Ich habe eben gerade auf der Homepage meines Stromanbieters gesehen, dass er den Arbeitspreis gesenkt und den mtl. Grundpreis erhöht hat. Ich habe weder per Email noch per Briefpost eine Benachrichtigung erhalten.
Ist es korrekt, dass bei einer Preissenkung ein 2-wöchiges-Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG) besteht?
Danke für Infos, die Suchmaschinen haben sich in Schweigen gehüllt