Freistellungsauftrag im Nachhinein?

  • Moin allerseits,


    ich investiere seit 2023 dank Saidi bei Scalable Capital und habe dann auch direkt einen Freistellungsauftrag erteilt.
    Dies hat auch für 2023 und 2024 funktioniert. Nun habe ich vor einigen Tagen festgestellt, dass in meinen Scalable Konto unter "Steuern" zwar noch nie vor steht ab 2023 und "bis auf weiteres", aber trotzdem in Januar und Februar bereits kleine Beträge an Steuern aufgeführt worden sind.


    Dazu kommt, dass vor einigen Tagen einer meiner ETF's mit einem anderen verschmolzen wurde. Ich habe Scalable Capital bereits angeschriebem.

    Wird der Freistellungsauftrag dann im Nachhinein noch wirksam?

    Ursprünglich wollte ich jetzt gerade eigentlich einen ETF komplett umschichten, aber ohne Freistellungsauftrag ist das wohl keine gute Idee?!

    Danke vorab!

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  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Da hilft eine Anfrage bei Scalable.

    Nach meiner Erfahrung gibt es Banken/Broker, die am Jahresende eine Ausgleichsrechnung machen, also Verlusttöpfe verrechnen und den Freistellungsauftrag verrechnen.

    Es gibt aber auch welche, die sagen, dass gezahlte Steuer gezahlt ist und der FSA ab dem Moment des Einreichens gilt.

    • Hilfreichste Antwort

    So lange du den FSA rechtzeitig vor Jahresende stellst (die meisten Banken sprechen von Mitte Dezember), wird der FSA auch rückwirkend für das komplette Kalenderjahr berücksichtigt.


    Ein kleines Beispiel:

    Im Januar verkaufst du einen ETF. Der zu versteuernde Gewinn liegt (nach allen zu berücksichtigen Faktoren, wie bereits geleistete Vorabpauschale, Teilfreistellung etc) bei 3.000 Euro. Hiervon behält die Bank 791,25 Euro für Steuern ein und zahlt dir 2.208,75 Euro aus.

    Jetzt reichst du im August einen FSA über 1.000 Euro ein (Maximalbetrag für Ledigen). Die Bank wird dir nun 263,75 Euro erstatten und deinen FSA mit 1.000 Euro belasten. Du hast somit nach Steuern insgesamt 2.472,50 Euro erhalten, da 1.000 steuerfrei sind und 2.000 Euro besteuert wurden (Steuern liegen bei 527,50 Euro).

  • Es gibt aber auch welche, die sagen, dass gezahlte Steuer gezahlt ist und der FSA ab dem Moment des Einreichens gilt.

    Die machen es sich dann aber einfach. Ein FSA ist immer ab 01.01. gültig, egal wann dieser gestellt wird. Zu viel einbehaltene Steuer muss also dem Kunden wieder gutgeschrieben werden und der FSA belastet werden.


    Allerdings kann hier natürlich mal wieder ein Sonderthema der Neobroker, die mit der Baader Bank zusammen arbeiten. Da kann es sogar sein, dass die Baader Bank tatsächlich erst am Jahresende den Abgleich vornimmt, ähnlich wie mit den Verlustverrechnungstöpfen.

  • Findblisch

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • So lange du den FSA rechtzeitig vor Jahresende stellst (die meisten Banken sprechen von Mitte Dezember), wird der FSA auch rückwirkend für das komplette Kalenderjahr berücksichtigt.


    Ein kleines Beispiel:

    Im Januar verkaufst du einen ETF. Der zu versteuernde Gewinn liegt (nach allen zu berücksichtigen Faktoren, wie bereits geleistete Vorabpauschale, Teilfreistellung etc) bei 3.000 Euro. Hiervon behält die Bank 791,25 Euro für Steuern ein und zahlt dir 2.208,75 Euro aus.

    Jetzt reichst du im August einen FSA über 1.000 Euro ein (Maximalbetrag für Ledigen). Die Bank wird dir nun 263,75 Euro erstatten und deinen FSA mit 1.000 Euro belasten. Du hast somit nach Steuern insgesamt 2.472,50 Euro erhalten, da 1.000 steuerfrei sind und 2.000 Euro besteuert wurden (Steuern liegen bei 527,50 Euro).

    Super Vielen Dank.


    Das heißt ich kann jetzt auch problemlos wie geplant den ETF umschichten und muss dann erstmal die Steuer vorstrecken, bekomme Sie aber später wieder, wenn der Freistellungsauftrag durch ist, richtig?

    Bezüglich des Freistellungsauftrages warte ich jetzt erstmal ab bis sich die Baader Bank meldet. Eigentlich sollte der "alte" Auftrag ja noch gültig sein.

  • Ich investiere seit 2023 bei Scalable Capital und habe dann auch direkt einen Freistellungsauftrag erteilt.


    Dies hat auch für 2023 und 2024 funktioniert.

    Heißt das: Du hast 2023 und 2024 weniger Kapitalerträge erhalten, als Du freigestellt hattest, so daß die Bank dann sämtliche Kapitalerträge unversteuert ausgezahlt hat?

    Nun habe ich vor einigen Tagen festgestellt, dass in meinen Scalable Konto unter "Steuern" zwar [nach wie vor steht: "ab 2023"] und "bis auf weiteres", aber trotzdem in Januar und Februar bereits kleine Beträge an Steuern aufgeführt worden sind.

    Habe ich Deinen Text richtig verbessert?

    Meinst Du mit "aufgeführt" so etwas ähnliches wie "abgezogen"?


    Vielleicht hast Du ja bereits so viele Kapitalerträge bekommen, daß der Freistellungsauftrag schon verbraucht ist?

    Dazu kommt, dass vor einigen Tagen einer meiner ETFs mit einem anderen verschmolzen wurde. Ich habe Scalable Capital bereits angeschriebem.

    Wird der Freistellungsauftrag dann im Nachhinein noch wirksam?

    Um das beurteilen zu können, bräuchte man Details.

    Ursprünglich wollte ich jetzt gerade eigentlich einen ETF komplett umschichten, aber ohne Freistellungsauftrag ist das wohl keine gute Idee?!

    Auch diese Aussage läßt sich ohne Detailkenntnis nicht einordnen.


    Typischerweise werden bei der Verschmelzung von ETFs höhere Gewinne realisiert, als durch Zinsen, Ausschüttungen, Dividenden und Vorabpauschalen zusammenkommen. Es könnte schon sein, daß die ETF-Verschmelzung die erste relevante Kapitalmaßnahme dieses Jahres war und Dein Freistellungsauftrag bereits verbraucht ist.


    Wie gesagt: Ohne Details zu kennen kann Dir dazu keiner etwas sagen.