Liebe Community, ich habe einige Beiträge gelesen und gemerkt, dass es hier einige Steuerprofis gibt. Nun probiere ich mal mein Glück bevor ich einen Steuerberater aufsuche…
Mein Mann und ich erwarten bald Nachwuchs weshalb sich die Einkommenssituation künftig ändern wird. Bislang waren wir beide voll berufstätig und haben die Steuerklasse IV / IV gewählt da wir ähnlich verdient hatten (Mann 95.000€ / Ich 87.000€). Nun hat mein Mann den Job gewechselt weshalb er künftig auf ein Jahreseinkommen von 110.000€ kommt. Ich plane für 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und im 1. Jahr Basiselterngeld zu beziehen und im 2. Jahr keine Einkünfte zu erzielen (bzw. das Basiselterngeld privat zu splitten auf 24 Monate). Laut Rechner des Bundesfamilienministerium habe ich einen Anspruch auf den Höchstbetrag von 1.800€ Elterngeld weshalb es keinen Sinn gemacht hatte für das Elterngeld die Steuerklasse zu wechseln in III/V um das Nettoeinkommen bei mir zu beeinflussen.
Neben dem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit kommen Kapitalerträge von ca. 3.000€ im Jahr hinzu. Außerdem werde ich im Laufe des 1. Elternzeitjahres noch zwei Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Bonus) erhalten. Weitere Einnahmen gibt es nicht.
Auf der Ausgabenseite konnten wir in den letzten Jahren einiges an Werbungskosten und Sonderausgaben durch Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Kosten für Handwerker und Dienstleister für die Eigentumswohnung und Abschreibungen vom Arbeitszimmer steuerlich geltend machen sodass wir jährlich ca. 4.000€ vom Finanzamt an Steuerrückerstattung zurück erhalten haben.
Nun stellen sich uns folgende Fragen:
- Ich habe gelesen, dass das Elterngeld zwar steuerfrei aber der Steuerprogression unterliegt und damit in unserem Fall das Jahreseinkommen um 18.000€ erhöht (1.800€ Elterngeld x 10 Monate weil die ersten 2 Monate noch Mutterschaftsgeld = Nettolohn gezahlt wird aufgrund Mutterschutz). Aber was bedeutet das konkret für die Steuerlast bzw. welcher Steuersatz wird darauf berechnet? Blöd gefragt: Anstatt 110.000€ Jahreseinkommen wird ein Jahreseinkommen von 128.000€ für die Steuerlast zugrundegelegt und demnach zT der Spitzensteuersatz berechnet? Kleine Anmerkung: Wir haben uns bewusst gegen Elterngeld Plus (Verteilung auf 24 Monate) entschieden auch wenn es für die Steuerprogression besser wäre. Falls ich doch früher als gedacht in den Job zurückkehren sollte (Teilzeit in Elternzeit) besteht die Gefahr der Kürzungen beim Elterngeld Plus durch zu hohem Zuverdienst.
- Macht es Sinn, dass mein Mann als künftiger Alleinverdiener die Steuerklasse III und ich die Steuerklasse V wählen um damit meinen wegfallenden Verdienst zu kompensieren? Das macht bei dem Verdienst meines Mannes laut Brutto-Netto-Rechner ca. 700€ Differenz aus wenn er von IV in die III wechselt und ich die Steuerklasse V nehme für die zu erwarteten Sonderzahlungen. Ich schätze jetzt einfach mal grob, dass wir bei der IV / IV durch meine wegfallenden Werbungskosten künftig in etwa 50% der bisherigen Steuerrückerstattungen bei Steuerklasse IV/IV zurück erhalten würden = 2.000€ wobei wir ja künftig eigentlich auch Kinderfreibeträge berücksichtigen dürfen oder? Auch hier blöd gefragt: Kann man das auf den Monat ummünzen dass das eig nur rund 200€ mehr Nettolohn wären und keine 700€ und wir damit Gefahr laufen, dass wir monatlich 500€ zu wenig an Steuern gezahlt haben was eine jährliche Steuernachzahlung von 6.000€ bedeutet?
- Angenommen ich starte nach 18-24 Monaten wieder im Job und ich arbeite dann 50% in Teilzeit, dann würde mein Verdienst in etwa 30% des Jahreseinkommen ausmachen. Lohnt sich dann die Steuerklasse III / V? Ich habe im Internet mehrmals den Faktor von mind. 60% des Besserverdienenden am Jahreseinkommen gelesen dass sich ab da die Steuerklasse III / V lohnen würde. Stimmt das?
Ich hoffe halbwegs verständlich unsere Situation und Fragen beschrieben zu haben und freue mich über hilfreiche Tipps (und entschuldige mich für blöde und laienhafte Fragen 😃).