Kindererziehungszeiten - Mutter Versorgungswerk, Vater DRV

  • Hallo liebe Community,

    meine Frau und ich erwarten in Kürze unser erstes Kind.

    Bezüglich der Anrechnung der Kindererziehungszeiten haben wir noch Beratungsbedarf:
    Wir stellen uns die Frage, ob wir diese ihrem oder meinem Rentenkonto anrechnen lassen oder sogar aufteilen sollten.


    Folgende Situation:

    Meine Frau ist Ärztin und angestellt an einer Klinik. Sie hat sich von der Versicherungspflicht in der DRV befreien lassen und zahlt somit nur in ihr zuständiges Versorgungswerk ein. Sie hat aber vorher mehr als 60 Monate gesammelt und erfüllt somit die Mindestversicherungszeit in der DRV, um später eine zusätzliche Altersrente zu beziehen (v.a. wichtig im Hinblick auf KVDR Pflichtversicherung).


    Ich bin angestellt und ganz normal rentenversichert und verdiene ungefähr so viel, wie das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten ist, also ca. 50.000€ / Jahr.


    Von der DRV wurde mir geraten, dass ich die Kindererziehungszeiten auf mein Rentenkonto anrechnen lassen sollte. Mir wurde aber kein richtiger Grund genannt, außer, dass meine Frau ja weiter im Versorgungswerk bleibt.
    Wenn ich das richtig verstehe, würden wir beide die vollen drei möglichen Rentenpunkte für die drei Jahre erhalten.
    Gibt es irgendwelche Gründe, die für die eine oder andere Anrechnung sprechen, die wir nicht auf dem Schirm haben?

    Danke und einen schönen Tag,

    David

  • Hallo.


    Bei wem schlägt die Elternzeit eine Lücke in den Beschäftigungsverlauf?

    Grundsätzlich macht es Sinn, die Kindererziehungszeiten (und Berücksichtigungszeiten) demjenigen zu geben, der beruflich zurücksteckt.


    Falls Deine Frau für 4 Jahre Riesterzulagen abstauben will (für 60 EUR Eigenbeitrag), dann sollte sie die Zeiten bei sich anerkennen lassen.


    Du wirst wahrscheinlich die 35-jährige Wartezeit auch so erreichen, Deine Frau wahrscheinlich nicht ganz so leicht. Da könnten bis zu 121 Kalendermonate für die Berücksichtigungszeiten schon helfen.

  • Meine Frau nimmt die ersten 10 Lebensmonate Elternzeit, ich die Monate 1, 11 und 12.


    Bezüglich Riester wäre sie wegen dem Versorgungswerk nur über mich mittelbar begünstig, wenn ich denn 4% meines Vorjahresbruttos einzahlen würde. Mein Riester ist aber seit mehreren Jahren stillgelegt und ich plane auch nicht, ihn zeitnah wieder aufzunehmen.


    Ansonsten hatte meine Frau auch nicht geplant, die 35-jährige Wartezeit zu erreichen, wofür sollte sie?

  • Oder wäre sie trotz Versorgungswerk während der Kindererziehungszeiten selbst unmittelbar förderberechtigt für Riestern??

    Jau.

    1 Tag Rentenversicherungspflicht pro Jahr reicht. Mit 60 EUR Eigenbeitrag wäre sie 4 Jahre dabei. 4 × (175 + 300) = 1.900 EUR für 240 EUR ist ganz okay, würde ich sagen.

  • Meine Frau nimmt die ersten 10 Lebensmonate Elternzeit, ich die Monate 1, 11 und 12.


    Bezüglich Riester wäre sie wegen dem Versorgungswerk nur über mich mittelbar begünstig, wenn ich denn 4% meines Vorjahresbruttos einzahlen würde. Mein Riester ist aber seit mehreren Jahren stillgelegt und ich plane auch nicht, ihn zeitnah wieder aufzunehmen.


    Ansonsten hatte meine Frau auch nicht geplant, die 35-jährige Wartezeit zu erreichen, wofür sollte sie?

