Riester-Vertrag gekündigt – nur Gewinn versteuern?

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor , im Jahr 2025 meinen Riester-Vertrag vor Rentenbeginn zu kündigen . Der Vertrag ruht bereits seit einiger Zeit und es werden keine Zulagen mehr gezahlt.

    Nun stellt sich mir die Frage, wie die Auszahlung steuerlich zu behandeln ist:

    Muss ich in der Steuererklärung nur den Ertrag (also den Gewinn aus der Differenz von Auszahlung und eigenen Einzahlungen) versteuern oder die komplette Auszahlungssumme?

    Ich habe bereits gelesen, dass laut § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG bei einer „schädlichen Verwendung“ nur der Ertrag steuerpflichtig ist – würde das aber gerne aus der Praxis bestätigt wissen.

    Hat jemand Erfahrung mit der korrekten Eintragung in der SteuerSparErklärung oder Elster?

    Danke euch im Voraus!

  • Kater.Ka 15. April 2025 um 17:03

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Habe die Info bekommen, dass ich den gesamten Auszahlungsbetrag angeben muss, das halte ich aber für nicht plausibel. Dann hätte ich eine Mega Steuernachzahlunh😰

  • Hallo zusammen:

    Willkommen im Forum.

    Ich meine dem ist so.

    Sie erhalten durch den Anbieter eine genaue Aufstellung und häufig wird es direkt an das FA übermittelt, wenn es nicht auch schon die Regel ist.

    Nur sicherheitshalber dieser Hintergrund:

    Solltest Du Deinen Riester-Vertrag kündigen?
    Dein Riestervertrag wirft nicht so wirklich Rendite ab? Dann kannst Du ihn kündigen. Ob und wann das sinnvoll ist, liest Du hier.
    www.finanztip.de

    Viel Erfolg.

    LG.

  • Nachtrag: Habe jetzt noch mal nachgesehen: Ich hatte gerechnet Bestand ./. Einzahlungen ./. Zulagen = Gewinn. Das hat dann etwa mit der Berechnung des Anbieters übereingestimmt. Diesen Gewinn hat dann das Steuerprogramm aus der Meldung des Anbieters übernommen. Es gab dann noch eine Verrechnung mit der Steuerersparnis aus der Ansparphase. Die Unterlage habe ich aber leider nicht zur Hand.

  • Nachtrag: Habe jetzt noch mal nachgesehen: Ich hatte gerechnet Bestand ./. Einzahlungen ./. Zulagen = Gewinn. Das hat dann etwa mit der Berechnung des Anbieters übereingestimmt. Diesen Gewinn hat dann das Steuerprogramm aus der Meldung des Anbieters übernommen. Es gab dann noch eine Verrechnung mit der Steuerersparnis aus der Ansparphase. Die Unterlage habe ich aber leider nicht zur Hand.

    Also hast du auch deinen Riester gekündigt?