ch habe es von VBZ nachrechnen lassen und es der Sparkasse vorgelegt.
Die VBZ hat eine Zinsdifferenz von über 2500,--€ errechnet und die Sparkasse ist bereit mir 430,--€ zu gewähren.
Ich möchte jetzt einen RA beauftragen und der benötigt die kompletten Unterlagen von Beginn an.
Ich habe die Sparkasse aufgefordert mir alle Kontobewegungen dieses Kontos zu belegen.
gemäß Art.15 der DSGVO. Geschickt wurden mir Personenbezogene Daten, aber keine Kontobewegungen.
Besteht das Recht einer Aufzeichnung der Kontobewegungen von 1994?
Die Bank hat mir mitgeteilt, dass sie nur zu 10 Jahren Aufbewahrung verpflichtet ist.