Zinserträge, Verlusttopf. Freibetrag - wie in Steuererklärung angeben

  • Hallo liebe Forengemeinde :)

    Mich beschäftigt eine Frage rund um das Thema Steuererklärung und Zinserträge.

    Prinzipiell ist es klar wie es funktioniert, aber ich habe eine Situation, die doch Fragen aufwirft. Entweder verstehe ich doch etwas nicht richtig oder es ist einfach so gewollt. Ich versuche es mal anhand eines Beispiels zu erläutern.

    Ich habe bei Bank A im Laufe der Zeit einen Verlusttopf für "Sonstiges" auf 500 EUR aufgebaut - z. B. mieser Optionsschein

    Parallel habe ich bei einer ausländischen Bank B ein Festgeldkonto.

    In 2024 habe ich nun bei Bank A Zinsen über 100 EUR erhalten, die mit dem Verlusttopf direkt verrechnet wurden. Neuer Stand 400 EUR.

    Das Festgeldkonto brachte mir 900 EUR ein. Abgeführt wurde keine Steuer, d. h. Angabe Anlage KAP erforderlich. Da der Freibetrag 1000 EUR beträgt kommt es zu keiner steuerlichen Belastung.

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    Jetzt zu meinem Verständnisproblem.

    Ich habe mit dem genannten Beispiel meinen Freibetrag nicht ausgeschöpft. Wunsch wäre gewesen den Zinsgewinn bei Bank A NICHT verrechnen zu lassen sondern erstmal den Freibetrag von 1000 EUR voll zu nutzen. 100 EUR Kapazität wären ja vorhanden gewesen. Denn dann hätte ich noch den Verlusttopf i. H. v. 500 EUR gehabt um evtl. zukünftige Gewinne verrechnen zu können.

    Wäre das nur möglich gewesen mit der Anforderung einer Verlustbescheinigung bis 15.12. und der Erfassung in der Steuererklärung mit Verlustvortrag in die kommenden Jahre?


    Danke (ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich formuliert)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe bei Bank A im Laufe der Zeit einen Verlusttopf für "Sonstiges" auf 500 EUR aufgebaut.

    Parallel habe ich bei einer ausländischen Bank B ein Festgeldkonto.


    In 2024 habe ich nun bei Bank A Zinsen über 100 EUR erhalten, die mit dem Verlusttopf direkt verrechnet wurden. Neuer Stand 400 EUR.


    Das Festgeldkonto brachte mir 900 EUR ein. Abgeführt wurde keine Steuer, d. h. Angabe Anlage KAP erforderlich. Da der Freibetrag 1000 EUR beträgt kommt es zu keiner steuerlichen Belastung.

    Richtig.


    Du hast ausländische Kapitaleinkünfte eingenommen, die nicht dem Abzug der Abgeltungsteuer unterlagen. Die möchte Dein Finanzamt erklärt haben, für Dich ist also die Anlage KAP (und somit die Steuererklärung) Pflicht. Da kommt zwar keine Steuerzahlung heraus, aber das möchte Dein Finanzamt selber ausrechnen.

    Ich habe mit dem genannten Beispiel meinen Freibetrag nicht ausgeschöpft. Wunsch wäre gewesen, den Zinsgewinn bei Bank A NICHT verrechnen zu lassen, sondern erstmal den Freibetrag von 1000 EUR voll zu nutzen.

    Diesen Wunsch hat so mancher. Leider wird er nicht wahr. Verlustvortrag geht vor Sparerfreibetrag. :(

    Wäre das nur möglich gewesen mit der Anforderung einer Verlustbescheinigung bis 15.12. und der Erfassung in der Steuererklärung mit Verlustvortrag in die kommenden Jahre?

    Danke (ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich formuliert)

    Du hast Deine Frage völlig verständlich formuliert. Die für Dich unerwünschte klare Antwort lautet dennoch: Nein. Die Verlustbescheinigung hätte keinen Unterschied gemacht, mit der hättest Du nur den Verlust von der Bank zum Finanzamt geholt.

