Flug durch check24 storniert, nach 8 Wochen noch kein Geld zurück

  • Hallo zusammen,

    über check24 habe ich einen Flug gebucht, kurz später erhielt ich eine Mail, dass selbiger storniert wurde.

    Dies ist jetzt über 8 Wochen her, mein Geld habe ich bis heute nicht zurück.

    Laut check24 könnte eine Erstattung bis zu 8 Wochen dauern.

    Check24 hat die Airline angeschrieben, die behaupten sie hätten die Buchung gar nicht storniert und zahlen daher nicht, check24 bleibt dran und antwortet auch regelmäßig auf meine Mails.

    Meine Geduld ist jedoch am Ende, es geht um ca. 1.700 €.

    Ich habe natürlich auch direkt einem neuen Flug gebucht, dieser war rund 300 € teurer!

    In meinen Augen müsste check24 dafür einstehen, ich als Endkunde darf doch darunter nicht leiden.

    Das Kreditkartenunternehmen ist informiert (Trade Republic), noch habe ich keine Rückmeldung.

    Check24 habe ich eine Frist für die Zahlung bis zum 05.04. gegeben - mit der Info ansonsten einen Anwalt hinzuzuziehen und eine schlechte Bewertung zu hinterlassen und zudem nie wieder etwas Teures bei check24 zu buchen (was die wohl nicht jucken wird).

    Wer ist hier im Recht?

    Was könnte ich noch tun?

    Vielen Dank schonmal fürs Lesen!

  • Die erste Frage ist natürlich: verfügtest du über eine bestätigte Flugbuchung?

    Die zweite Frage ist nach dem genauen Wortlaut der Stornierung. Was steht darin, wer und warum storniert hat?

    Was wurde als Grund für die Stornierung angegeben?

    Von wo nach wo sollte geflogen werden und mit welcher Airline.

    Wie lange vor dem gebuchten Flugdatum wurde storniert?

    Anmerkung: Normalerweise tritt check24 nur als Vermittler auf. Dies bedeutet: nach der Flugbuchung bestehen zwischen Airline und Passagier direkte Vertragsbeziehungen, nämlich ein Beförderungsvertrag - ähnlich wie beim Hauskauf bestehen direkte Vertragsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer; dort ist der Makler nur Vermittler und hat mit der Durchführung des Vertrages nichts weiter zu tun.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • In rechtlichen Dingen ist es immer wichtig, daß man klar und konsequent agiert.

    Du machst das entweder selber oder fragst extern um Hilfe. Wenn Du zweiteres wählst, mußt Du den Ratgeber umfassend informieren. Eine Kurz-Zusammenfassung und Interpretation, wie Du sie oben gibst, versetzt keinen Externen in die Lage, in Deinem Sinne tätig zu werden.

    Den Spruch "sonst werde ich meinen Anwalt zuziehen" haben viele Leute auf den Lippen. Man muß ihn im Bedarfsfall aber auch umsetzen. Ich würde das an Deiner Stelle machen. Er wird Dir hundert Fragen stellen und alles haarklein wissen wollen. Ohne das geht das nämlich nicht.

    Ich hätte mich vermutlich nicht so lange hinhalten lassen wie Du. 8 Wochen für die Rückzahlung eines Stornos ist meines Erachtens bereits eine zu lange Zeit. Mir ist aber wohl bekannt, daß manche Anbieter solche Spielchen machen. Da muß man als Geschädigter dann aber halt klar und konsequent agieren. Siehe oben.

  • Zusatzfrage an die Threadeinstellerin: Gab es eine bestätigte Buchungsbestätigung?

    (Nachdem Sie Ihre Flugbuchung bei CHECK24 abgeschlossen haben, erhalten Sie direkt im Anschluss eine Auftragsbestätigung. Diese enthält auch Ihre Buchungsnummer. Nur wenige Minuten später werden Ihnen Ihre Buchungsunterlagen inklusive Buchungsnummer auch per E-Mail zugeschickt. Letzteres ist die Buchungsbestätigung, ein sechsstelliger Buchungscode, bestehend auf Buchstaben und Zahlen.)

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ich hatte eine Buchungsbestätigung. Betonung liegt auf hatte - einen Schwung meiner Mails habe ich vor kurzem leider versehentlich gelöscht.

