Schenkungssteuer bei lebenslangem Wohnrecht

  • Eine ältere Person wird demnächst ihr Haus verkaufen. Mietfreies lebenslanges Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.

    Der Verkaufspreis ergibt sich aus dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich Wohnwert (fiktive Jahresmiete*Kapitalfaktor).


    Muss der Verkäufer trotzdem Schenkungssteuer bezahlen.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Erläutere mal, warum der Verkäufer eines Hauses Schenkungssteuer zahlen soll ?

    Unentgeltliches Wohnen stellt einen Geldwerten Vorteil dar. Deswegen wird Schenkungssteuer fällig. So habe ich das im Internet mehrfach gelesen.


    In o.g. Fall wird der Verkehrswert der Immobilie um den Wohnwert reduziert, also weird die Miete sozusagen im Voraus bezahlt. Deswegen meine ich, es dürfte hier keine Schenkungssteuer verlangt werden. Ich habe das aber so noch nicht gelesen.

    Deswegen meine Frage.

  • Wenn was zum Marktwert verkauft wird, ist es keine Schenkung - egal an wen es verkauft wird.
    Schenkungssteuer fällt also nicht an

    Meiner Meinung nach, wenn zum Marktwert verkauft wird, wird auch Schenkungssteuer fällig.

    Hier wird die Miete "geschenkt".

  • Bin in dem Thema kein Profi, aber ich sehe das anders.

    Wenn ich dich richtig verstehe, meinst du der Käufer "schenkt" dem Verkäufer die Miete - weil der Verkäufer nach dem Verkauf nicht auszieht und einfach weiter drin wohnen bleibt ... ;)


    Ist das dein Gedankengang?


    Ich finde, da wird nichts "verschenkt" - Beispielrechnung:


    Haus hat einen Wert von 500.000 EUR

    Der Käufer kauft das Haus - mit einem Haken ... der Verkäufer zieht nicht aus, sondern bleibt lebenslang drin wohnen. Das schmälert den Wert, weil der Käufer warten muss, bis der Verkäufer gestorben ist.

    Deshalb zahlt er weniger für das Haus, weil das Wohnrecht den Wert schmälert.

    Der Käufer zahlt z.B. nur 400.000 EUR für Immobilie.


    Bei dem Fall verschenkt doch niemand was oder steh ich aufm Schlauch? :/

  • Genauso meine ich das. Der Marktwert, 500.000 Euro, wird um den Wohnrecht-Wert, 100.000 Euro, reduziert. Deswegen dürfte keine Schenkungssteuer anfallen. Das suche ich bei einer offiziellen Stelle, weil ich mir nicht sicher bin.

  • Was ist der Unterschied zwischen lebenslangem Wohnrecht und Nießbrauchsrecht? Dass man beim Nießbrauch nicht zwangsläufig in der Immobilie wohnen (bleiben) muss und dennoch einen monetären Nutzen draus ziehen kann?

  • Ja, das ist der wesentliche Unterschied.

    Beim Nießbrauch kann man die Immobilie vermieten, um z.B. die Heimkosten zu zahlen oder einfach, weil diese für eine ältere Person zu groß ist.