Freistellungsauftrag bis zur Löschung mit Überschneidung legal?

  • Entschuldigt die wirre Überschrift, mir fiel keine bessere Beschreibung ein :)

    Ich habe aktuell 2 Konten, eines mit Tagesgeld bei der Commerzbank, eines mit meinem ETF-Depot bei der comdirect. Ich habe zum 01.01.25 meinen Freistellungsauftrag bei der Commerzbank gelöscht, dieser lag vorher bei etwa 800€. Es wurde mir mitgeteilt, dass es aber bis zur Bearbeitung bis 01.04. dauern könnte. Ich würde gerne meinen gesamten Freibetrag jetzt auf mein Verrechnungskonto bei der comdirect legen (dort hatte ich bis jetzt keinen). Ist es legal, dass ich das bei der comdirect schon jetzt mache (um z.B. die Vorabpauschale zu vermeiden) oder habe ich ein steuerrechtliches Problem, wenn die Commerzbank vor der tatsächlichen Löschung noch etwas davon anwendet, d.h. lieber warten, bis alles bestätigt ist?

    Danke fürs Lesen!

    Jan

  • Ist es legal, dass ich das bei der comdirect schon jetzt mache (um z.B. die Vorabpauschale zu vermeiden) oder habe ich ein steuerrechtliches Problem, wenn die Commerzbank vor der tatsächlichen Löschung noch etwas davon anwendet, d.h. lieber warten, bis alles bestätigt ist?

    Legal ist das. Falls du aber mehr als 1000€ Erträge freistellst, musst du das über die Steuererklärung korrigieren. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das passieren kann und du das lieber vermeiden möchtest, kannst du auch erst Steuern auf die Vorabpauschale bei der comdirect abführen und dann nachträglich einen Freistellungsauftrag einrichten. Dir werden dann bereits abgeführte Steuern erstattet.

  • Ich habe aktuell 2 Konten, eines mit Tagesgeld bei der Commerzbank, eines mit meinem ETF-Depot bei der comdirect.


    Ich habe zum 01.01.25 meinen Freistellungsauftrag bei der Commerzbank gelöscht, dieser lag vorher bei etwa 800€. Es wurde mir mitgeteilt, dass es aber bis zur Bearbeitung bis 01.04. dauern könnte.

    Digitalwunderland Deutschland :(

    Ich würde gerne meinen gesamten Freibetrag jetzt auf mein Verrechnungskonto bei der comdirect legen (dort hatte ich bis jetzt keinen). Ist es legal, dass ich das bei der comdirect schon jetzt mache (um z.B. die Vorabpauschale zu vermeiden)

    Erstmal werfe ich die Gebetsmühle an: Nein, Du möchtest nicht die Vorabpauschale vermeiden, sondern vermeiden, daß die Vorabpauschale versteuert wird.


    Du mußt ja auch Deinen Zins nicht beim Finanzamt abliefern, sondern nur die Steuer darauf.


    Ich unterstelle mal, daß Du ein informierter und steuerehrlicher Mensch bist.


    Mach einfach! Du verfolgst Deine Kapitaleinkünfte und kannst sie Dir final am 31.12.2025 zusammenrechnen. Wenn dann nicht mehr freigestellt sind als 1000 € für einen Ledigen, ist alles ok. Wenn mehr freigestellt wurde, solltest Du a) der Sache nachgehen und b) Deine Zinsen in der nächsten Steuererklärung deklarieren. Im Steuerbescheid wird das Finanzamt dann zwar maulen, Du mögest Deine Freistellungsaufträge anpassen, das weißt Du aber selber und hattest es zu diesem Zeitpunkt vermutlich bereits getan.


    Aktuell werden dem Finanzamt nicht die Freistellungsaufträge gemeldet (das war früher mal), sondern das freigestellte Volumen. Es heißt zwar, daß Du nicht mehr Freistellungsaufträge erteilen darfst als insgesamt 1000 €. Solange das freigestellte Volumen im Rahmen bleibt, passiert aber nichts. Ich habe diesbezüglich auch schon unflexible Banken erlebt, die beispielsweise im Dezember keinen Auftrag mit Gültigkeit ab Januar annehmen wollten. Da habe ich dann den Auftrag mit Gültigkeit sofort gestellt, damit ich es nicht vergesse.

  • Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir sehr weiter!

    Erstmal werfe ich die Gebetsmühle an: Nein, Du möchtest nicht die Vorabpauschale vermeiden, sondern vermeiden, daß die Vorabpauschale versteuert wird.


    Du mußt ja auch Deinen Zins nicht beim Finanzamt abliefern, sondern nur die Steuer darauf.


    Ich unterstelle mal, daß Du ein informierter und steuerehrlicher Mensch bist.

    Danke für die Klarstellung, ich habe einfach mal gehofft, dass klar wird, was ich meinte :)


    Und in der Tat bin ich etwas neu in den Finanzthemen und habe vor einem halben Jahr das erste Mal etwas investiert. Seitdem informiere ich mich zwar, aber habe häufig das Gefühl, immer noch nicht alles so richtig zu überblicken. Daher kam auch die Befürchtung, dass ich bei den Freistellungsaufträgen evtl. Probleme bekomme, weil ich irgendetwas nicht beachtet/übersehen habe :)


    Danke auf jeden Fall für die Beruhigung, denn mir war nicht so klar, dass ich bei der Steuererklärung auch noch korrigieren kann, falls zu viel freigestellt wurde, ohne eine Steuerhinterziehung zu begehen.

  • Danke für die Klarstellung, ich habe einfach mal gehofft, dass klar wird, was ich meinte :)

    Man wird ganz allgemein leichter verstanden, wenn man Dinge richtig beschreibt und nicht falsch, in der Hoffnung, daß der Leser aus dem falsch Geschriebenen schon das Richtige herauslesen möge.


    Unglaublich viele Leute wissen nicht, was die Vorabpauschale ist. Da bist Du in guter Gesellschaft. Es wäre erfreulich, wenn diese vielen den korrekten Sachverhalt zur Kenntnis nähmen, vorzugsweise ohne Alberei.