A hat an Firma B wegen eines Fehler eine Rechnung mehrfach bezahlt.
Was gibt es für Rechtsgrundllagen (Fristen, u.ä.) für die Rückzahlung von B an A ?
A hat an Firma B wegen eines Fehler eine Rechnung mehrfach bezahlt.
Was gibt es für Rechtsgrundllagen (Fristen, u.ä.) für die Rückzahlung von B an A ?
Rechtsgrundlage ist § 812 Abs. 1 BGB - der Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
Frist ist die allgemeine Verjährungsfrist, d.h. gem. § 195 BGB drei Jahre.
Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: Doppelzahlung der Rechnung im Jahr 2014 - Fristbeginn 31.12.2014 - Fristablauf 31.12.2017.
Daraus folgt, dass A noch bis zum Jahresende dieses Jahres die Rückzahlung einklagen kann, wenn die Doppelzahlung 2014 passiert ist.
....danke für die Hilfe !