Techniker: Wahltarif PrämieXtra - Kalenderjahr vs. Wahltarifjahr

  • Zitat

    Der TK-Tarif PrämieXtra ist ein Wahltarif nach § 53 Abs. 2 SGB V. In diesem Tarif erhalten die Mitglieder eine Prämie, wenn - sie im Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren und

    - sie und ihre nach § 10 SGB V mitversicherten Familienangehörigen keine Leistungen zu Lasten der TK in Anspruch genommen haben.

    (Satzung TK, § 30)

    Szenario:

    • Versicherungsbeginn: 1.4.2025
    • Beginn Wahltarif: 1.5.2025
    • Im April beanspruche ich prämienschädliche Leistungen. Den Rest des Jahres nicht mehr.

    Bekomme ich die Prämie?


    In der Satzung wird auf das Kalenderjahr nur im 1. Punkt hingewiesen.

    Telefonisch sagte die TK - mit viel Unsicherheit - dass ich die Prämie trotzdem bekomme.

    Von anderen Kassen kenne ich es so, dass ich die Prämie nicht bekommen würde, weil man verhindern möchte, dass Leistungen aufgeschoben werden, um die Prämie zu bekommen.

  • Die Telefon-Kräfte-Menschen sollte man in so einem Beispiel einfach vergessen.

    Da sitzt viel vorgeschaltetes Personal …

    E-Mail oder Kontaktformular in die Fachabteilung und schriftliche Erklärung anfordern.

  • Kontaktformular war wie immer mein 1. Versuch. Die Antwort war, dass ich mich telefonisch melden soll ...

    Ich werde dann nochmal schreiben und bitten, mir die telefonischen Aussagen schriftlich zu bestätigen.

  • Szenario:

    • Versicherungsbeginn: 1.4.2025
    • Beginn Wahltarif: 1.5.2025
    • Im April beanspruche ich prämienschädliche Leistungen. Den Rest des Jahres nicht mehr.

    Bekomme ich die Prämie?

    So wie ich die Satzung interpretiere, bekommst Du die Prämie. So wie ich die Abrechnung der gesetzlichen Krankenkassen kenne, erfolgt diese in Quartalen. Es könnte eine Option sein, den Wahltarif erst zum 01.07.2025 beginnen zu lassen.


    Das meine laienhafte Meinung nach Lektüre der Satzung. Laß Dir das schriftlich bestätigen. Wenn es ums Geld geht, ist das immer der bessere Weg.

  • Falls jemand über einen Wechsel in die PKV nachdenkt bitte berücksichtigen, dass Wahltarife während der Bindungsfrist den Wechsel in die PKV blockieren! Details findet man beim Googeln nach "Vorsicht Falle: Bindungsfrist bei GKV Wahltarif!"

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  • Nun schriftlich:

    "TK-Leistungen bei denen Sie Ihren Anspruch auf eine Prämie im Rahmen des TK-Tarif PrämieXtra verlieren, führen frühestens ab dem Tag der Teilnahme zu Verlust der Prämie."