Freiwillig gesetzlich versichert, durch Elternzeit wieder Versicherungspflicht?

  • Hallo, ich bin freiwillig versicherte Arbeitnehmerin (angestellt über der JAEG) in Elternzeit (Geburt des Kindes 09/24).dabich nicht verheiratet bin, kann ich leider nicht in die Familienversicherung meines Partners wechseln und soll meine Krankenkassen Beiträge selbst zahlen. Das ist zwar "nur" der Mindestbeitrag, aber das sind leider inzwischen auch 250€, sodass quasi das ganze Kindergeld dafür drauf geht. Ganz schön unfair gegenüber allen, die entweder verheiratet sind oder bisher pflichtversichert waren - die zahlen nämlich nichts!

    Nun ist mir mein Lohnsteuerbescheid zugegangen, demnach hätte ich 2024 durch den Eintritt in die Elternzeit ein Jahreseinkommen unter der JAEG. Besteht dann nicht eigentlich wieder Versicherungspflicht, sodass ich in die gesetzliche Pflichtversicherung (die dann in Elternzeit ja beitragsfrei wäre) zurück wechseln könnte oder sogar müsste?

    Vielen Dank für eine Aufklärung.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nein, leider nicht - dort habe ich vor 2 Wochen hingeschrieben und heute kam nur als Antwort, ich solle mich an meinen Arbeitgeber wenden?

  • Nun ist mir mein Lohnsteuerbescheid zugegangen, demnach hätte ich 2024 durch den Eintritt in die Elternzeit ein Jahreseinkommen unter der JAEG. Besteht dann nicht eigentlich wieder Versicherungspflicht, sodass ich in die gesetzliche Pflichtversicherung (die dann in Elternzeit ja beitragsfrei wäre) zurück wechseln könnte oder sogar müsste?

    Nein. Das zu versteuende Einkommen lr. Steuerbescheid und das maßgebliche Jahresarbeitsentgelt sind zwei Paar Stiefel. Vielleicht mit gleicher Schuhgröße, aber unterschiedlicher Schafthöhe.


    Nachträgllich meinen Glückwunsch zum Nachwuchs. Der immerhin auch für freiwillig Versicherte beitragsfrei mitversichert ist. 250 € monatlich für zwei, das ist doch so viel auch wieder nicht.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Nein. Das zu versteuende Einkommen lr. Steuerbescheid und das maßgebliche Jahresarbeitsentgelt sind zwei Paar Stiefel. Vielleicht mit gleicher Schuhgröße, aber unterschiedlicher Schafthöhe.


    Nachträgllich meinen Glückwunsch zum Nachwuchs. Der immerhin auch für freiwillig Versicherte beitragsfrei mitversichert ist. 250 € monatlich für zwei, das ist doch so viel auch wieder nicht.

    Danke! Und wie finde/berechne ich das maßgebliche jahresarbeitsentgelt? LG

  • Danke! Und wie finde/berechne ich das maßgebliche jahresarbeitsentgelt? LG

    Mal angenommen, Du bist seit 2.9.2024 in Elternzeit:

    Das, was Du - Stand 1.9.24 - mit hinreichender Sicherheit - bis zum 31.8.2025 an anrechenbaren Bruttobezügen, also z.B. inklusive 13. Gehalt /Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld, erhalten hättest, wenn Du "Vollzeit" durchgearbeitet hättest bzw. durcharbeiten würdest.


    Mit dieser etwas verschwurbelt klingenden Annäherung an Dein JAE kommst Du der Sache schon ziemlich nahe. Individuell Genaueres kann Dir sicher der Arbeitgeber oder die Kran kenkasse nennen.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Micowie,


    Alexis hat wohl leider recht. Etwas detaillierter wird die Rechtslage hier https://www.haufe.de/personal/…sk_PI42323_HI2305210.html erklärt.


    Dabei bitte noch beachten, wenn man freiwillig in der GKV versichert ist, zählen auch noch andere Einnahmen mit zur Beitragsbemessung, z.B. Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die spielen nur keine Rolle beim Arbeitnehmer mit Gehalt über der Jahresbeitragsbemessungsgrenze. Ich habe gerade einen Fall in der Familie; isso.


    Gruß Pumphut

  • Kann ich exakt so bestätigen aus eigener Erfahrung im Familienkreise.

  • Glückwunsch zum Nachwuchs!


    Du erlebst gerade die "Solidarität" in der GKV.

    Eventuell kann man durch Teilzeit in der Elternzeit unter die Grenze kommen und die Versicherungspflicht so eintreten, siehe hier


    Bei mir hat sich das Problem dadurch gelöst, dass ich keine Lust mehr hatte, bei jeder Terminvereinbarung zu erklären, dass mein Sohn einen anderen Nachnamen hat und ich dann den Antrag gemacht habe (Nein, das war natürlich nicht der einzige Grund)...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wenn das so weitergeht, mit dem ganzen Theater werde ich auch noch Anhänger der früheren Herzogschen Idee von der Kopfpauschale.


    Für Jedes menschliche Lebewesen in Deutschland müssen 250 Euro pro Monat in die KV + PV fließen. Und der Staat schießt in den Fällen zu, in denen er will.


    Sehe schon Jens Spann und Andrea Nahles mit ihrer neuen Behörde ( 800.000 Beschäftigte), die das verwalten.

  • Wenn das so weitergeht, mit dem ganzen Theater werde ich auch noch Anhänger der früheren Herzogschen Idee von der Kopfpauschale.


    Für Jedes menschliche Lebewesen in Deutschland müssen 250 Euro pro Monat in die KV + PV fließen. Und der Staat schießt in den Fällen zu, in denen er will.


    Sehe schon Jens Spann und Andrea Nahles mit ihrer neuen Behörde ( 800.000 Beschäftigte), die das verwalten.

    Das sage ich schon seit Jahren ;)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist