Prämiensparvertrag

  • ch habe es von VBZ nachrechnen lassen und es der Sparkasse vorgelegt.

    Die VBZ hat eine Zinsdifferenz von über 2500,--€ errechnet und die Sparkasse ist bereit mir 430,--€ zu gewähren.

    Ich möchte jetzt einen RA beauftragen und der benötigt die kompletten Unterlagen von Beginn an.

    Ich habe die Sparkasse aufgefordert mir alle Kontobewegungen dieses Kontos zu belegen.

    gemäß Art.15 der DSGVO. Geschickt wurden mir Personenbezogene Daten, aber keine Kontobewegungen.

    Besteht das Recht einer Aufzeichnung der Kontobewegungen von 1994?

    Die Bank hat mir mitgeteilt, dass sie nur zu 10 Jahren Aufbewahrung verpflichtet ist.

  • Du hattest seit 1994 einen Prämiensparvertrag bei Deiner Sparkasse, den dieselbe 2019 gekündigt hat. Damit warst Du nicht zufrieden und hast daher im Jahr 2020 erstmals hier im Forum nachgefragt. Du schreibst: Den Vertrag habest Du noch, Unterlagen für den Zeitraum 1994 bis 2006 habest Du nicht mehr, Unterlagen aus der Zeit danach habest Du noch.


    Seit fünf Jahren fragst Du deswegen immer wieder hier im Forum nach und machst für jede Frage immer einen neuen Thread auf. Das erscheint wenig zweckmäßig. Am Freitag hast Du zwei (!) getrennte Threads (= Themen) zu Deinem Prämiensparvertrag eröffnet. In einem habe ich Dir konkrete Fragen gestellt, auf die Du aber nicht geantwortet hast. Jetzt fängst Du schon wieder einen neuen Thread an. Wer nur dieses neue Threadstarterposting liest und nicht in Deinem Profil nach den Hintergründen forscht, versteht aus obigem Posting schlichtweg nur Bahnhof. Das wird so nicht funktionieren. Wenn überhaupt etwas herauskommen soll bei Deiner Anfrage, solltest Du Dich auf einen Thread konzentrieren.


    Ich vermute, daß Du 2019 unzufrieden warst mit den Zinsen, die Dir die Sparkasse gutgeschrieben hat. Wenn das so ist, hättest Du sinnvollerweise gleich nachgehakt, wobei es praktisch ist, wenn man selbst den Verlauf des Vertrags belegen kann. Daß Du von den ersten 12 Jahren keine Unterlagen mehr hast, ist sicherlich mißlich. Das dürfte Dir der konsultierte Rechtsanwalt so auch gesagt haben.


    Ob die Sparkasse diese Unterlagen aufbewahren muß, kann ich als Rechtslaie nicht ermessen. Was sagt denn Dein Rechtsanwalt dazu?


    Der Vertrag wurde 2019 von der Sparkasse gekündigt. Jetzt haben wir 2025. Ich bin mir als Rechtslaie nicht sicher, ob Forderungen aus diesem Vertrag nicht bereits verjährt sind. Die übliche Verjährungsfrist beträgt ja bekanntlich 3 Jahre. Auch das weiß Dein Rechtsanwalt besser als wir Rechtslaien hier im Forum.