Hierzu eine Frage, die bestimmt auch andere Finanztip-Abonennten interessiert:
Meine Photovoltaikanlage ist aus 01.2024 mit 11 kwp und einem 10kwh - Speicher, also eigentlich eine Bestandsanlage, für die die Neuregelungen nicht gelten.
Was passiert bei einer Bestandsanlage, wenn nachträglich eine Wallbox oder/und ein Speicher nachgerüstet wird.
Müssen hier die neuen Regeln für PV-Anlagen angewendet werden, d.h. Smartmeter und Steuereinrichtung nachgerüstet werden?
Unser Verbrennerauto erreicht demnächst sein technisches Ende und dann muss ein E-Auto angeschafft werden.
Vielleicht wisst ihr hier Rat.