Verlust aus dem Ausfall von Kapitalanlagen § 20 Abs. 6 S. 6 EStG

  • Mich treibt eine Frage zum Thema Verlustverrechnung um:


    Ich habe festgestelltellt, dass ich beim Verkauf von Aktien einen Verlust aus dem Ausfall von Kapitalanlagen § 20 Abs. 6 S. 6 EStG realisiert habe. Zu meiner Überraschung findet sich das ganze nun nicht im Verlusttopf Aktien wieder, sondern in dieser anderen Art von Verlustverrechnungspotential. Eine automatischer Ausgleich mit Gewinnen ist bei der Bank nicht erfolgt. Unschön. :/


    Meine Frage nun: wie stelle ich es nun möglichst geschickt an, wenn ich diese Verluste zur Verrechnung mit Positiv-Erträgen einsetzen möchte? Habt ihr da vielleicht praktische Erfahrungen gesammelt?


  • Ende November 2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Damit wurde diese besondere Beschränkung von Verlusten gemäß § 20 Abs. 6 S. 6 EStG wieder gestrichen.


    Das war so kurzfristig, dass viele Banken seither ihr System noch nicht auf die neue Gesetzeslage umgestellt haben.

  • Oh dann bleibt es spannend! Ich hatte mich während meiner Recherche schon bis zur Zeile 15 der Anlage KAP vorgearbeitet. Doch lieber wäre mir, wenn ich mir das sparen könnte. Dann besteht ja Hoffnung. 👍🏼

  • Die Rückmeldung der Bank ist inzwischen eingetroffen:


    Zitat

    Zurzeit sind wir noch aktuell in der systemseitigen Umsetzung der gesetzlichen Änderung.

    Nach Umsetzung wird es eine steuerliche korrektur für den kunden geben.

    Die steuerliche Korrektur ist für das 3. Quartal 2025 eingeplant.

    fredo47 hat also ganz richtig vermutet. :thumbup: