Steuerberater will für 15 Minuten Arbeit 1 Stunde berechnen

  • Hallo,

    mein Steuerberater möchte für das Ausfüllen des Formulars: C6104 - Erhebungsfragebogen – Pflege der Arbeitgeberdatei (§ 28p Absatz 8 SGB IV) mir eine ganze Stunde berechnen.

    Das Formular (siehe Anhang) ist bis Punkt 3 ausgefüllt, vom Steuerbüro unterschrieben und per E-Mail verschickt.

    Mehr als eine halbe Stunde kann das doch nicht dauern.

    Wie seht Ihr das?

    Gibt es da irgendwelche Verordnungen/Richtlinien/Gesetze die sowas regeln?

    Habe ich die Möglichkeit, gegen eine solche als ungerechtfertigt empfundene Situation vorzugehen, oder sollte ich diese einfach hinnehmen?

    Würde mich sehr über eure Meinungen freuen.

  • Elena H. 3. Februar 2025 um 08:29

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das sagt FT:

    Du kannst mit Deinem Steuerberater über das Honorar verhandeln. Er kann mit Dir höhere oder – zumindest bei außergerichtlichen Angelegenheiten – auch niedrigere Gebühren als die gesetzlich vorgeschriebenen vereinbaren.

  • Man könnte den StB wechseln, wenn man nicht zufrieden ist.

  • Dann füll es doch selber aus.

    Steuerberater nehmen in heutigen Zeiten nun mal 150 EUR / Std. + Auslagen + MwSt. für solche absoluten Deppentätigkeiten.

    Eine Santander, Deutsche Bank, Postbank, Noris Bank oder Klarna möchte ich nicht als Vertragspartner.

  • Die Dokumentation (Scannen und Einlesen) und das Rechnung schreiben nimmt auch ein wenig Zeit in Anpruch. Habe schon größerern Zeitaufwand gesehen.

    Eine Santander, Deutsche Bank, Postbank, Noris Bank oder Klarna möchte ich nicht als Vertragspartner.

  • Dann füll es doch selber aus.

    Steuerberater nehmen in heutigen Zeiten nun mal 150 EUR / Std. + Auslagen + MwSt. für solche absoluten Deppentätigkeiten.

    Ich habe geschrieben das der Steuerberater es bereits ausgefüllt hat. Hätte ich gewußt das er eine Stunde für 15 Minuten berechnet, hätte ich es selbst gemacht.

    Und es geht mir nicht darum was sein Stundensatz ist, sondern das es meiner Meinung nach unverhältnismäßig ist.

    Meine Frage also nochmal:

    Gibt es da irgendwelche Verordnungen/Richtlinien/Gesetze die sowas regeln?

    Habe ich die Möglichkeit, gegen eine solche als ungerechtfertigt empfundene Situation vorzugehen, oder sollte ich diese einfach hinnehmen?

  • Ja, ist auch vorgesehen.

    Was ist aber mit der derzeitigen Rechnung? Kann der Steuerberater einfach so behaupten das er für das Formular 1 Stunde braucht?

    Gibt es dafür keine Regelungen?

    Wahrscheinlich kannst du nur versuchen, dem StB zu vermitteln, dass die der Betrag zu hoch erscheint. Es ist fraglich, ob er deine Einwände akzeptieren wird.

    Ich persönlich würde es unter Lehrgeld abbuchen und zukünftig vorher fragen, was eine Leistung kosten wird.

  • Wahrscheinlich kannst du nur versuchen, dem StB zu vermitteln, dass die der Betrag zu hoch erscheint. Es ist fraglich, ob er deine Einwände akzeptieren wird.

    Ich persönlich würde es unter Lehrgeld abbuchen und zukünftig vorher fragen, was eine Leistung kosten wird.

    Ich werde den Steuerberater fragen ob erdafür wirklich 1 Stunde gebraucht hat und ich das nicht nachvollziehen kann. Ansonsten werde ich es als Lehrgeld abbuchen.