Hallo liebe Forengemeinde
Mich beschäftigt eine Frage rund um das Thema Steuererklärung und Zinserträge.
Prinzipiell ist es klar wie es funktioniert, aber ich habe eine Situation, die doch Fragen aufwirft. Entweder verstehe ich doch etwas nicht richtig oder es ist einfach so gewollt. Ich versuche es mal anhand eines Beispiels zu erläutern.
Ich habe bei Bank A im Laufe der Zeit einen Verlusttopf für "Sonstiges" auf 500 EUR aufgebaut - z. B. mieser Optionsschein
Parallel habe ich bei einer ausländischen Bank B ein Festgeldkonto.
In 2024 habe ich nun bei Bank A Zinsen über 100 EUR erhalten, die mit dem Verlusttopf direkt verrechnet wurden. Neuer Stand 400 EUR.
Das Festgeldkonto brachte mir 900 EUR ein. Abgeführt wurde keine Steuer, d. h. Angabe Anlage KAP erforderlich. Da der Freibetrag 1000 EUR beträgt kommt es zu keiner steuerlichen Belastung.
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Jetzt zu meinem Verständnisproblem.
Ich habe mit dem genannten Beispiel meinen Freibetrag nicht ausgeschöpft. Wunsch wäre gewesen den Zinsgewinn bei Bank A NICHT verrechnen zu lassen sondern erstmal den Freibetrag von 1000 EUR voll zu nutzen. 100 EUR Kapazität wären ja vorhanden gewesen. Denn dann hätte ich noch den Verlusttopf i. H. v. 500 EUR gehabt um evtl. zukünftige Gewinne verrechnen zu können.
Wäre das nur möglich gewesen mit der Anforderung einer Verlustbescheinigung bis 15.12. und der Erfassung in der Steuererklärung mit Verlustvortrag in die kommenden Jahre?
Danke (ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich formuliert)