    Dann hat sie grösseren Bedarf als Du, würde ich aus der Ferne diagnostizieren.


    Die Rente (ggf. auch die Betriebsrente) vorzeitig abrufen zu können, why not?

  • Als ich es beantragt, habe ich die Funktion des Systems wie folgt verstanden:


    Die Beiträge für die Kindererziehungszeit werden einem nur gutgeschrieben in dem Verhältnis zu den in den ersten drei lebensjahren des Kindes selbst geleistete DRV-Beiträge. Heißt, falls du bis zum 3. Lebensjahr ständig arbeitest und Beiträge gemäß des Durchschnittlohns leistest, bekommst du nicht 6 "Rentenjahre" sondern 3, also diese Kindererziehungszeiten geht ins Leere. Aber falls du bzw. deine Frau nicht arbeitet bzw. nichts in die DRV beiträgt, dann bekommt die Person die ganze 3 Jahren gutgeschrieben.

    Aber das mag erfahrener Leute hier bestätigen bzw. korrigieren.

    In diesem Sinne wäre es höchstwahrscheinlich besser, deiner Frau diese Zeit gutschreiben zu lassen.

    Auch es macht nur Sinn den Antrag zu stellen nachdem das Kind 3 wird.

  • Meine Frau und ich erwarten in Kürze unser erstes Kind.


    Meine Frau ist Ärztin und angestellt an einer Klinik. Sie hat sich von der Versicherungspflicht in der DRV befreien lassen und zahlt somit nur in ihr zuständiges Versorgungswerk ein.

    ... von dem sie dereinst vermutlich weniger Rente bekommen wird als von der DRV ... (Das nur am Rande).

    Sie hat aber vorher mehr als 60 Monate gesammelt und erfüllt somit die Mindestversicherungszeit in der DRV, um später eine zusätzliche Altersrente zu beziehen (v.a. wichtig im Hinblick auf KVdR Pflichtversicherung).

    So die aktuelle Rechtslage. Ob es in 35 Jahren noch eine KVdR geben wird? Wer weiß das schon! Man weiß ja noch nicht einmal, ob sie als Ärztin dauerhaft in der GKV bleiben will.

    Ich bin angestellt und ganz normal rentenversichert und verdiene ungefähr ... das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten ..., also ca. 50.000€ / Jahr.


    Von der DRV wurde mir geraten, dass ich die Kindererziehungszeiten auf mein Rentenkonto anrechnen lassen sollte. Mir wurde aber kein richtiger Grund genannt, außer, dass meine Frau ja weiter im Versorgungswerk bleibt.
    Wenn ich das richtig verstehe, würden wir beide die vollen drei möglichen Rentenpunkte für die drei Jahre erhalten.

    Der jeweilige Elternteil bekommt für die Kindererziehung drei Jahre lang je 1 Entgeltpunkt dazu. Zu beachten ist allerdings die Deckelung bei 2 Entgeltpunkten pro Jahr. Beträgt der Verdienst der Person beispielsweise das Eineinhalbfache des Durchschnittslohns, erwirbt sie aus eigener Berufstätigkeit 1,5 Entgeltpunkte. Kommt Kindererziehung dazu, wären das 2,5 Entgeltpunkte. Das geht aber nicht, also gibt es für diese Person nur 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr für die Kindererziehung dazu.


    Wäre Deine Frau in der DRV, würde sie diese Einschränkung betreffen. Sie ist aber anders rentenversichert, also kommt diese Einschränkung nicht zum Tragen.


    Möglicherweise wußte der Rentenberater nicht, daß Deine Frau die Wartezeit aus anderen Gründen schon erfüllt hat. Für ein Kind bekommt man 36 Monate gutgeschrieben. Bei Versicherten eines Versorgungswerks mit nur einem Kind erhebt sich somit das Problem mit der Wartezeit, das man sinnvollerweise mit freiwilligen Beiträgen behebt. Bei Deiner Frau stellt sich diese Frage aber nicht, sie hat die Wartezeit ja schon erfüllt.

