Krankengeld Deckelung 2025

  • Hallo Zusammen,

    In 2025 wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, so dass das maximale Krankengeld 128,63 Euro beträgt. In 2024 war das maximale Krankengeld 120,75 Euro.

    Ich bin seit Ende November AU und bin seit dem 7.1.2025 im Krankengeld.

    Ich habe am 4.2.2025 die Mitteilung seitens der Krankenkasse bekommen, dass mein brutto Krankengeld 120,75 Euro beträgt, also die Höchstgrenze aus 2024.

    Ich frage mich nun, ob nicht die Höchstgrenze von 2025 für mich anzuwenden ist, da ich das Krankengeld ja im Jahr 2025 beziehe.

    Habe ich da einen Denkfehler ?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand da einen Tip geben kann, da ich nur sehr ungern Widerspruch einlegen mag, wenn er nicht auch fundiert ist.

    LG

    PeterPrima

  • Elena H. 6. Februar 2025 um 11:01

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Aus welchen Entgelten berechnet sich Dein Krankengeld denn? Doch eher zu 100% aus 2024, oder?

    Ja, in 2025 habe ich ja lediglich für 6 Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch meinen Arbeitgeber erhalten. Auf derSeite der AOK steht jedoch nichts davon, dass dies für den Zeitraum der Verdienstbescheinigung gilt, sondern ,wann das Krankengeld ausgezahlt wird:

    Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 128,63 Euro pro Tag (Wert 2025) begrenzt.

  • Ja, in 2025 habe ich ja lediglich für 6 Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch meinen Arbeitgeber erhalten. Auf derSeite der AOK steht jedoch nichts davon, dass dies für den Zeitraum der Verdienstbescheinigung gilt, sondern ,wann das Krankengeld ausgezahlt wird:

    Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 128,63 Euro pro Tag (Wert 2025) begrenzt.

    Dann schau einmal hier:

    § 47 SGB V - Höhe und Berechnung des Krankengeldes - dejure.org

    Die Deckelung erfolgt bereits vorher in der Berechnung durch die BBG. Dementsprechend spielt der von Dir zitierte Höchstbetrag keine Rolle.

  • Dann schau einmal hier:

    https://dejure.org/gesetze/SGB_V/47.html

    Die Deckelung erfolgt bereits vorher in der Berechnung durch die BBG. Dementsprechend spielt der von Dir zitierte Höchstbetrag keine Rolle.

    Vielen Dank für Deine Mühe.

    Ich zitiere aus Deiner Quelle https://dejure.org/gesetze/SGB_V/47.html

    (6) Das Regelentgelt wird bis zur Höhe des Betrages der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt

    Explizit steht da kein Bezug zu einem Zeitpunkt, für den die Beitragsbemessunggrenze gilt. Im Kontext des ganzen Gesetzes schließe ich mich Dir an.

    Die Kraft für einen Einspruch habe ich grad eh nicht und die Aussicht auf Erfolg recht zweifelhaft.

    Dickes Danke an Dich - Du hast mir gut geholfen!

  • Nachtrag : ich habe hier eine genaue Erklärung gefunden. Meine Krankenkasse hat alles richtig gemacht

    Krankengeld – richtig berechnen – Sozialrecht

    Zitat

    Das zu berücksichtigende Höchstregelentgelt richtet sich nicht nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit sondern nach dem Bemessungszeitraum für die Berechnung des Regelentgelts. Maßgeblich ist das Höchstregelentgelt des Kalenderjahres, in das der letzte Tag des Bemessungszeitraums fällt. Verändert sich das Höchstregelentgelt während der Arbeitsunfähigkeit zum 1. 1. eines neuen Jahres, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Krankengeld. Eine Anpassung des Krankengeldes an die Entwicklung der Löhne und Gehälter findet nur über den Anpassungsfaktor für das Krankengeldes statt (vgl. § 50 Abs. 1 SGB IX).