Eine ältere Person wird demnächst ihr Haus verkaufen. Mietfreies lebenslanges Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.
Der Verkaufspreis ergibt sich aus dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich Wohnwert (fiktive Jahresmiete*Kapitalfaktor).
Muss der Verkäufer trotzdem Schenkungssteuer bezahlen.