    Die Infomail vom Check24 über die Stornierung liegt allerdings noch in meinen gesendeten Mails vor, da ich darauf antworten musste.

    In meinem Check24 Account sehe ich auch die Buchungsnummern, inklusive der E-Ticket-Nummer. Es war also eigentlich "alles geritzt".

    Der Flug sollte von Amsterdam über mehrere Zwischenstopps nach Sandakan, Malaysia gehen.

    Etihad sagt ganz klar mir keine Infos geben zu können und dass der Vermittler auf sie zukommen müsse. Ich habe es zweimal selbst erfolglos über den Kundenservice versucht.

    Ich werde auf jeden Fall einen befreundeten Anwalt hinzuziehen, da habe ich keinerlei Skrupel oder Gründe, dies nicht zu tun.

    Trade Republic hat sich übrigens in der Zwischenzeit gemeldet und gemeint ich müsse mich an check24 wenden - na danke!

    Vielen Dank für die Einschätzung!

  • Nach Erhalt der bestätigten Flugbuchung bestehen direkte Vertragsbeziehungen zwischen dem Passagier und der Airline. Der Vermittler hat mit der weiteren Vertragsdurchführung nichts zu tun.

    Wenn der Flug binnen 14 Tagen vor Abflug abgesagt bzw. annulliert wurde, hat man einen Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichszahlung, je nach Länge der Flugstrecke über 250,-, 400,- oder 600,- EUR gem. der VO (EG) 261/2004, der sogenannten „Europ. FluggastrechteVO als pauschalen Schadenersatz. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn sich die Airline erfolgreich auf „aussergewöhnliche Umstände“ (=höhere Gewalt) berufen kann.

    Daneben hat der Passagier nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises oder auf eine Ersatzbeförderung unter gleichen Bedingungen. Dieses Recht besteht unabhängig davon wie lange vor dem gebuchten Flug dieser abgesagt wird.

    Wenn ein befreundeter Anwalt hilft, so ist dies gut!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ich hatte eine Buchungsbestätigung. Betonung liegt auf hatte - einen Schwung meiner Mails habe ich vor kurzem leider versehentlich gelöscht.

    Diese Buchungsbestätigung wäre vermutlich wichtig gewesen.

    Wenn Du Geld zurückbekommen willst, liegt die Beweislast bei Dir. Du mußt das nachweisen. Und wenn Dir dann so ein Lapsus passiert, kann das vor Gericht fatal sein, sprich zum Verlust des Prozesses führen.

    Die Infomail vom Check24 über die Stornierung liegt allerdings noch in meinen gesendeten Mails vor, da ich darauf antworten musste.

    In meinem Check24 Account sehe ich auch die Buchungsnummern, inklusive der E-Ticket-Nummer. Es war also eigentlich "alles geritzt".

    Was auch immer Du an Unterlagen von diesem Fall hast: Sicher verwahren, vorzugsweise ausdrucken.

    Ich werde auf jeden Fall einen befreundeten Anwalt hinzuziehen, da habe ich keinerlei Skrupel oder Gründe, dies nicht zu tun.

    Ich würde in einem solchen Fall einen speziellen Anwalt für Reiserecht hinzuziehen, weil das für den Tagesgeschäft ist und er sich deswegen nicht einarbeiten muß.

    Trade Republic hat sich übrigens in der Zwischenzeit gemeldet und gemeint, ich müsse mich an check24 wenden - na danke!

    Die Sachlage ist im Moment völlig unklar. Daß Dich die beteiligten Parteien im Kreis herumschicken, ist klar. Wenn Du dagegen angehen willst, muß aber klar sein, was passiert ist und wo die Sache hängt.

    Ich habe bei klarer Sachlage zweimal erfolgreich eine Fluggastentschädigung erhalten, im einen Fall aber erst, nachdem ich einen Rechtsanwalt beauftragt habe. Im zweiten Fall haben sie mich sogar die Klage einreichen lassen, bevor sie deutlich mehr bezahlt haben, als wenn sie sofort gezahlt hätten. Keine Ahnung, warum die so reagieren. Ob wirklich so viele Anspruchsteller abspringen, wenn sie in Vorleistung gehen müssen?

  • Sofern die vereinbarte aber nicht erbrachte Leistung per Kreditkarte bezahlt worden ist, kann der geleistete Betrag per Chargeback zurückgeholt werden.

