Hallo, für die Profis hier vielleicht ne ganz einfache Frage:
in 2024 wurden zu Beginn des Jahres Aktien mit Gewinn verkauft und Kapitalertragsteuer abgeführt.
Zu Ende des Jahres wurden Aktien mit Verlust verkauft.
In der Steuerbescheinigung ist sowohl bei Ertrag als auch bei Kapitalertragsteuer und Freistellungsauftrag jeweils der Betrag "0,00" aufgeführt.
Findet bei der Steuererklärung für 2024 automatisch ein Abgleich statt und es erfolgt eine Erstattung der abgeführten Kapitalertragsteuer (zu der ich keine Angaben aus einer gesamten Bescheinigung habe sondern allenfalls die selbst addierte Summe aus den Verkäufen) ? Müssen dafür die abgeführten Beträge und der rechnerische Verlust in der Steuererklärung angegeben werden ?
Oder findet nur ein Verlustvortrag für die Folgejahre statt ?
Wäre der Fall anders gelagert, wenn zuerst der Verlust und dann der Gewinn stattgefunden hätte? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da ja eine Jahressteuer berechnet wird.
Danke, Gruß