Schenkung durch Schwiegereltern

  • Liebes Forum,


    Mich beschäftigt dieser Tage das Thema Schenkung/ Schenkungssteuer.

    Vorab - ich habe sehr liebe und großzügige Schwiegereltern. Mein Mann und ich sind seit 25 Jahren zusammen, und planen auch nicht, dies zu ändern. Meine Schwiegereltern sind in den 70ern und finanziell gut aufgestellt.


    Seit Jahren bekomme ich zu Weihnachten und zum Geburtstag von ihnen einen Geldbetrag auf mein Konto überwiesen. Zunächst waren es meist kleine bis mittlere dreistellige Summen, die letzten Male allerdings deutlich mehr, im mittleren vierstelligen Bereich.

    Nun ist es ja so, dass ich als Schwiegerkind jeweils einen Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre habe.

    Ich verstehe es richtig, pro Schwiegerelternteil, also insgesamt 40.000€?

    Die Beträge gehen vom Gemeinschaftskonto der beiden ab.


    Mir stellt sich allerdings die Frage - wann fing die 10. Jahresfrist an, wann beginnt sie demnach von neuem?

    Zählen die 100€ zum Geburtstag dazu, oder ist das ein „allgemein übliches Gelegenheitsgeschenk“ - ab welchem Betrag wäre es das dann nicht mehr, 500€, 1000€?


    Mein Schwiegervater ist ziemlich versiert, was Steuerthemen angeht, ggfs. hat er das auch alles im Blick. Ich hab mir dazu früher nie Gedanken gemacht, aber jetzt, wo die Beträge deutlich höher sind, möchte aber ich auf der sicheren Seite sein, und nicht Gefahr laufen, unbeabsichtigt Steuerhinterziehung zu begehen.


    Was wäre denn grundsätzlich zu tun - müsste ich jedes größere Weihnachts-/ Geburtstagsgeschenk beim Finanzamt anzeigen, auch wenn es insgesamt noch unter der Freigrenze liegt?

  • Ich bin steuerlicher Laie, also alles unter Vorbehalt ;) Aber meines Wissens ist das so: Grundsätzlich musst du alle Schenkungen dem Finanzamt anzeigen. Ausgenommen sind lediglich Gelegenheitsschenkungen wie bspw. zum Geburtstag oder zu Weihnachten. Die Höhe der Gelegenheitsgeschenke ist dabei jedoch nicht genau definiert, dadurch ist das etwas schwammig. So lange du dich innerhalb der Freibeträge - hier also 2x20.000 - bewegst, ist eine fehlende Anzeige der Schenkung jedoch noch keine Steuerhinterziehung. Die Anzeige dient dazu, dass das Finanzamt entscheiden kann ob es dich zur Abgbe einer Schenkungssteuererklärung auffordert oder nicht. Ich würde mich daher einfach am Freibetrag orientieren. Die 10-Jahresfrist ist dabei „rollierend“. Maßgeblich ist immer die Summe aller Schenkungen der letzten 10 Jahre. Wenn du unsicher bist, zeigst du einfach die letzte Schenkung inklusive aller Vorschenkungen der letzten 10 Jahre beim Finanzamt an und bittest darin um Befreiung von der Abgabe einer Schenkungssteuererklärung. Höchstwahrscheinlich hörst du dann nichts mehr davon.

  • Mich beschäftigt dieser Tage das Thema Schenkung/ Schenkungssteuer.

    Damit bist Du hier im Forum genau richtig, Schenkungsteuer ist hier nämlich das Megathema.

    Seit Jahren bekomme ich zu Weihnachten und zum Geburtstag von ihnen einen Geldbetrag auf mein Konto überwiesen. Zunächst waren es meist kleine bis mittlere dreistellige Summen, die letzten Male allerdings deutlich mehr, im mittleren vierstelligen Bereich.

    Nun ist es ja so, dass ich als Schwiegerkind jeweils einen Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre habe.


    Ich verstehe es richtig, pro Schwiegerelternteil, also insgesamt 40.000€?

    Die Beträge gehen vom Gemeinschaftskonto der beiden ab.

    Ja.

    Wann fing die 10-Jahresfrist an, wann beginnt sie demnach von neuem?

    Diese Frist gilt für jede einzelne Zahlung und sie gilt taggenau. Das heißt: Angenommen, Dein Geburtstag liegt nicht im Zeitraum 26.12. bis 31.12., so sind die Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke 2013 bereits aus der Frist.

    Zählen die 100€ zum Geburtstag dazu, oder ist das ein „allgemein übliches Gelegenheitsgeschenk“ - ab welchem Betrag wäre es das dann nicht mehr, 500€, 1000€?

    Wenn Dir das wichtig ist, frag einfach Deinen Finanzbeamten. Von ihm bekommst Du eine verläßliche Antwort.

    Wüsste ich jedes größere Weihnachts-/ Geburtstagsgeschenk beim Finanzamt anzeigen, auch wenn es insgesamt noch unter der Freigrenze liegt?

    So steht es geschrieben, allerdings gibt es keine ausdrückliche Strafvorschrift für den Fall, daß Du das nicht tust. Auch diesbezüglich gilt: Frag Deinen Finanzbeamten, der Dir diese Frage auch beantworten muß, wenngleich Finanzämter sich um die Beantwortung solcher Anfragen gern mal drücken.


    PS: Es gibt bei Schenkungen/Erbschaften keine Freigrenzen, sondern Freibeträge.

  • Das Gute, wenn man hier schon eine Weile liest, ist definitiv, dass man schon beim Erstellen des Post weiß, dass Achim Weiß in seiner gewohnt liebenswürdigen Art den Post zerpflücken wird ;)


    Ich frage gerne bei Gelegenheit meinen Finanzbeamten, aber nicht gerade über die Feiertage - da hab ich mir aus aktuellem Anlass einfach mal Erfahrungswerte aus dem Forum „Steuer“ erhofft. Korrigiert mich gerne, wenn diese Frage zu meiner persönlichen Vermögensbildung nicht hierhin gehört.


    Vielen Dank Euch beiden, dass die Frist rollieren ist, reicht mir fürs erste - damit kann ich „arbeiten“.

  • Das Gute, wenn man hier schon eine Weile liest, ist definitiv, dass man schon beim Erstellen des Post weiß, dass Achim Weiß in seiner gewohnt liebenswürdigen Art den Post zerpflücken wird ;)

    Das Oberthema in diesem Forum - noch vor der Schenkungsteuer - ist der Undank. Die Anfrager sind beseelt von einer enormen Verbrauchermentalität. Daß die Antwort nicht vom Himmel fällt, sondern die Mühe und die Zeit eines Mitmenschen dahintersteht, blenden die meisten Anfrager aus. Jeder von ihnen hat allerdings eine Goldwaage dabei, auf die er jedes Wort der Antwort legt. Und wehe! Wenn nur eines davon zu leicht ist, fühlt er sich bemüßigt und auch berechtigt, verbal dreinzuschlagen.


    Du hast eine Sachfrage gestellt, Du hast von mir eine umfangreiche Antwort in der Sache bekommen und hast nun nichts Besseres zu tun, als meine sachlich korrekte Antwort süffisant zu kommentieren.


    Respekt vor der Zeit und der Mühe, die ich in meine Antwort investiert habe (und somit auch vor meiner Person): Fehlanzeige.

  • Das Gute, wenn man hier schon eine Weile liest, ist definitiv, dass man schon beim Erstellen des Post weiß, dass Achim Weiß in seiner gewohnt liebenswürdigen Art den Post zerpflücken wird ;)


    Ich frage gerne bei Gelegenheit meinen Finanzbeamten, aber nicht gerade über die Feiertage - da hab ich mir aus aktuellem Anlass einfach mal Erfahrungswerte aus dem Forum „Steuer“ erhofft. Korrigiert mich gerne, wenn diese Frage zu meiner persönlichen Vermögensbildung nicht hierhin gehört.


    Vielen Dank Euch beiden, dass die Frist rollieren ist, reicht mir fürs erste - damit kann ich „arbeiten“.

    Muss da 100 Prozent zustimmen.

    Bin auch hier schon länger unterwegs und muss sagen, dass die Antworten von Ihnen/Dir schon grenzwertig sind.


    Wenn es "nervt" zu antworten, dann vielleicht einfach nicht antworten.


    Solche genervten Antworten bin/war ich von den anderen alten Hasen nicht gewohnt.

  • Das Oberthema in diesem Forum - noch vor der Schenkungsteuer - ist der Undank. Die Anfrager sind beseelt von einer enormen Verbrauchermentalität. Daß die Antwort nicht vom Himmel fällt, sondern die Mühe und die Zeit eines Mitmenschen dahintersteht, blenden die meisten Anfrager aus. Jeder von ihnen hat allerdings eine Goldwaage dabei, auf die er jedes Wort der Antwort legt. Und wehe! Wenn nur eines davon zu leicht ist, fühlt er sich bemüßigt und auch berechtigt, verbal dreinzuschlagen.


    Du hast eine Sachfrage gestellt, Du hast von mir eine umfangreiche Antwort in der Sache bekommen und hast nun nichts Besseres zu tun, als meine sachlich korrekte Antwort süffisant zu kommentieren.


    Respekt vor der Zeit und der Mühe, die ich in meine Antwort investiert habe (und somit auch vor meiner Person): Fehlanzeige.

    Lieber Achim Weiss,

    Es tut mir leid, wenn das so rüberkam.

    Ich gehe immer davon aus, wenn jemand mit einer Portion Sarkasmus hier unterwegs ist, kommt er auch mit etwas Ironie klar.


    Ich bin keineswegs undankbar, sondern habe mich im gleichen Post für die Antworten vom Saarländer und Dir bedankt. Und das hab ich auch so gemeint.