Riester Auszahlung

  • Hallo zusammen,

    überall kann man nachlesen, wie das angeblich mit den Riesterverträgen bei Auszahlung laufen kann, aber so wirklich Klarheit oder Rechenbeispiel findet man da nicht...

    Also, daher folgende Frage:

    Ich habe einen alten Riestervertrag, den ich bisher für Wohnriester nicht nutzen konnte/wollte.

    Daneben bestehen zwei Riesterverträge durch die betriebliche Altersvorsorge von 2 Firmen in denen ich beschäftigt war und keine andere Wahl hatte, als in diese vom Unternehmen gewählte Form der Altersvorsorge einzuzahlen.


    Bei ersterem Vertrag bleibt zwar die Höhe der Kleinbetragsrente abzuwarten, aber wenn man sich hier 30% teilauszahlen lässt und der Rest den Wert der Kleinbetragsrente unterschreitet, kann man sich dann doch alles zum Rentenbeginn auszahlen lassen?

    Wenn ich das außerdem richtig verstehe, gilt jeder Vertrag für sich, sprich nur verschiedene Verträge mit dem gleichen Anbieter werden zusammengefasst.

    Wenn dann jeder Vertrag mit einem anderen Anbieter ist und die Höhe der Kleinbetragsrente unterschreitet, dann kann ich jeden Vertrag 100% auszahlen lassen?


    Ehe jemand fragt, warum Riesterverträge. Wie gesagt, es gibt (größere) Unternehmen, die einen per Betriebsvereinbarung keine Wahl lassen und die Betriebsrente leider über so ein unsinnigen Vertrag läuft. Auch ein Grund gewesen, diese Firmen zu verlassen ;)

  • Hallo.


    Ja, jeder Anbieter für sich.

    Aber nein, erst 30% auszahlen lassen und dann Kleinbetragsrente prüfen lassen funktioniert nicht. (Paragraphen kann ich noch nachliefern.)

  • Ok, danke. Verstehe. Also entweder 30% Teilauszahlung und monatliche Rente oder hoffen dass die Kleinbetragsrente in 20 Jahren noch einiges nach oben geht.

  • Ich habe einen alten Riestervertrag ...
    Daneben bestehen zwei Riesterverträge durch die betriebliche Altersvorsorge von 2 Firmen, in denen ich beschäftigt war und keine andere Wahl hatte, als in diese vom Unternehmen gewählte Form der Altersvorsorge einzuzahlen.

    Hättest Du dazu nicht Nein sagen können?


    Bist Du Dir sicher, daß die Verträge, die Du über die Firmen abgeschlossen hast, wirklich Riesterverträge sind? Das wäre meines Erachtens nämlich unüblich.

  • Ja, ich bin mir sicher. Habe das von den jeweiligen Anbietern bestätigen lassen.

    Und nein sagen war in der Betriebsvereinbarung so nicht vorgesehen, sie sind verpflichtend weil die Firma eben auch den gleichen Teil eingezahlt hat und entschieden hat wie angelegt wird.

  • das Thema ist ja auch nicht mit diesen Verträgen bei den beiden Firmen. die werden beide schon aus heutiger Sicht Kleinbetragsrente.

    Anders sieht es mit dem von 2011 aus, der mal als Wohnriester gedacht war. Da wird auch schon Jahre nix mehr eingezahlt. Die garantierte Altersleistung ist bei 63,76€

  • Wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, stimmt man auch den Betriebsvereinbarungen zu. oder nicht?

    Man sagte mir bei Einstellung, dass es hier keine Wahloption gibt, sondern dass die Firma die Betriebsrente in der Form ausgestaltet.

  • Wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, stimmt man auch den Betriebsvereinbarungen zu. oder nicht?

    Man sagte mir bei Einstellung, dass es hier keine Wahloption gibt, sondern dass die Firma die Betriebsrente in der Form ausgestaltet.

    Das ist rechtlich eben einfach falsch.

    Der Betrieb kann zwar eine betriebliche Altersversorgung auf Riester-Basis anbieten, du kannst dazu allerdings nicht gezwungen werden.

  • okay, ich versteh worauf Du hinaus willst. aber jetzt mal rein praktisch. die Firma macht das bei allen Neueinstellungen seit Jahren so. Und wenn jemand die Betriebsvereinbarungen nicht unterzeichnet, ist dann auch der Arbeitsvertrag hinfällig.