Wechsel zur Debeka oder Verbleib in der GKV als Beamter

  • Hallo,

    Danke für deine Antwort.

    Das mit den 4600 Euro kommt durch verschiedene Zulagen die Berlin bezahlt und dadurch, dass Berlin angestellte Lehrer nach der höchsten Stufe bezahlt.

    Durch Studium, Referendariat und Zeit als Vertretungslehrer stimmt das leider mit der Stufe 5.


    Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung hatte ich mich jetzt nach der Verbeamtung noch nicht beschäftigt, werde ich aber tun, sobald ich die Krankenkasse geklärt habe.


    Ich würde bei dem Angebot der Debeka den Tarif WL100 dazunehmen, dass KHT80 und die BM67 rausnehmen (jetzt 470 Euro). Nach meiner Rechnung müsste ich mit 75 Jahren mit einem Beitrag von ca 770 Euro rechnen (bei einer jährlichen Erhöhung um 3,5%) der dann natürlich noch weiter steigen würde. Ist das eine realistische Einschätzung oder müsste ich mit einem noch höheren Beitrag rechnen? (Beihilfe würde ab der Pension von 50 auf 70% steigen).

    Ich hatte noch mal die Leistungen von der Berliner Beihilfe mit denen der GKV verglichen ( wobei es bei beiden natürlich zu Änderungen kommen kann) und fand den Unterschied jetzt nicht so groß ( mit Zusatzversicherungen in der GKV).

  • Danke für deine Antwort.

    Solltest Du mir wirklich für meine Mühe danken wollen, dann mach Dir entscheidend mehr Mühe mit der Formatierung Deiner Antwort.

    Das mit den 4600 Euro kommt durch verschiedene Zulagen die Berlin bezahlt und dadurch, dass Berlin angestellte Lehrer nach der höchsten Stufe bezahlt.

    Solltest Du tatsächlich 4600 € netto bekommen (das sind 1000 € monatlich mehr als gängige Vergütungsrechner errechnen), dann dürftest Du durch die Verbeamtung Einkommen einbüßen. Da paßt irgendwas nicht zusammen.

    Ich würde bei dem Angebot der Debeka den Tarif WL100 dazunehmen, ... KHT80 und die BM67 rausnehmen (jetzt 470 Euro).

    Wie oben bereits ausgeführt, beziehen sich WL100 und KHT80 auf einen ähnlichen Sachverhalt. BM67 hingegen deckt etwas völlig anderes ab. Klar, kann man isoliert herausnehmen, fragt sich aber halt, ob das eine gute Idee ist. Es wäre - wie gesagt - nützlich zu klären, ob BM67 steuerlich absetzbar ist.

    Ich hatte nochmal die Leistungen von der Berliner Beihilfe mit denen der GKV verglichen (wobei es bei beiden natürlich zu Änderungen kommen kann) und fand den Unterschied jetzt nicht so groß ( mit Zusatzversicherungen in der GKV).

    Daß Du als Privatversicherte binnen 2 Tagen einen Termin bekommst, auf den ein GKV-Versicherter 4 Wochen wartet, steht nicht in den Beihilferichtlinien.


    Dafür hast Du den gesetzlichen Beitragsdeckel in der GKV, in der PKV hast Du ihn nicht.

  • Du hast in Deinen Angestelltenjahren eine bestimmte Anzahl Rentenpunkte erwirtschaftet. Die bleiben Dir erhalten. Wieviel Rente das gibt, sieht man dann. VBL wird anders gerechnet, aber auch das bleibt Dir erhalten. Die Pension wird höher als die Rente - aber Du hast ja schon Dein halbes Berufsleben hinter Dir. Pro Dienstjahr bekommst Du etwa 1,9% Deiner ruhegehaltsfähige Bezüge.

    Habe ich das richtig verstanden: Solange GRV (+ VBL?) + Pension < 71,75% des ruhegehaltsfähigen Bezugs ist, wird die Pension nicht gekürzt (und solange dies gilt, sind die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt wurden nicht praktisch "hinfällig")?


    Wenn die TE dagegen (theoretisch!!!) arbeiten würde bis sie 96 ist, so würde sie mit ihre Pension doch auf 71,75% des ruhegehaltsfähigen Bezugs kommen und diese Pension dann (wie im 2. Beitrag beschrieben) um den Betrag aus der GRV gekürzt?

