Kapitalertragsteuer auf ausländische Anlage

  • Hallo,


    ich habe zwei luxemburgische Festgeldanlagen bei Weltsparen. Leider kann man dafür bei Weltsparen keinen Freistellungsauftrag erteilen, da es eine ausländische Anlage ist.


    Ich habe leider im Netz nichts gefunden, wie die Anlage bei Fälligkeit besteuert wird. Lohnt sich denn dann überhaupt noch eine Festgeldanlage im Ausland?


    Freu mich über Nachhilfe!


    Gruß

    Chris

  • Ok danke. Das heißt, dann wird die Anlage mit den 25 Prozent besteuert?

    Genau. 25 % Kapitalertragssteuer, 5,5 % Soli + Kirchensteuer sofern relevant.

    Macht also keinen Unterschied, außer dass du evtl die Pflichst hast, eine Steuererklärung fristgerecht (für das Jahr 2024 bis zum 31.7.2025 glaube ich - bitte prüfen) einzureichen.

  • Blöde Frage: was meinst Du mit macht keinen Unterschied? Steuererklärung mache ich sowieso.

    Wenn Du bei einer deutschen Bank ein Festgeld hast, führt die Bank die fällige Steuer automatisch ab, und Du kannst Dir die Anlage KAP sparen (und vielleicht die Steuererklärung dazu, wenn Du dieselbe nur für die Anlage KAP machst).


    Das ist einfacher, das spart Zeit.


    Jetzt hast Du Dein Festgeld aber irgendwo in Europa. Also mußt Du Deine Kapitaleinkünfte selbst deklarieren im Rahmen der Steuererklärung,


    Von der Steuerzahlung her macht das keinen Unterschied (außer dem kleinen Zins- und Liquiditätsgewinn, den Du einstreichst, weil Du die Steuer später zahlst).

  • Blöde Frage: was meinst Du mit macht keinen Unterschied? Steuererklärung mache ich sowieso.

    Es macht für den Betrag der Steuer keinen Unterschied, ob die Bank sie direkt abführt oder du sie nach Einreichen der Steuererklärung zahlst.

    Wie gesagt, der Unterschied ist die Tatsache, dass du durch ausländische Kapitalerträge verpflichtend eine Steuererklärung abgeben musst, inkl. der dafür geltenden Fristen.