Baukredit

  • Hallo,

    ich habe mit meiner Frau eine Schweizer und eine Deutsche Rente, wir haben ein gutes monatliches Einkommen.

    nun wollten wir ein Hypotheken Darlehen aufnehmen und bekamen eine Absage, mit der Begründung das die Schweizer Renten nicht berücksichtigt werden können. Die Schweizer Renten machen aber den größten Teil unsres Einkommen aus.

    was gibt es für Möglichkeiten und gibt es Banken die finanzieren würden?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe mit meiner Frau eine Schweizer und eine deutsche Rente, wir haben ein gutes monatliches Einkommen.


    Nun wollten wir ein Hypotheken-Darlehen aufnehmen und bekamen eine Absage, mit der Begründung das die Schweizer Renten nicht berücksichtigt werden können. Die Schweizer Renten machen aber den größten Teil unsres Einkommen aus.


    Was gibt es für Möglichkeiten und gibt es Banken die finanzieren würden?

    Gibt es bei Dir nur eine einzige Bank? Wenn nein, warum fragst Du nicht bei einem anderen Anbieter?

  • roefe67

    Bin nur Finanz-Laie, wenn auch ein an solchen Themen Interessierter. Keine Rechtsauskunft nur eine Vermutung aufgrund meiner rudimentären Kenntnisse.


    ich habe mit meiner Frau eine Schweizer und eine Deutsche Rente, wir haben ein gutes monatliches Einkommen.

    Verstehe.


    Gratuliere übrigens zu dem "guten gemeinsamen monatlichen (Renten) Einkommen".

    nun wollten wir ein Hypotheken Darlehen aufnehmen

    Vermute mal in Euro also die Kreditwährung ist € ... ?


    Ganz generell: Die EU tönt zwar immer von einem offenen und einheitlichen Binnenmarkt - in weiten Teilen ist das aber eine völlige Illusion. So auch in dem Bereich. Beispiel: Ein Deutscher will in Italien (EU-Land und in der Eurozone (!)) eine Ferienwohnung kaufen und hat auch ein solides Einkommen samt solidem Eigenkapital. Die Finanzierung wird dennoch meist nicht gelingen. Eingedampft: Die deutsche Bank wird sagen, daß auf das italienische Grundbuch (Grundschuld als Sicherheit) kein rechtlicher Zugriff besteht (ultima ratio: Zwangsversteigerung) und die italienische Bank wird sagen, daß auf das deutsche Einkommen (und/oder deutsche Renten) kein rechtlicher Zugriff besteht, weil der Wohnsitz des Darlehensnehmers in Deutschland (Ausland) liegt und auch dort seine Konto geführt wird (kein Zugriff, keine Pfändung usw.). Die Wohnung kann also nur aus dem Vermögensbestand (sozusagen "Cash" sprich ohne jeden Kredit) erworben werden - oder es gibt noch eine lastenfreie Immobilie in Deutschland (oder in Italien) auf die eine Grundschuld eingetragen werden könnte. Nach dem - aus meiner Sicht - Bürokratie-Monster der sog. EU-WIKR (EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie) - implementiert in deutsches Recht im März 2016 - haben sich die Rahmenbedingungen für den normalen Darlehensnehmer schon generell noch weiter verschlechtert und verschärft (insbesondere auch bei "fremder" Währung).

    und bekamen eine Absage, mit der Begründung das die Schweizer Renten nicht berücksichtigt werden können. Die Schweizer Renten machen aber den größten Teil unsres Einkommen aus.

    Grund könnte an dem oben Gesagten (Zugriff) und/oder der Bank liegen.


