ZitatDer TK-Tarif PrämieXtra ist ein Wahltarif nach § 53 Abs. 2 SGB V. In diesem Tarif erhalten die Mitglieder eine Prämie, wenn - sie im Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren und
- sie und ihre nach § 10 SGB V mitversicherten Familienangehörigen keine Leistungen zu Lasten der TK in Anspruch genommen haben.
(Satzung TK, § 30)
Szenario:
- Versicherungsbeginn: 1.4.2025
- Beginn Wahltarif: 1.5.2025
- Im April beanspruche ich prämienschädliche Leistungen. Den Rest des Jahres nicht mehr.
Bekomme ich die Prämie?
In der Satzung wird auf das Kalenderjahr nur im 1. Punkt hingewiesen.
Telefonisch sagte die TK - mit viel Unsicherheit - dass ich die Prämie trotzdem bekomme.
Von anderen Kassen kenne ich es so, dass ich die Prämie nicht bekommen würde, weil man verhindern möchte, dass Leistungen aufgeschoben werden, um die Prämie zu bekommen.