Photovoltaik

  • Hierzu eine Frage, die bestimmt auch andere Finanztip-Abonennten interessiert:


    Meine Photovoltaikanlage ist aus 01.2024 mit 11 kwp und einem 10kwh - Speicher, also eigentlich eine Bestandsanlage, für die die Neuregelungen nicht gelten.


    Was passiert bei einer Bestandsanlage, wenn nachträglich eine Wallbox oder/und ein Speicher nachgerüstet wird.


    Müssen hier die neuen Regeln für PV-Anlagen angewendet werden, d.h. Smartmeter und Steuereinrichtung nachgerüstet werden?


    Unser Verbrennerauto erreicht demnächst sein technisches Ende und dann muss ein E-Auto angeschafft werden.


    Vielleicht wisst ihr hier Rat.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Soweit ich das als Laie verstehe, kommen die Smartmeter mittelfristig für alles außer Balkonkraftwerke. Bestandsanlagen ab 7kWp oder mit steuerbaren Verbrauchern bekommen auch eine Steuerbox. Eine ordnungsgemäß angemeldete Wallbox fällt unter steuerbare Verbraucher.


    Einen zweiten Speicher nachrüsten würde ich nicht. Der ist garantiert nicht wirtschaftlich, da er viel zu wenige Zyklen fährt.