    Erschwerend seit EU-WIKR: Wird das Einkommen (Kapitaldienstfähigkeitsprüfung über die gesamte Laufzeit) in einer "Fremdwährung" (Nicht-Euro-Währung) erzielt aber das Darlehen in Euro abgeschlossen (die Konstellation könnte hier aus Sicht der Bank jedenfalls teilweise gegeben sein) hat der Darlehensnehmer nunmehr das Recht das Darlehen in seine Heimatwährung umzuwandeln, wenn sich der Wechselkurs der Kreditwährung (Euro) zum Wechselkurs der Fremdwährung (Heimatwährung) um mehr als 20% zu Lasten des Kreditnehmers (darüber muß die Bank den Darlehensnehmer umgehend informieren) verschlechtert (der Euro ist beispielsweise zum Franken im Wechselkurs regelrecht abgestürzt; von 1,67 auf nunmehr 0,94). Aufgrund dieser Regelung (einseitiges Umtauschrecht) und Anforderung (Beobachtung des Wechselkurses und Informationspflicht bei 20% Abweichung zu Lasten des Darlehensnehmers) vergeben Banken in solchen Konstellationen keine Darlehen mehr (es sei denn bei relevanten Kreditvolumina, bei denen sich bankseitig eine Währungsabsicherung (Wechselkursschwankungen) rechnet; normale Immobilienkäufe von Privaten erreichen die dafür nötigen Volumina in aller Regel nicht). Die "gut gemeinte" EU-Regelung hat sich für die meisten Kreditnehmer ins Gegenteil gewandelt, weil diese Konstellation in praxi kaum oder gar nicht mehr bankseitig finanziert wird.

    was gibt es für Möglichkeiten und gibt es Banken die finanzieren würden?

    Den Weg über einen der bundesweiten und bankenunabhängigen Kreditvermittler versuchen (wie Interhyp, Dr. Klein, Hüttig & Rompf, Baufi 24 etc. pp.). Da könnte man ggf. Banken kennen, die solche Fälle trotz der EU-WIKR noch finanzieren.



    Viel Erfolg und Gutes Gelingen wünsche ich !

  • was gibt es für Möglichkeiten und gibt es Banken die finanzieren würden?

    Wo habt ihr denn gefragt? Grundsätzlich sind bei Banken in Grenznähe die Chancen am höchsten, dass man ausländische Einkommen anerkennt. Also direkt bei solchen nachfragen oder bei einem örtlichen Kreditvermittler bzw. der örtlichen Abteilung eines großen Vermittlers. Der weiß dann auch, welche Banken da mitmachen

  • Grundsätzlich sind bei Banken in Grenznähe die Chancen am höchsten, dass man ausländische Einkommen anerkennt.

    Die Grenznähe ändert aber nichts an den gesetzlichen Regelungen bei Auseinanderfallen von der Währung bezüglich des Einkommens (Nicht-Euro-Währung) und bezüglich der Währung des Immobiliendarlehens (hier vermutlich in € gewünscht).


    Dann gilt meines Wissens immer das einseitige Umtauschrecht des Darlehensnehmers (DN) das Darlehen in seine Heimatwährung zu wandeln, wenn sich der Wechselkurs zu seinen Ungunsten um 20% oder mehr verändert hat. Die Bank müßte also den Wechselkurs über die gesamte Laufzeit beobachten, den DN bei Erreichen der 20% Demarkationslinie sofort informieren und auch das Darlehen betreffend intern ein Absicherungsgeschäft unterlegen wegen dem einseitigen Wandlungsrechts des DN. Mag sich bezüglich des Aufwands bei wirklich relevanten Darlehenshöhen von der Marge her tragen - aber bei einem üblichen Immobiliendarlehen ... ?


    Apropos Grenznähe: Nach meiner Erinnerung hatte früher jedenfalls beispielsweise die Bayerische Bodenseebank solche Fremdwährungsdarlehen im Angebot (insbesondere in Schweizer Franken und in Japanischen Yen aufgrund der extrem niedrigen Zinsen). Wurde aber nur Kunden mit entsprechender Erfahrung und ebensolchem finanziellen Background angeboten. Die Variante Einkommen in CHF und Darlehen in € war aber meines Wissens nicht dabei.


    Ziemlich übel die Finger verbrannt hatte sich schon damals einige Kunden in Österreich (im umgekehrten Fall), die Kredite in CHF zu einem günstigen Zinssatz aufgenommen hatte, die aber ihr Einkommen in € und/oder auch in TRY bezogen ... Aufgrund der Entwicklung der Wechselkurse € vs CHF und TRY vs CHF.