Mich treibt eine Frage zum Thema Verlustverrechnung um:
Ich habe festgestelltellt, dass ich beim Verkauf von Aktien einen Verlust aus dem Ausfall von Kapitalanlagen § 20 Abs. 6 S. 6 EStG realisiert habe. Zu meiner Überraschung findet sich das ganze nun nicht im Verlusttopf Aktien wieder, sondern in dieser anderen Art von Verlustverrechnungspotential. Eine automatischer Ausgleich mit Gewinnen ist bei der Bank nicht erfolgt. Unschön.
Meine Frage nun: wie stelle ich es nun möglichst geschickt an, wenn ich diese Verluste zur Verrechnung mit Positiv-Erträgen einsetzen möchte? Habt ihr da vielleicht praktische Erfahrungen gesammelt?