Immobilienverkauf Leitfaden

  • Hallo geschätztes Forum,


    eventuell kann jemand zu folgendem Sachverhalt mit seiner Expertise beitragen:


    Fritz kaufte zusammen mit seiner Partnerin Gudrun 2023 eine sanierungsbedürftige Immobilie für 600 000€. Die beiden sind dabei, die Immobilie Instand zu setzen. Im Grundbuch stehen beide zu 50%, wobei Fritz 85 000€ EK mitbringt und Gudrun 350 000€. Für den Restbetrag nehmen sie einen Kredit mit einer Laufzeit von 15 Jahren auf.

    Gudrun lernt einen neuen Partner kennen und das Projekt Immobilie scheitert. Die Immobilie soll nun verkauft werden.

    Wie muss Gudrun Fritz auszahlen? Wer bezahlt Notargebühren mit Austragung aus dem Grundbuch? Muss der Kredit weiterbezahlt werden oder gibt es eventuell Schlupflöcher?

    Anfänger fragt Profi.

    Ich danke für Eure Antworten.

  • Im Grundbuch stehen beide zu 50%, wobei Fritz 85 000€ EK mitbringt und Gudrun 350 000€. Für den Restbetrag nehmen sie einen Kredit mit einer Laufzeit von 15 Jahren auf.

    Laienmeinung: Ist dieser Vorgang dann nicht eine ganz erhelbliche Schenkung von ihr an ihn in Höhe der Differenz? Würde ich mal annehmen und ist bis 500T€ im Fall einer Ehe nicht schenkungssteuerpflichtig, ohne Ehe sollte das Finanzamt daran interessiert sein…


    Gudrun lernt einen neuen Partner kennen und das Projekt Immobilie scheitert. Die Immobilie soll nun verkauft werden.

    Na wenn die Bude dann beiden hälftig gehört, sollte der Verkaufserlös nach Abzug aller Kosten eben auch hälftig aufgeteilt werden.


    Hat sich die Dame dabei Rückforderungsrechte ins Grundbuch eintragen lassen? Warum wurden die Eigentumsquoten nicht gemäß der eingebrachten Beträge (sehr ungleich!) festgelegt?

  • Muss der Kredit weiterbezahlt werden oder gibt es eventuell Schlupflöcher?

    Bei einem Immobilienverkauf kann ein Kredit regelmäßig gekündigt werden (ggf. gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung).


    Als wir unsere Immobilie gekauft haben, lief das praktisch so, dass wir einen Teil des Kaufpreises direkt an die Banken (ein Kredit lief bei einer "normalen" Bank, der andere bei der KfW) der Voreigentümer überwiesen haben - damit wurde deren restlicher Kredit plus die Vorfälligkeitsentschädigung getilgt. Das was darüber hinaus ging, ging direkt an die Voreigentümer.


    Fiktives Beispiel: Die Immobilie kann für 500.000 EUR verkauft werden, vom Kredit sind noch 150.000 EUR offen. Kaufnebenkosten (Grundbuch etc.) zahlen meist die Käufer. Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 10.000 EUR (komplett fiktiver Betrag). Dann blieben 340.000 EUR übrig, die grundsätzlich erstmal euch beiden gemeinsam zustehen, gemäß Grundbuch 50/50.


    Wer da wem was zahlen muss, solltest Du einen Anwalt fragen. Da kommt es sehr auf den konkreten Sachverhalt an und was zwischen Gudrun und Fritz vereinbart ist.


    Zum Beispiel:

    Sind die beiden verheiratet?

    Wurde vertraglich etwas im Verhältnis Fritz / Gudrun im Hinblick auf die Immobilie geregelt? Gab es Absprachen, was bei Trennung passieren soll?

    Wenn jetzt beide 50/50 im Grundbuch stehen, Gudrun aber 350.000 EUR Eigenkapital eingebracht hat und Fritz nur 85.000 EUR, läuft das vermutlich auf eine Schenkung von 132.500 EUR von Gudrun an Fritz hinaus. Wurde die versteuert, soweit sie den Freibetrag überschreitet?

    Wie hoch war der Kredit, der aufgenommen wurde? Wurde der Kredit von beiden gemeinsam aufgenommen? Wieviel davon ist noch offen?


    Da kann man nur sagen: Ab zum Anwalt!