  • Die einzige Alternative (Workaround) wäre es, wenn du die Zinsen nicht mehr bei Bank A, sondern bei Bank B oder C bekommen würdest, und sie dort vom restlichen Freibetrag steuerfrei gestellt würden.

    Dann käme es zu keiner Veränderung des Verlusttopfes bei Bank A. Er könnte dort erstmal bestehen bleiben.


    Wenn du dann irgendwann mal in Zukunft in einem Jahr so hohe Gewinne erzielst, dass sie die Summe aus Freibetrag und Verlusttopf übersteigen, dann forderst du bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung bei Bank A an und lässt alles in der Steuererklärung verrechnen.

  • Erstmal recht herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten :thumbup:

    @Achim Weiss:

    Die Verlustbescheinigung hätte keinen Unterschied gemacht, mit der hättest Du nur den Verlust von der Bank zum Finanzamt geholt.

    Wenn der Verlust nicht mehr bei der Bank ist, dann kann nichts verrechnet werden und Steuern werden abgeführt (wenn kein Freistellungsauftrag besteht).

    Und das Finanzamt verrechnet ebenfalls erst mit den Verlusten bevor der Freibetrag zu tragen kommt?

  • Aber ist es nicht so, dass das FA gar nichts von der Verlustbescheinigung weiß? Ich bekomme das ja von der Bank bescheinigt und dann kann ich mir diese Bescheinigung erst einmal abheften und irgendwann in der Steuererklärung angeben. Oder muss ich die zwingend in der nächsten Erklärung angeben und ansonsten verfällt der Verlust? Weil die Vergangenheit nachrechnen kann das FA ja auch nicht, da ich keine KAP abgeben muss und somit meine Zinserträge nicht bekannt sind.

  • Aber ist es nicht so, dass das FA gar nichts von der Verlustbescheinigung weiß?

    Ich bekomme das ja von der Bank bescheinigt und dann kann ich mir diese Bescheinigung erst einmal abheften und irgendwann in der Steuererklärung angeben. Oder muss ich die zwingend in der nächsten Erklärung angeben und ansonsten verfällt der Verlust?

    Wir hatten die Frage mal, aber keiner hat eine Antwort gewußt.


    Jemand hat behauptet, die Verlustbescheinigung der Bank müsse zwingend im nächsten Jahr ans Finanzamt gehen (also fürs gleiche Steuerjahr, für die sie beantragt worden ist). Ich habe das nicht geglaubt und einen Beleg erbeten, darauf kam dann keine Antwort. Ich habe einen Finanzbeamten in meiner Bekanntschaft gefragt, aber der wußte spontan auch keine Antwort.

  • Also mal wieder ein Thema, wo die Vorgehensweise unklar ist. Ich keine es nämlich auch mal so gelesen zu haben, dass man sich die Verlustbescheinigung einfach abheften kann und bei Bedarf dann aus der Tasche zieht. Damit kann man dann auch die Steuern optimieren.


    Aber so lange hier keiner mit einer klaren Handlungsanweisung für die Finanzbeamten oder einem (idealerweise höchstrichterlichem) Urteil um die Ecke kommt, werden wir bei dem Thema nur weiter im Nebel stochern können.

  • Okay. Dann heißt das jetzt in meinem Szenario, dass ich es einfach bis uaf Weiteres so weiterlaufen lassen kann, da es keinen Unterschied macht an welcher Stelle sich der Verlusttopf "befindet".

    DANKE euch und schönes WE

  • Okay. Dann heißt das jetzt in meinem Szenario, dass ich es einfach bis aus Weiteres so weiterlaufen lassen kann, da es keinen Unterschied macht, an welcher Stelle sich der Verlusttopf "befindet".

    Das ist eine Fehleinschätzung. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob der Verlust bei der Bank oder beim Finanzamt verbucht ist.