Ab wann wieder Krankengeld?

  • Hallo,


    ich war aufgrund einer Krebserkrankung vom 1.3.23 mit einer größeren Lücke, in der ich arbeiten konnte, bis 30.11.24 krank geschrieben. Ab 1.12.24 habe ich gearbeitet, vom Krankengeldanspruch waren noch 38 Tage übrig. Seitdem war ich nicht mehr krank, zumindest nicht wegen der Krebserkrankung, nur das Übliche, Erkältung im Winter.

    Leider hat sich rausgestellt dass ich doch wieder operiert werden muss. Selber Tumor, also selbe Erkrankung. die OP ist für 10.6.25 geplant.


    Habe ich schon wieder Anspruch auf Krankengeld? Google sagt ja aber ich müsste das wirklich sicher wissen, weil nach der OP kann ich mich nicht um irgendwas kümmern falls ich kein Krankengeld bekommen sollte.


    Danke schonmal!

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ok leider kann ich den Beitrag nicht bearbeiten, habe Unterlagen der Krankenkasse gefunden, da steht ich hätte nur noch 3 Tage übrig und Rahmenfrist ist 01.03.23 bis 28.02.2026.

  • Ok leider kann ich den Beitrag nicht bearbeiten, habe Unterlagen der Krankenkasse gefunden, da steht ich hätte nur noch 3 Tage übrig und Rahmenfrist ist 01.03.23 bis 28.02.2026.

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  • Hallo Spinatkeks,


    zuerst sage ich dir meine Anteilnahme, verbunden mit dem Wunsch auf erfolgreiche und gute Genesung!


    Die folgende Information zum Krankengeld gibt es auf https://www.betanet.de/krankengeld.html zu lesen.


    Dementsprechend lebt der erneute Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld erst nach drei Jahren ohne Krankmeldung wegen derselben Erkrankung auf. In deiner Situation ist die drei-Jahresfrist nicht erfüllt. Somit hast du nach meiner Kenntnis nur den Anspruch auf die NICHT verbrauchten Krankengeldtage der ersten 78 Wochen.


    Zitat aus oben genanntem Link:

    Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

    (§ 48 SGB V)

    Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei den 3 Jahren handelt es sich um die sog. Blockfrist.


    Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.

    "Dieselbe Krankheit" heißt: identische Krankheitsursache. Es genügt, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Krankheitsschübe bewirkt.


    Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit hinzukommt. Es bleibt bei maximal 78 Wochen.


    Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden bei den 78 Wochen mitgezählt. Tatsächlich gezahlt wird Krankengeld deshalb in der Regel nur 72 Wochen.