    Dazu ist ein Chargeback - Antrag beim Kreditkartenunternehmen erforderlich.

    Möglicherweise gibt es KK- Unternehmen, die nicht tätig werden, wenn man sie lediglich "informiert."

    Ich selbst war damit schon erfolgreich.

  • Wenn Du Geld zurückbekommen willst, liegt die Beweislast bei Dir.

    Vollkommene Zustimmung!!!

    Ich habe in meinem letzten Beitrag zu diesem Thema lediglich die Rechtslage dargestellt.

    Und im Zivilrecht, zu denen auch die Fluggastrechte gehören, gilt immer der Grundsatz: „Wer etwas behauptet, der muss es auch beweisen“.

    Aber die Threadeinstellerin will ja gem. ihren eigenen Angaben einen befreundeten Rechtsanwalt mandatieren.

    Ich würde in einem solchen Fall einen speziellen Anwalt für Reiserecht hinzuziehen,

    Hierbei ist anzumerken, dass es keine Fachanwälte für Reiserecht gibt. Vgl.: https://anwaltsrecht.uni-koeln.de/sites/anwaltsr…7/kilian_03.pdf

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vollkommene Zustimmung!!!

    Ich habe in meinem letzten Beitrag zu diesem Thema lediglich die Rechtslage dargestellt.

    Und im Zivilrecht, zu denen auch die Fluggastrechte gehören, gilt immer der Grundsatz: „Wer etwas behauptet, der muss es auch beweisen“.

    Du schreibst andere Dinge als ich, aber wir sind grundsätzlich beide auf der gleichen Linie:

    Wenn es um etwas geht (wie hier): Immer schon vorsorglich Beweissicherung treiben. Wenn die Kommunikation per E-Mail läuft (wie in letzter Zeit immer wieder): E-Mails aus dem Eingangsordner rausziehen, speziellen Ordner anlegen, E-Mail dorthin kopieren, vielleicht von der E-Mail ein .pdf anfertigen, vielleicht gar auf Papier ausdrucken.

    Wenn ein Kauf reibungslos läuft, mache ich damit natürlich auch keinen Zinnober. Aber sobald etwas aus dem Ruder zu laufen droht, sobald es um etwas geht (hier um 1700 €, das ist ein nennenswerter Betrag), dann fange ich an, Protokoll zu schreiben. Die ersten Schritte liegen natürlich dann schon in der Vergangenheit, die muß ich rekonstruieren. Aber das geht nach nur zwei Wochen garantiert noch besser als erst ein halbes Jahr später.

    20240315 über Check24 Flug von FRA nach Mandala gebucht.

    Hinflug AIR1234 am 20250801 um 1730 ab FRA,

    Rückflug AIR1235 am 20250901 um 1400 ab Mandala,

    Kosten 1700 €,

    bezahlt mit Mastercard 1234 1234 1234 1234 von Trade Republic.

    20240315 2215 Bestätigungs-Email von info@check24.de über die erfolgreiche Buchung (gespeichert in d:\txt\fluege\mandala)

    20250316 Sollbuchung 1700 € auf Konto 1234 1234 1324 1234 bei Trade Republic.

    20250318 0815 E-Mail von info@check24.de, Stornierung des Fluges durch Wonder-Air; Original der E-Mail von Wonder-Air im Anhang. (gespeichert in d:\txt\fluege\mandala)

    ...

    Sowas in der Art.

    Ich sehe die Leser ringsum grinsen: Was soll der ganze Aufwand? Drei Leser grinsen aber nicht, weil sie nämlich schon in der gleichen Lage waren und wissen, wie wertvoll eine solche Gedächtnisstütze ist, wenn man ein halbes Jahr später beim Anwalt in der Kanzlei sitzt. Und wenn man sich noch so bemüht hat: Der fragt einen garantiert etwas, was man vergessen hat aufzuschreiben. Man ärgert sich und nimmt sich vor, bei nächsten Mal noch etwas ausführlicher zu protokollieren.

  • Im check24-Konto konnte ich eine Buchungsbestätigung als .pdf herunterladen - da habe ich wohl nochmal Glück gehabt.

    Vielen Dank für eure Beiträge!

    Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Ich werde euch auf dem Laufenden halten!

    Ich vermute, du hast die Fluggesellschaft nicht konkret mit einer Forderung angeschrieben.

    Lass das mal den Anwalt machen.