Hallo,
ich habe zwei luxemburgische Festgeldanlagen bei Weltsparen. Leider kann man dafür bei Weltsparen keinen Freistellungsauftrag erteilen, da es eine ausländische Anlage ist.
Ich habe leider im Netz nichts gefunden, wie die Anlage bei Fälligkeit besteuert wird. Lohnt sich denn dann überhaupt noch eine Festgeldanlage im Ausland?
Freu mich über Nachhilfe!
Gruß
Chris