  • Habe ich das richtig verstanden: Solange GRV (+ VBL?) + Pension < 71,75% des ruhegehaltsfähigen Bezugs ist, wird die Pension nicht gekürzt (und solange dies gilt, sind die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt wurden nicht praktisch "hinfällig")?


    Wenn die TE dagegen (theoretisch!!!) arbeiten würde bis sie 96 ist, so würde sie mit ihre Pension doch auf 71,75% des ruhegehaltsfähigen Bezugs kommen und diese Pension dann (wie im 2. Beitrag beschrieben) um den Betrag aus der GRV gekürzt?

    Grob ja. Die Rechtsgrundlage ist in #4 verlinkt. (Paragraph 55)


    Im schlimmsten Fall könnten Rente und VBL komplett verrechnet werden, aber das ist eine eher theoretische Gefahr.


    Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, dann würden VBL und Rente während der aktiven Dienstzeit nicht gegengerechnet werden. Falls also die 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht würden (im vorliegenden Fall durchaus erreichbar), könnten ab 63 Rente und VBL bezogen werden (mit Abschlägen) und eine Gegenrechnung würde erst ab Pensionierung erfolgen.

  • Habe ich das richtig verstanden:

    Solange GRV (+ VBL?) + Pension < 71,75% des ruhegehaltsfähigen Bezugs ist, wird die Pension nicht gekürzt (und solange dies gilt, sind die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt wurden nicht praktisch "hinfällig")?

    So ist es.


    Die Ansprüche aus anderen Pflichtversicherungen werden nie hinfällig, die kommen ja aus einer anderen Quelle, auf die der Dienstherr keinen Einfluß hat.


    Aber die ergänzende Pension kann halt gekürzt werden - und das erfolgt auch. Es ist so ungewöhnlich nicht, daß ein Ruheständler erst einige Jahren in die gesetzliche Rente eingezahlt hat und dann erst verbeamtet wurde. Die Rente enthält dieser Ruheständler ungeschmälert - aber sie wird halt auf die Pension angerechnet, so daß beides zusammen die genannten 71,75% nicht übersteigt.

    Wenn die TE dagegen (theoretisch!!!) arbeiten würde bis sie 96 ist, so würde sie mit ihre Pension doch auf 71,75% des ruhegehaltsfähigen Bezugs kommen und diese Pension dann (wie im 2. Beitrag beschrieben) um den Betrag aus der GRV gekürzt?

    Ja.


    Im Fall der TE ist das aber kein Problem, die Rente der (vermutlich) vergangenen 20 Jahre ist deutlich niedriger als die anteilige Pension, die sie in dieser Zeit erwirtschaftet hätte. Wenn sie zu normaler Zeit in den Ruhestand geht, kollidiert das nicht.


    Die volle Pension gibt es nach 40 Jahren vollzeitiger Dienstzeit. Drüber geht meines Wissens in keinem Fall. Die Pension wird auch zusammengestrichen, wenn der Pensionär weiter ein Gehalt aus öffentlichen Kassen bezieht. Bezüge aus anderen Quellen sind unschädlich. Gerade merken die Landesregierungen, daß diese Bestimmung ein nennenswertes Hindernis ist, wenn man beamtete Lehrer dazu bewegen will, über das übliche Pensionierungsalter hinaus weiterzuarbeiten.


    Ein Rentner, der über den Rentenbeginn (auch einen vorgezogenen) hinaus arbeitet, bekommt seine Rente (die ja aus einer anderen Quelle kommt) und bezieht aus seiner fortdauernden Berufstätigkeit weiter sein Gehalt. Ok, die Steuer steigt dadurch, aber die Bruttobezüge werden glatt addiert.


    Bei Pensionären ist das anders. Die erhalten natürlich weiter ihr Gehalt - aber die Pension wird bis auf einen kläglichen Rest zusammengestrichen. Da wird sich noch etwas tun müssen, wenn man beamtete Lehrer zur Weiterarbeit bewegen will. Wenn es 71,75% des Gehalts für Ferien vom 1.1. bis zum 31.12. gibt, sind etwa 108% des Gehalts für eine Vollzeitstelle ein schlechter Deal.