Vorerbe Nacherbe

  • Nach dem Tod meiner Mutter bin ich laut Testament nicht befreiter Vorerbe meine Tochter Nacherbe. Es wurde keine Immobilie vererbt nur Geld. Das Testament war einst Grundlage einer Immobilie, die aber verkauft wurde durch die Krankheit meiner Mutter, meine Eltern wollten, das die Immobilie erhalten bleibt.

    Wir erben beide je zur 1/2. Darf ich meinen Anteil ausgeben? Meine Tochter und ich sind uns einig das jeder seinen Anteil ausgeben darf.

    Ich bin mir unsicher, weil man als Vorerbe das Erbe für den Nacherben erhalten soll, ob das bei Geld auch so ist, ist mir unklar. Der Nachlasspfleger sagte mir ich kann das Geld ausgeben, und wenn was übrig bleibt ist gut und wenn nicht dann auch.

  • Kater.Ka 18. April 2025 um 20:29

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nach dem Tod meiner Mutter bin ich laut Testament nicht befreiter Vorerbe meine Tochter Nacherbe

    Achtung: keine Rechtsberatung.

    Wenn du einfach mal nachschaust was ein „nicht befreiter Vorerbe“ darf, findest du schnell:

    • Erhaltungsgebot: Er muss das Vermögen erhalten, also im Wesentlichen für die Nacherbin bewahren.

    • Ausgaben sind nur in bestimmten Grenzen erlaubt, etwa zur Verwaltung des Nachlasses oder für moderate Entnahmen (z. B. Zinsen oder regelmäßige Erträge).

    • Substanz darf er nicht antasten. Die 100.000 € als Kapitalstock sollen bleiben.

    • Risikoarme Anlage: Er muss das Vermögen sorgfältig anlegen, keine spekulativen Geschäfte.

    Und was erzählt dir da angeblich der Nachlasspfleger ?

  • Nach dem Tod meiner Mutter bin ich laut Testament nicht befreiter Vorerbe meine Tochter Nacherbe. Es wurde keine Immobilie vererbt nur Geld. Das Testament war einst Grundlage einer Immobilie, die aber verkauft wurde durch die Krankheit meiner Mutter. Meine Eltern wollten, dass die Immobilie erhalten bleibt.

    Ein Testament bietet die Möglichkeit, der Nachkommenschaft und/oder Verwandtschaft noch aus dem Grabe heraus einen einzuschenken. :(

    Das Motiv, das, was man in seinem Leben "geschaffen" hat (sehr häufig ist das der Bau oder Kauf einer Immobilie), der Familie auf Ewigkeiten zu erhalten, ist ziemlich verbreitet. Da machten Deine Eltern keine Ausnahme.

    Das Geld hat aber nicht gereicht, Deine Mutter mußte das Haus verkaufen, das auf Ewigkeiten in der Familie bleiben sollte. Damit war der Wunsch hinfällig, das Haus für die Enkelin zu erhalten. Man hätte in diesem Fall sinnvollerweise das Testament geändert.

    Wenn ein Haus im Spiel ist, hat die Regelung mit dem Vor- und dem Nacherben ja noch einen gewissen Sinn: Wenn die Eltern sterben, soll ein Kind das Haus erben und es auch nutzen dürfen - aber eben unter der Maßgabe, daß es das Haus erhält und schließlich an sein Kind, also das Enkelkind der ursprünglichen Erblasser übergibt.

    Diese Vorstellung ist schon unrealistisch, wenn alles normal läuft. Eltern sterben heute oftmals erst dann, wenn die Kinder schon kurz vor der Rente stehen oder gar schon im Ruhestand sind. Wenn die Kinder selber ein Haus wollten (z.B. für ihre Kinder, also die Enkel), dann haben sie es längst. Es könnte sein, daß die Enkel dann, wenn der letzte Großelternteil stirbt, mit junger Familie gerade alt genug für ein eigenes Haus sind - wenn denn der Ort paßt in unser heutigen mobilen Gesellschaft und der Enkel nicht in München arbeitet und mit dem Haus in Schleswig-Holstein also nichts anzufangen wüßte.

    Aber wenn das wirklich so läuft, wie die Großeltern es wollten, darf das Kind ins Haus einziehen und es bewohnen, bis es stirbt. Dann geht das Haus zum Enkel weiter.

    Aber das ist Schnee von gestern. Das Haus ist verkauft, das Erbe besteht nur aus Geld.

    Wir erben beide je zur 1/2. Darf ich meinen Anteil ausgeben? Meine Tochter und ich sind uns einig, dass jeder seinen Anteil ausgeben darf.

    Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

    Nach Recht und Gesetz bist Du als nicht befreiter Vorerbe verpflichtet, das Geldvermögen sorgsam zu verwalten und zu erhalten. Man verlangt von einem nicht befreiten Vorerben etwa eine mündelsichere Anlage. Deutsche allgemein und deutsche Richter speziell sind in der Geldillusion befangen, also in der unzutreffenden Vorstellung, daß ein Geldvermögen über Jahrzehnte erhalten bliebe, solange der Nominalbetrag stimmt. In Wirklichkeit werden z.B. 100 T€, die Du in 30 Jahren Deiner Nacherbin weitergibst, deutlich weniger sein als 100 T€, die Du jetzt zur Verwaltung angetraut bekommst.

    Ich bin mir unsicher, weil man als Vorerbe das Erbe für den Nacherben erhalten soll, ob das bei Geld auch so ist, ist mir unklar. Der Nachlasspfleger sagte mir, ich kann das Geld ausgeben, und wenn was übrig bleibt, ist gut und wenn nicht dann auch.

    Die Aussage des Nachlaßpflegers ist nicht korrekt.

    Familienangelegenheit. :)

    In meiner Familie würde eine solche Angelegenheit auf Vertrauensbasis gelöst. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, geh zum Erbrechtsanwalt. Ggf. kannst Du ja Dein eigenes Vermögen = späteres Erbe als Hebel benutzen.

    Angenommen, Du gibst das von Deiner Mutter geerbte Geld aus, dann bist Du formal Deiner Tochter schadenersatzpflichtig. Diesen Schadenersatz zahlst Du aus Deinem eigenen Vermögen (woher auch sonst?), wodurch von Deinem Vermögen weniger Erbe für Deine Tochter bleibt.

  • Hallo Schneckenhaus,

    in Ihrem Fall kommt es sehr auf den genauen Wortlaut des Testaments an. Es ist möglich, dass Sie ganz pauschal nur Vorerbe sind, dann dürfen Sie das Geld nicht ausgeben, sondern nur die Kapitalerträge. Es ist aber auch möglich, dass das Testament so auszulegen ist, dass sich die Vor- und Nacherberegelung nur auf die (nun nicht mehr vorhandene) Immobilie bezieht. Dann hätte der Nachlasspfleger recht.

    Aber ganz grundsätzlich gilt im Zivilrecht, wo kein Kläger, da kein Richter. Nur Ihre Tochter (oder deren Erben bei Vorversterben) könnte Ihren Umgang mit dem Geld bemängeln, niemand anderes.

    Gruß Pumphut