    Gibt es irgendwelche Gründe, die für die eine oder andere Anrechnung sprechen, die wir nicht auf dem Schirm haben?

    Wenn Ihr nichts macht, wird die Mütterrente automatisch der Mutter gutgeschrieben. Wollt Ihr die Zeit auf Dich geschrieben haben, müßt Ihr tätig werden. Das ist Eure Entscheidung.


    Die meisten Riesterverträge lohnen sich nicht. Ja, Wenig- bzw. Nichtsverdiener mit möglichst vielen Kindern bekommen verhältnismäßig viel Zuschuß. Ich nehme allerdings an, daß Deine Frau nur vorübergehend aus ihrer Berufstätigkeit aussteigt - und wenn sie später mal wieder verdient, sieht es mit den Zulagen schon wieder schlechter aus, und sie bekommt sie dann ja nur, wenn Du auch einen Riestervertrag hast. Ich könnte mir vorstellen, daß man sich mit einer alternativen Geldanlage besser stellt, selbst wenn man dafür die staatliche Förderung sausenläßt. Du läßt sie mit Deinem eigenen Riestervertrag ja auch sausen.

  • Die Beiträge für die Kindererziehungszeit werden einem nur gutgeschrieben in dem Verhältnis zu den in den ersten drei lebensjahren des Kindes selbst geleistete DRV-Beiträge. Heißt, falls du bis zum 3. Lebensjahr ständig arbeitest und Beiträge gemäß des Durchschnittlohns leistest, bekommst du nicht 6 "Rentenjahre" sondern 3, also diese Kindererziehungszeiten geht ins Leere. Aber falls du bzw. deine Frau nicht arbeitet bzw. nichts in die DRV beiträgt, dann bekommt die Person die ganze 3 Jahren gutgeschrieben.

    Ich weiss nicht, was uns die Autorenschaft damit sagen will. :/


    Magst Du den Gedanken vielleicht noch einmal anders aufdröseln?

  • Hallo zusammen,


    nachdem unser kleiner Sohn mittlerweile geboren wurde und wir die ersten Wochen gut verbracht haben, widme ich mich nun nochmal dem Thema Anrechnung der KEZ.

    Hintergrund ist, dass am 02. Juni zwei Monate vergangen sein werden und wir bis dahin tätig werden müssten, wenn nicht meine Frau sondern ich die KEZ anrechnen lassen möchte.


    Ich bin nach wie vor verunsichert, was die beste Möglichkeit wäre. Die Riester-Option bei Anrechnung auf meine Frau würden wir mal ausblenden, das sollte nicht der Grund dafür oder dagegen sein.


    Was uns noch durch den Kopf ging:
    Während meine Frau in Elternzeit ist, also bis 01.03.2026 ruht die Einzahlung ins Versorgungswerk, es sei denn, die leistet freiwillige Beiträge. Das kam uns noch als möglicher Grund in den Kopf, die KEZ meiner Frau anrechnen zu lassen, damit sie wenigstens "etwas" an Rentenansprüchen während der Zeit generieren kann.


    Ansonsten dachten wir auch ein Rentenpunkt ist ein Rentenpunkt, egal, wer ihn bekommt.

    Da wurde mir aber erzählt, wie viel er im Endeffekt wert ist hängt von verschiedenen Faktoren ab wie Besteuerung, unterschiedlicher Rentenverlauf und Rentenhöhe. So nach dem Motto, ich bekomme mehr gesetzliche Rente, deshalb haben die Rentenpunkte bei mir mehr Auswirkung.

  • Wenn Du ohnehin mehr Rente bekommst, wieso soll der Entgeltpunkt bei Dir mehr Auswirkung haben?

    In absoluten Zahlen ist es in beiden Varianten gleich viel und in Relation zur Rentenhöhe ohne Kinderberücksichtigung wird die Auswirkung bei ihr grösser sein.