Hallo,
ich habe mich gerade mit den Sozialversicherungsbeiträgen beschäftigt (insbesondere für die Krankenversicherung), die auf Einmalzahlungen (wie z.B. Weihnachtsgeld) anfallen, wenn dadurch im Auszahlungsmonat die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Meine Frage:
Sehe ich es richtig, dass die Größe des beitragsfreien Anteils davon abhängt, in welchem Monat die Einmalzahlung vorgenommen wird?
Ich habe bislang angenommen, dass sich der beitragsfreie Anteil immer aus der Differenz des Jahreseinkommens (inkl. aller Einmalzahlungen) und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 52.200 € ergibt. Stattdessen wird die sog. "SV-Luft" Monat für Monat bestimmt:
D.h. bei einem Monatsgehalt von z.B. 4000 € sind von einer Einmalzahlung i.H.v. 3000 € nur 1400 € krankenversicherungspflichtig, wenn diese Zahlung im April erfolgt. Erfolgt die Einmalzahlung jedoch erst im November, fallen die Abgaben auf die komplette Summe von 3000 € an.
Vielleicht kann mir jemand diesen Umstand erklären (vorausgesetzt, meine Überlegung ist nicht vollkommen falsch).