Hat jemand schon die Erfahrung gemacht für den einfachsten Fall, dass der überlebende Inhaber des Gemeinschaftsdepots auch der Alleinerbe ist?
Bleibt dann das Depot bestehen ? Es handelt sich um ein „ oder- Depot“, bei dem beide Inhaber unabhängig voneinander über die Werte verfügen konnten und die Depotwerte beiden zu gleichen Teilen in einer Zugewinngemeinschaft gehörten.
Das Erbe ist im Rahmen eines Erbvertrages notariell beurkundet.
Wenn nun die Bank die Sterbeurkunde bekommt, (auch gerne mit einer Kopie des Erbvertrages) , wird dann das Depot gesperrt bis das das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wird?
In einem Depot fallen Erträge an, z.B. Zinsen oder Dividenden. Bis zum Todestag eines Kontoinhabers (gilt auch für "normale" Gemeinschaftskonten) werden diese Erträge steuerlich der Gemeinschaft zugerechnet und ein eventueller -in diesem Fall handelt es sich immer um einen gemeinschaftlichen- Freistellungsauftrag wird berücksichtigt.
Ab dem Todestag wird dieser Freistellungsauftrag automatisch von der Bank gelöscht, sobald sie von dem Tod eines Mitkontoinhabers erfährt. Erträge, die nach dem Tod anfallen werden immer mit den üblichen Steuern belastet, da die Bank ja (noch) nicht weiß, wer Erbe sein wird. Der erteilte Freistellungsauftrag ist nicht mehr gültig.
Sobald die Wertpapiere auf ein neues Depot des überlebenden Ehegatten übertragen wurden, werden die anfallenden Erträge steuerlich dem Ehegatten zugerechnet, der dann einen neuen Freistellungsauftrag erteilen muss.
Das alte Eheleute-Depot bleibt nicht bestehen.
Vor dem Hintergrund kann es sinnvoll sein, der betreffenden Bank zunächst schon einmal die Sterbeurkunde zukommen zu lassen, damit diese auch die erforderlichen Meldungen an das Erbschaftsteuerfinanzamt veranlassen kann.