Wechsel in die PKV mit 33 - Ratschläge sehr willkommen

  • Hallo Rainer,

    nur kurz meine unmaßgebliche Sicht zu deinem Thema:

    Lass es! Bleib in der Gesetzlichen, auch wenn es dir vielleicht im Augenblick schmackhaft gemacht wird zu wechseln (die übliche Geld sparen, Chefarztbehandlung, etc pp. Masche) ich hab vor vielen Jahren selber mal solche Versicherungen vertickt und bin raus aus dem Geschäft, nachdem ich mitbekommen hab wie die dann älteren Versicherten abgekocht wurden! Solange du gesund bist ist alles wie'n Ponyhof, aber sobald du die PKV wirklich brauchst wegen Alter und Krankheit, dann kommt das böse Erwachen!

  • Nur kurz meine unmaßgebliche Sicht zu deinem Thema:

    Lass es! Bleib in der Gesetzlichen, auch wenn es dir vielleicht im Augenblick schmackhaft gemacht wird zu wechseln (die übliche Geld sparen, Chefarztbehandlung, etc pp. Masche).


    Ich hab vor vielen Jahren selber mal solche Versicherungen vertickt und bin raus aus dem Geschäft, nachdem ich mitbekommen hab, wie die dann älteren Versicherten abgekocht wurden!

    Es wird dem TE leicht fallen, Deinem Rat zu folgen. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, hat er Voranfragen stellen lassen, die sämtlich abgelehnt wurden.


    PS: Ich finde es aufschlußreich, mit welchen Worten Du über Deine ehemalige Karriere als Versicherungsverkäufer sprichst.

  • Es wird dem TE leicht fallen, Deinem Rat zu folgen. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, hat er Voranfragen stellen lassen, die sämtlich abgelehnt wurden.


    PS: Ich finde es aufschlußreich, mit welchen Worten Du über Deine ehemalige Karriere als Versicherungsverkäufer sprichst.

    Oh bitte, bitte, bitte: Lass mich an deinen Erkenntnissen über meine sprachliche Ausdrucksweise teilhaben!


    Ich bin ehrlich: Damals war ich jung, und brauchte das Geld. Doch konnte ich mein Gewissen nicht mehr "einfangen", nachdem ich hinter die Fassade der ach so schönen, bunten Glitzerwelt der Versicherung geschaut hatte. Du weißt ja wie das mit Adam und Eva und dem Baum der Erkenntnis damals lief...

  • Oh bitte, bitte, bitte: Lass mich an deinen Erkenntnissen über meine sprachliche Ausdrucksweise teilhaben!

    Wozu? Was Du geschrieben hast, kann doch jeder nachlesen:

    Ich hab vor vielen Jahren selber mal solche Versicherungen vertickt und bin raus aus dem Geschäft, nachdem ich mitbekommen hab, wie die dann älteren Versicherten abgekocht wurden!

    Mir ist beim Lesen dieses Abschnitts spontan durch den Kopf gegangen, ob in diesem Fall möglicherweise auch die jüngeren Versicherten abgekocht wurden.

  • Ich bin ehrlich: Damals war ich jung, und brauchte das Geld. Doch konnte ich mein Gewissen nicht mehr "einfangen", nachdem ich hinter die Fassade der ach so schönen, bunten Glitzerwelt der Versicherung geschaut hatte. Du weißt ja wie das mit Adam und Eva und dem Baum der Erkenntnis damals lief...

    Unter dem Baum der Erkenntnis scheinst du des öfteren zu verweilen. Was ja an und für sich kein Fehler ist.


    Chrizly, bist du nicht der, der uns bis vor kurzem noch mit dem Anblick des doppelt gehörnten Präriebewohners beglückt hat? Und dann offenbar zu der späten Erkenntnis gekommen ist, dass das doch keine so geschickte Wahl war? 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Unter dem Baum der Erkenntnis scheinst du des öfteren zu verweilen. Was ja an und für sich kein Fehler ist.

    Ich frage mich, ob der Einsicht auch eine tätige Reue auf dem Fuße folgte, etwa indem er seinen O... Kunden das Geld zurückgegeben hat, das er später als unrecht Gut begriffen hat, oder ob so weit die Reue dann doch nicht reichte.

  • Habe mich an einen Profi gewandt und bisher gab es nur Ablehnungen. Da habe ich wohl etwas zu schnell geschossen...


    Hätte nicht gedacht, dass meine paar Wehwehchen (keine wirklich ernsthaften Erkrankungen oder dauerhafte Probleme) so kritisch gesehen werden. Habe meine Gesundheitshistorie sehr genau aufgearbeitet.


    Aber gut, dann wird mir hier vielleicht sogar die Entscheidung abgenommen.

