Immobilienverkauf Kirchensteuer

  • Hallo liebes Forum,

    Ein Immobilienverkauf steht an. Schon lange wurde über einen Kirchenaustritt nachgedacht.

    Kennt jemand die Regularien, was man beachten muss, bei welchen man auf der sicheren Seite ist und nicht nachträglich von dem Verein zur Kasse gebeten zu werden?

    Dank und Gruß

  • Hallo Holzfuchs,

    fällt beim Immobilienverkauf ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (Spekulationssteuer) an?

    Falls ja, müssten Sie den Verkauf solange verschieben, bis sie steuerrechtlich wirklich aus der Kirchensteuerpflicht entlassen sind. Das ist nach meinen dünnen Kenntnissen nicht sofort mit dem Austrittstag.

    Falls keine Spekulationssteuer anfällt, da selbst bewohnt oder länger als 10 Jahre im Besitz, fällt auch keine Kirchensteuer an.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Holzfuchs,

    fällt beim Immobilienverkauf ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (Spekulationssteuer) an?

    Falls ja, müssten Sie den Verkauf solange verschieben, bis sie steuerrechtlich wirklich aus der Kirchensteuerpflicht entlassen sind. Das ist nach meinen dünnen Kenntnissen nicht sofort mit dem Austrittstag.

    Welches Bundesland ist denn das? Die Regelungen zur Wirksamkeit sind unterschiedlich.

    Wichtig: bei einem unterjährigen Austritt wird die Kirchensteuer anteilig berechnet.

  • Gezahlte Kirchensteuer kann man übrigens wieder von der Einkommensteuer absetzen. :saint:

    Das ist klar. Es käme ja nach Konfession auch ein Antrag auf Kappung in Frage.

    Da wäre dann die religiöse Gemeinschaft zuständig.

    Wird je nach evangelischer Landeskirche (da gibt es noch 20) und Wohnort anders gehandhabt.

    Wenn es um sehr hohe Summen geht und man offiziell ChristIn bleiben möchte, kommt auch ein trickreicher Wechsel zu einer Landeskirche in Frage, die keine Steuer erhebt bzw. Wechsel ohne Austritt zu einer „Verbündeten“ Kirche.

    Das sind dann Sachen für Insider, die viele normale Leute gar nicht wissen.

    Im römisch-katholischen Bereich gibt es nur sehr wenige Bistümer, die einer Kappung zustimmen.

  • Es handelt sich um Bayern.

    Also würde keine Steuer erhoben werden, wenn ich jetzt austrete und im Januar 2026 verkaufe?

    Dank und Gruß

    Richtig.

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde („zum nächsten Ersten“).

    Aber: bei der Einkommensteuererklärung 2025 wärst du dann anteilig dabei. 4 Monate von 12, wenn du im April austrätest.