Ich werde nachher mal die konkreten Fonds posten. Aber vorab schon mal ein dickes Dankeschön an alle hier
Aktive Deka-Fonds gegen ETF austauschen
- Duront
- Erledigt
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Ich nochmal
Also, ich konnte mir jetzt mal ein Überblick verschaffen, welche Fonds in den beiden Depots meines Vaters liegen.
Ich liste euch die mal auf:
LU0124427930
LU0348413815
LU02339786043
DE0005320097
DE000A0JKNP9
Interessanterweise ist ein Großteil des "Bestand in Stck." als "steuerlicher Altbestand" ausgewiesen (Bspw. Bestand in Stck. 256 Steuerlicher Altbestand 238).
Bedeutet das, dass nur auf 18 Anteile bei Verkauf die Kapitalertragssteuer fällig wird?
Entschuldigt, wenn ich euch hier mit Fragen löcher!
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als "steuerlicher Altbestand" ausgewiesen (Bspw. Bestand in Stck. 256 Steuerlicher Altbestand 238).
Bedeutet das, dass nur auf 18 Anteile bei Verkauf die Kapitalertragssteuer fällig wird?
Du bezahlst beim Verkauf von "Altbestand" zuerst ganz normal die Steuer.
Dann reichst du das Papier bei der nächsten Steuererklärung ein. Und solange dein Gewinn noch unter der Freibetragsgrenze von 100.000€ liegt, wird die die einbehaltene Abgeltungssteuer für diese Altbestände zurück erstattet.
(Die 100.000€ gelten pro Person und werden über alle Gewinne bei Verkauf aus Altbeständen zusammengerechnet.)
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Und wie sieht die Sache bei Gewinnen über 100000 Euro aus? Muss man da dann den Wertzuwachs ab dem 01.01.2018 berechnen? Und entrichtet die depotführende Bank automatisch alle anfallenden Steuern (also in meinem Fall die Deka) oder muss man das selber auseinanderklamüsern?
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Du musst da überhaupt nichts machen. Wenn du verkaufst, wickelt die DEKA das ab. In der Steuererklärung für 2025 reichst du dann die Unterlagen ein.
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Für alle Altbestände (Anteile von vor 2009) gilt der Wertzuwachs seit 1.1.2018.
Für alle anderen Anteile der Wertzuwachs seit Kauf.
Für Anteile gekauft zwischen 1.1.2009 und 31.12.2017 wird der Wertzuwachs zu 100% versteuert. Für Anteile ab 1.1.2018 gibt es die Teilfreistellung vor der Versteuerung.
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Du bezahlst beim Verkauf von "Altbestand" zuerst ganz normal die Steuer.
Nein
Wenn man einen Altbestandsfonds im Depot hat, wurde der von Amts wegen zum 01.01.2018 verkauft und zurückgekauft. Es steht also als Anschaffungspreis nicht der wahre Kaufpreis, sondern der Kurs vom Jahreswechsel 2018 in der Datenbank.
An diesem Kurs orientiert sich die Gewinnkalkulation. Alles vorher ist steuerlich irrelevant, alles nachher wird zunächst normal versteuert.
Dann reichst du das Papier bei der nächsten Steuererklärung ein. Und solange dein Gewinn noch unter der Freibetragsgrenze von 100.000€ liegt, wird die die einbehaltene Abgeltungssteuer für diese Altbestände zurückerstattet.
(Die 100.000€ gelten pro Person und werden über alle Gewinne bei Verkauf aus Altbeständen zusammengerechnet.)
Das dann ja. Das gilt aber halt nicht für den Gesamtgewinn, sondern nur für den Gewinn ab 2018.
Auch Mittelaltbestände (Kauf beispielsweise 2015) wurden übrigens zum Jahreswechsel 2018 virtuell umgesetzt. Die werden voll versteuert, für diese gibt es den genannten Freibetrag nicht. Dennoch findet eine gespaltene Versteuerung statt: Gewinne vor 2018 unterliegen voll der (Abgeltung-)Steuer, für Gewinne ab 2018 gibt es eine Teilfreistellung.
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Nein
Wenn man einen Altbestandsfonds im Depot hat, wurde der von Amts wegen zum 01.01.2018 verkauft und zurückgekauft. Es steht also als Anschaffungspreis nicht der wahre Kaufpreis, sondern der Kurs vom Jahreswechsel 2018 in der Datenbank.
An diesem Kurs orientiert sich die Gewinnkalkulation. Alles vorher ist steuerlich irrelevant, alles nachher wird zunächst normal versteuert.
Das dann ja. Das gilt aber halt nicht für den Gesamtgewinn, sondern nur für den Gewinn ab 2018.
Auch Mittelaltbestände (Kauf beispielsweise 2015) wurden übrigens zum Jahreswechsel 2018 virtuell umgesetzt. Die werden voll versteuert, für diese gibt es den genannten Freibetrag nicht. Dennoch findet eine gespaltene Versteuerung statt: Gewinne vor 2018 unterliegen voll der (Abgeltung-)Steuer, für Gewinne ab 2018 gibt es eine Teilfreistellung.
Also wenn ich das richtig verstehe, lass ich mir nur die Wertentwicklung vom 01.01.2018 bis heute anzeigen und nehme diesen Betrag als zu versteuernd an (z.B. Wertentwicklung seit 01.01.2018 bis heute sind 72000 Euro). Auf diesen Betrag kann ich dann im Nachgang die 100.000 Euro Freibetrag anwenden, wäre hier also komplett steuerfrei, d.h. ich bekomme die gesamte entrichtete Steuer wieder zurück?
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Ich liste euch die mal auf:
LU0124427930
[Dachfonds, doppelte Kosten, läuft entscheidend schlechter als seine Benchmark]
LU0348413815
LU02339786043
[kennt Google nicht]
DE0005320097
[Europa-Aktienfonds, läuft entscheidend schlechter als seine Benchmark]
DE000A0JKNP9
[Sammelsurium-Dachfonds, läuft entscheidend schlechter als seine Benchmark]
Interessanterweise ist ein Großteil des "Bestand in Stck." als "steuerlicher Altbestand" ausgewiesen (Bspw. Bestand in Stck. 256 Steuerlicher Altbestand 238).
Bedeutet das, dass nur auf 18 Anteile bei Verkauf die Kapitalertragssteuer fällig wird?
Entschuldigt, wenn ich euch hier mit Fragen löchere!
Unter "Altbestand" verstehe ich eigentlich Bestände aus der Zeit vor 2009, also vor Einführung der Abgeltungsteuer. Man könnte den Begriff aber auch so interpretieren, daß er sich auf Bestände vor 2018 bezieht.
Steuerlich werden ja drei Gruppen unterschieden:
1.) Käufe vor 2009
2.) Käufe zwischen 2009 und 2017
3.) Käufe ab 2018
Den genannten Freibetrag bekommst Du für Käufe nach 1.).
Wie das bei Dir ist, läßt sich anhand Deiner Angabe nicht nachvollziehen.
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Unter "Altbestand" verstehe ich eigentlich Bestände aus der Zeit vor 2009, also vor Einführung der Abgeltungsteuer. Man könnte den Begriff aber auch so interpretieren, daß er sich auf Bestände vor 2018 bezieht.
Steuerlich werden ja drei Gruppen unterschieden:
1.) Käufe vor 2009
2.) Käufe zwischen 2009 und 2017
3.) Käufe ab 2018
Den genannten Freibetrag bekommst Du für Käufe nach 1.).
Wie das bei Dir ist, läßt sich anhand Deiner Angabe nicht nachvollziehen.
Im Deka Depot wird mir bei den jeweils aufgelisteten Fonds immer "Bestand in Stck." und "steuerlicher Altbestand" angezeigt (Bspw. Bestand in Stck. 256 / Steuerlicher Altbestand 238).
Ich finde nirgends die Informationen, wann genau das Depot von meinem Vater damals eröffnet wurde bzw. die Fonds erstanden wurden (vielleicht bin ich auch zu doof dafür), gehe aber wie du davon aus, dass sich der Begriff "Steuerlicher Altbestand" auf die vor 2009 erworbene Stückzahl bezieht. Bis auf einen Fond liegen die anderen bei den jeweiligen Stückzahlen zum größten Teil im steuerlichen Altbestand (80-90%).
Anbei mal ein Screenshot, wie mir das im Depot angezeigt wird.