrt, wann ich eigentlich in meinem Nebenjob arbeiten darf?

    Ich arbeite an meinem Hauptjob von Mo-Fr von 08:00-17:00 Uhr (1h Pause).

    Ist es in Ordnung, wenn ich meinen Nebenjob von 17:00 bis 19:00 Uhr ausübe (max. 4 Mal pro Woche)?

    Oder darf ich den nur an Samstagen max. 8 Stunden ausüben?

  • Hi Razzy,

    die Ruhezeiten stehen im ArbZG, § 5. Schau Dir auch § 3 an:

    „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Ist es in Ordnung, wenn ich meinen Nebenjob von 17:00 bis 19:00 Uhr ausübe (max. 4 Mal pro Woche)?

    Hallo.

    Der Arbeitsschutz verlangt 11 Stunden Ruhepause. Der Teil würde passen.

    (Alles frei erinnert, daher ohne Gewähr.)

    Vielleicht einmal in den Internetauftritten der grossen Berufsgenossenschaften stöbern? Da sollte eigentlich eine Handreichung zu finden sein.

  • Hallo.

    Der Arbeitsschutz verlangt 11 Stunden Ruhepause. Der Teil würde passen.

    (Alles frei erinnert, daher ohne Gewähr.)

    Vielleicht einmal in den Internetauftritten der grossen Berufsgenossenschaften stöbern? Da sollte eigentlich eine Handreichung zu finden sein.

    just eben gefunden, mir war nämlich so, als hätt ich da kürzlich was zu gelesen:

    https://www.finanztip.de/nebenjob/#:~:t…nden%20Ruhezeit.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup: