Immobilienerbe - Wie Pflichtteil eines Kindes möglichst minimieren?

  • Hallo liebes Forum,


    es geht um folgendes Szenario:


    Person A und Person B sind verheiratet. Sie besitzen eine abbezahlte Immobilie und haben ein gemeinsames Kind K1. Person A hat aus vorheriger Ehe ein Kind K2. Aufgrund verschiedener Umstände ist es den Eheleuten ein Anliegen, den Pflichtteil von K2 möglichst weit zu senken.


    Person B setzt K1 so im Testament als Erben ein, dass diese 50% der Immobilie an K1 übergehen im Todesfall. Nach aktuellem Verständnis hat K2 dann nur einen Anspruch auf 50% des Erbes von Person A.


    Als Überlegung steht nun um Raum: Wenn nun Person A seinen Anteil der Immobilie zu Lebzeiten als Schenkung an K1 hergibt, kann K2 nur noch den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, der nach zehn Jahren voll abgeschmolzen ist. K1 würde Person A und B ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.


    Wäre dies der beste Weg, den Pflichtteil zu senken oder seht ihr vielleicht noch eine andere Option? Für uns ist es etwas überraschend, dass der Notar diese Option nicht in Erwägung gezogen hat und können das - auf Basis unseres rudimentären Verständnisses der Materie - nicht nachvollziehen.


    Noch als Szenario: Wenn Person A vor Person B sterben sollte, geht ja der Anteil der Immobilie an sie über. Was macht das mit dem Pflichtteil?


    Für eure Hinweise bin ich sehr dankbar!

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich übersetze das jetzt zuerst mal in einen Vorlesungsfall an der Uni.

    Das ist dann nämlich alles leichter zu verstehen.

    Aber Achtung: natürlich keine Rechtsberatung


    Das Ehepaar Adolf und Berta hat eine gemeinsame Tochter Liebgunde.

    Adolf hat aus vorheriger Ehe den Sohn Rudhart.

    Die Eheleute sind zu gleichen Teilen Eigentümer einer Immobilie.


    Adolf möchte (eventuell mit Hilfe seiner Gattin) den Sohn Rudhart nicht als Erben und zudem den Pflichtteil möglichst minimieren.


    Berta setzt Liebgunde im Testament als Allein-Erbin ein, so dass 50% der Immobilie im Erbfall an diese gingen.



    Adolf überlegt nun, seiner Tochter seinen Immobilienanteil zu schenken. Im Erbfall könnte Rudhart neben seinem Pflichtteil nur noch den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, der nach zehn Jahren voll abgeschmolzen wäre. Liebgunde würde ihren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.


    Und nun der Knackpunkt aus der Vorlesung Erbrecht:


    Die so wunderschön überlegte Zehnjahresfrist beginnt überhaupt nicht zu laufen, weil Adolf die Wohnung eben nicht komplett ohne alles verschenkt hat.

    Das hätte der Notar erläutern können oder müssen.


    Noch als Szenario: Wenn Person A vor Person B sterben sollte, geht ja der Anteil der Immobilie an sie über. Was macht das mit dem Pflichtteil?

    Wenn Adolf vor Berta stirbt, geht überhaupt nicht der gesamte Anteil der Immobilie an die Witwe über.

    Immobilieneigentümy wird die Person, die Adolf im Testament festgelegt hat, hat er kein Testament gemacht, sind seine Ehefrau zu 50 % und die beiden Kinder zu jeweils 25 % Erben.


    Ich habe das jetzt in einer ganz einfachen Form erläutert, ohne auf Spezialfälle einzugehen.


    Sitzt Adolf, seine Ehefrau oder seine Tochter oder beide als Erbinnen ein, hat Rudhart selbstverständlich seinen Anspruch auf den Pflichtteil in Geld.

  • Hallo Hans_M_Uff,


    noch als Vorschlag wenn Adolf mit Rudhart überhaupt noch redet, Abschluss eines Erb(verzichts)vertrages.


    Einmal angenommen, das Haus stellt die wesentliche Erbmasse dar, dann würde Rudhart, wenn Adolf zuerst verstirbt, 12,5% des Hauses erben. Der Pflichtteil wäre dann 6,25%. Vielleicht könnte Adolf Rudhart überzeugen, gegen sofortige Zahlung von z.B. 4% (der Spatz in der Hand) auf Erbe und Pflichtteil zu verzichten? Hinweis: so ein Vertrag muss notariell abgeschlossen werden.


    Gruß Pumphut

  • Vielleicht könnte Adolf Rudhart überzeugen, gegen sofortige Zahlung von z.B. 4% (der Spatz in der Hand) auf Erbe und Pflichtteil zu verzichten? Hinweis: so ein Vertrag muss notariell abgeschlossen werden.

    Ich hatte vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht und er war auch der Meinung, dass sich sehr viele dieser seltsamen und unschönen Konstellationen durch ein vernünftiges Gespräch klären lassen.

    Es gibt aber leider auch Konstellationen bei denen wirklich alles vollkommen kaputt ist.

    Diese sind aber nicht so häufig, wie man denkt.

    Auch wenn diese Immobilie sehr viel wert wäre, könnte es Adolf etwas WERT sein, seinem Sohn Rudhart mit zum Beispiel 15.000 € abzufinden.

    Denn dieser muss nicht warten bis Adolf irgendwann verstirbt… kann ja auch lange dauern UND Adolf hätte seinen Seelenfrieden und müsste keine Verrenkungen irgendwelche Art durchführen.

    Beispiel:

    Immobilie 800.000 Euro.

    Pflichtteil Rudhart 25.000 Euro in Geld.

  • Für uns ist es etwas überraschend, dass der Notar diese Option nicht in Erwägung gezogen hat und können das - auf Basis unseres rudimentären Verständnisses der Materie - nicht nachvollziehen.

    Dann fragt doch mal den Notar, wenn ihr schon einen beauftragt habt!