    Genau aus diesem Grund fangen wir erst an zu beraten wenn die medizinische Versicherbarkeit geklärt ist. Sonst zerbrechen sich alle Beteiligten den Kopf und investieren viel Zeit, ohne dass es dann wirkliche Handlungsalternativen gibt.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • ch frage mich, ob der Einsicht auch eine tätige Reue auf dem Fuße folgte, etwa indem er seinen O... Kunden das Geld zurückgegeben hat, das er später als unrecht Gut begriffen hat, oder ob so weit die Reue dann doch nicht reichte.

    Wie hätte denn das vonstatten gehen sollen? Schließlich hatten die Leute ja in der Zeit ja auch den Versicherungsschutz und wie hätte man denn das auch nur annähernd auseinander dividieren können??? Nee, ich hab's anders gemacht: Nachdem ich mich dann mit Hans Dieter Meyer lang und ausführlich ausgetausch hatte, ließ ich mich dann als Versicherungs- und Finanzmakler nach $34C GeWo ausbilden, hab meine ganzen Kunden nochmal besucht und Ihnen geholfen aus den schlimmsten Knebelprodukten auszusteigen.


    Und ja, ich habe die Kourtagen der Gesellschaften genommen, aber den Kunden stets erklärt, dass es auch Ihr Geld ist, das da an mich ausbezahlt wird.


    Und das Beste: selbst nach über 40 Jahren und wo ich bereits längst nicht mehr in der Branche tätig bin, habe ich noch immer zu einigen dieser Kunden einen freundschaftlichen Kontakt!

  • ließ ich mich dann als Versicherungs- und Finanzmakler nach $34C GeWo ausbilden

    Das passt nicht so ganz zusammen.

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  • Das passt nicht so ganz zusammen.

    Ok, aber war halt damals so. Ich hätte auch noch'nen Immo-Makler dranhängen können, denn damals war nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, ein Pol. Führungszeugnis (sauber) und die Bezahlung von XY DM je Titel vonnöten.

    Wie das heute ist - keine Ahnung!

  • Ich frage mich, ob der Einsicht auch eine tätige Reue auf dem Fuße folgte, etwa indem er seinen O... Kunden das Geld zurückgegeben hat, das er später als unrecht Gut begriffen hat, oder ob so weit die Reue dann doch nicht reichte.

    Wie hätte denn das vonstatten gehen sollen? Schließlich hatten die Leute ja in der Zeit ja auch den Versicherungsschutz, und wie hätte man denn das auch nur annähernd auseinanderdividieren können? Nee, ich hab's anders gemacht: [Ich] ließ ich mich dann als Versicherungs- und Finanzmakler nach $34C GeWo ausbilden, hab meine ganzen Kunden nochmal besucht und Ihnen geholfen, aus den schlimmsten Knebelprodukten auszusteigen.

    ... Du hast Deine O... Kunden also nochmals ausgenommen, in dem Du ihnen (vermutlich gegen Entgelt) dabei geholfen hast, aus den Produkten auszusteigen, die Du ihnen einige Zeit vorher selbst vertickt hast.


    Da dürfte wohl der Einäugige die Blinden geleitet haben.


    Dein eigenes Anlageverhalten macht mir keinen so übermäßig professionellen Eindruck, auch sind die Beträge nicht besonders groß. Ein Finanzberater muß vielleicht nicht unbedingt Millionär sein, aber eine gewisse Erfahrung mit eigenem Geld kann sicher nicht schaden. Wenn es um sechs- oder siebenstellige Beträge geht, und der Finanzberater hat solche Beträge noch nie gesehen, ist er vielleicht doch nicht der rechte Mann für die Aufgabe.


    Der Paragraphen der Gewerbeordnung kann nicht stimmen, Herr Schlemann hat es schon angemerkt. §34c bezieht sich auf Immobilienmakler.

  • Der Paragraphen der Gewerbeordnung kann nicht stimmen, Herr Schlemann hat es schon angemerkt. §34c bezieht sich auf Immobilienmakler.

    Ich erzähle nur was sich damals vor rd. 45 Jahren Ereignet hat. Und ihr seid weder in der Lage, noch in der Position eine Bewertung über die damaligen Ereignisse abzugeben. Das könnt ihr zwar machen, sagt jedoch gar nichts aus.


    Ich werde jedoch meine bisher gezeigte Offenheit zurücknehmen, denn ich habe es beileibe nicht nötig mich hier von irgendwelchen Typen vorführen zu lassen.

    Daher...

  • Ich erzähle nur was sich damals vor rd. 45 Jahren Ereignet hat.

    § 34c Gewerbeordnung (GewO), der die die Erlaubnispflicht für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer regelt, wurde am 1. Januar 1974 eingeführt. War vor 45 Jahren also auch schon so. :)

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